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Debeka Zahnzusatztarif ZE50

Frage von ak781 ak781

Hallo, weiß vielleicht jemand, ob bei dem Tarif ZE50 bei der Debeka Keramikverblendungen übernommen werden? Keramikverblendungen z. B, an den Vorderzähnen?

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Antworten (2)

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    Antwort von Schokolade Schokolade

    Ich weiß nicht ganz, was Du meinst, aber vielleicht kann ich Dir doch weiterhelfen. Wenn nicht, würd ich mich an wegweiser-zahnzusatzversicherung.de wenden.

    Also - von Keramikverblendungen spricht man meines Wissens beim Seitenzahnbereich. Das ist insofern ein Thema, weil es hier um die Frage geht, ist etwa sichtbar oder nicht. Da ist es bei vielen Tarifen so, dass die nur leisten, wenn etwas sichtbar ist und das ist dann häufig nur bei Menschen mit sehr großer Mundöffnung der Fall und da das nur manchmal der Fall ist, muss der Zahnarzt die medizinische Notwendigkeit schriftlich darlegen. Ich weiß jedoch nicht, bis zu welchem Zahn Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich bei ZE50 erstattungsfähig sind. Das kann man Dir aber mit Sicherheit bei der DEBEKA sagen, die haben das sicherlich fest definiert.

    Verblendungen an den Frontzähnen nennt man Veneers. Bei Veneers ist es so, dass die zwar zum Zahnersatz gehören und als solcher dann in der Regel auch erstattungsfähig sind, aber auch wieder nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit für ein Veneer besteht. Der Großteil aller Veneers wird jedoch aus ästhetischen Gründen gesetzt und das ist in keinem Tarif erstattungsfähig.

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