Hallo, also...durch "riestern" wird man nicht reich. Vielmehr soll die sogenante "Versorgungslücke" zwischen der zu erwartenden gesetzlichen Rente und dem letzten Nettogehalt geschlossen werden. Der GESETZGEBER gewährt als Anreiz hierfür die staatlichen Zulagen und Steuerermäßigungen 154.-EUR Grundzulage ggf. 185 EUR Kinderzulage pro Kind /300 EUR für jedes ab 2008 geborene Kind! Übrigens für Leute bis 25 Jahren zusätzlich einen einmaligen "Berufseinsteigerbonus" i.H.v. 200 EUR) Diese Summen gelten allerdings nur, wenn man den erforderlichen "Mindesteigenbeitrag" geleistet hat, der richtet sich nach dem jährlichen sozialversicherungspflichtigen Einnahmen. Beispiel: 1 Person, unmittelbar begünstigt, keine Kinder, kein mittelbar begünstigter Ehegatte, jährliches sozialvers.pflichtiges Einkommen: 30.000 EUR davon derzeit 4% = 1.200 EUR - 154 EUR Grundzulage ergibt den Mindesteigenbeitrag i.H.v. 1046 EUR jährl. oder 87,17 EUR monatlich. Diese 87,17 EUR Beitrag müsste man also mindestens monatlich einzahlen, um VOLLE 154 EUR Grundzulage für ein Jahr zu erhalten, zahlt man weniger ein, wird die Zulage im Verhältnis zum tatsächlich eingezahlten Beitrag gekürzt!
VORSICHT: Jeder, der einen Riester-Vertrag abschließt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die sog. "nachgelagerte Versteuerung" gilt. (Besteuerung später in der Auszahlungsphase) VORSICHT bei einer vorzeitigen Vertragskündigung-hier müssen alle bis dahin gewährten Zulagen und Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden und auch die Anbieter lassen sich dies in der Regel ordentlich etwas kosten! VORSICHT bei einem Anbieterwechsel; auch der kostet mitunter ordentlich! VORSICHT bei einem Verzug ins Ausland! = Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht!( Ist auch eine "schädliche Verwendung" des Riestervertrages, wie eine Kündigung des Vertrages) Ausnahme ist der Verzug ins EU-Ausland; hier gab es letztes Jahr ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, auf die Umsetzung wartet man noch. Sollte man einen "Fonds-Riester" abschließen, so fallen hier in der Regel auch Depotgebühren an! Frage deinen Berater doch nur mal spaßenshalber nach den von mir genannten VORSICHTs-Punkten...mal sehen, was er sagt... Übrigens...du kannst innerhalb von 14 Tagen ohne Nennung eines Grundes vom Vertrag zurücktreten :-)
Es gab mal eine CD von diesem Wirtschftsmagazin "WISO", da waren hunderte von Anbietern von Riester-Produkten verzeichnet mit ihren Konditionen. Ansonsten: Finanztest oder Verbraucherzentralen.
Wow, großartige Antwort... Begründung?