Die Handwerker haben beim Ausbau des alten Fensterelements die Decke beschädigt. Sprich, der Putz kam im Bereich des Fensters runter. Müssen die das wieder in Ordnung bringen?
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Fichte57 Ich meine, wehr einen Schaden verursacht,muss auch dafür geradestehen.Der Betrieb, oder Handwerker sind versichert.Die Kosten für die putzarbeiten kann man dem Verursacher in Rechnung stellen. (Vertrag)
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deneckedenecke
In der Regel sollte im Angebot ein Hinweis darüber sein, dass Schäden entstehen können und diese in den Nebenarbeiten wie Beiputzen mitbearbeitet werden oder aber, dass diese Schäden bauseits zu beheben sind.
Wurden keine Vereinbarungen über Nebenarbeiten oder evtl. Schäden getroffen, haben beide Seiten einen Fehler gemacht und sollten drüber reden.
Allgemein gilt natürlich das Verursacherprinzip. Wers war muss reparieren oder dafür aufkommen (Betriebshaftpflicht).
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turaloturalo
ja, wenn der Handwerker eines Gewerkes ein anderes Gewerk beschädigt, so ist es dafür haftbar zu machen.
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Mike39Mike39
bei der demontage von fenstern in einem altbau entstehen solche probleme häufig , wahrscheinlich zu häufig , da sich der handwerker wahrscheinlich nicht vorher zu dem thema geäußert hat , er findets sicher normal. sicherlich geht er auch davon aus , daß es dem auftraggeber bewußt sein muß , daß bei solchen arbeiten sowas vorkommt.....es ist nunmal kein defekter verschluß an einer halskette..;-) da hilft nur drüber reden und sich den aufwand/kosten teilen.....da wird er mitgehen...man sollte auch an den späteren kontakt zum handwerker denken und nicht mit kanonen auf spatzen schießen , die kerle machen am ende auch nur ihre arbeit und das mit ihren händen.... für einen maroden verputz , der bei solchen arbeiten von der wand fällt können die wenigsten etwas...auch sie nicht...also mal besser in diese richtung denken....gute einigung
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FbergsFbergs
Die die es veschuldet haben. Auch die sollten eine Versicherung haben,wenn sie es nicht selber beseitigen können. Aber falls dein Haus sehr spöde ist kann man sich streiten wer recht hat und wer nicht.Aber mach Fotos jetzt und wenn es gemacht ist. Falls es ärger gibt das du was in der Hand hast.Oder läßt dir von ner anderen Firma dafür ein Angebot schicken und überweist diesen Betrag der Fensterfirma nicht.Aber das was sie geleistet haben mußt du zahlen
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DonRamonDonRamon
Nee, gerade bei älteren Gebäuden bzw. fenstern bricht da gerne mal was weg, das gehört zum normalen Kollateralschaden!
da muß vorher darauf hingewiesen werden und es sollte Teil des Auftrages sein. So einfach ist das nämlich nicht.
Da sei dir mal sicher, daß er drauf hingewiesen hat. Ich kenne keinen Fensterbauer, der ein Fenster ohne irgendwelche Bauschäden ersetzen kann.
Die Decke wird beim Fenstereinbau nicht beschädigt. Auf jeden Fall trägt der Verursacher auch die Reparaturkosten. Da muß man halt eine gewisse Sorgfalt walten lassen.
Bei mir wurde die Decke auch beschädigt. DU kannst ja gar nicht wissen, wie der AUfbau ist, und welche Ecken da mit wegbrechen...