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Debatte Harz4 und Wohngeld

Frage von colli1282 colli1282

Hallo ihr Lieben,

es wird ja immer wieder um diese Dinge debattiert. Und keiner weiß eigentlich, wie man sich entscheiden sollte. Also, da ich neugierig auf allen Gebieten bin, wär meine Frage dazu:

Was rentiert sich mehr, Harz4 oder Wohngeld mit Kindergeldzuschlag?

Bin auf eure Antworten gespannt.

Liebe Grüße, Colli

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Hoppel1961 Hoppel1961

    Meinst Du nicht, daß Deine Fragestellung etwas verfehlt ist? Weder Wohngeld noch ALG II "rentieren" sich. Abgesehen davon sind solche Fragestellungen sowieso sinnlos, weil es immer auf den Einzelfall und die Einzelberechnung ankommt.

    Kommentar von colli1282 colli1282colli1282

    Stimmt allerdings. Besser, wenn man sich gar nicht erst den Kopf darüber zerbricht.

  • 3
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Das ist keine freie Entscheidung. ALG 2 wird immer erst als letzte Möglichkeit gezahlt. Alle anderen Mittel müssen vorher ausgeschöpft sein.

    Kommentar von Anettchen2010 Anettchen2010Anettchen2010

    Stimmt nicht...Wohngeld musst du als Hartz4-Empfänger nur beantragen, wenn du durch das Wohngeld mit der gesamten Bedarfsgemeinschaft aus dem Hartz4-Anspruch rausfällst. Is bei mir z.B. so...ich bekomme bis zum Sommer noch Wohngeld für ein Kind...da ich aber mit dem Wohngeld trotzdem noch auf ALG2 Anspruch habe, brauch ich es ab Sommer nicht neu beantragen.Wohngeld fällt dann weg für das Kind.

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Stimmt doch - nämlich die Äußerung von rheinflip. Was Du meinst, ist das sogenannte Kinderwohngeld (welches Unterhaltszahlungen und somit Einkommen für das Kind voraussetzten), welches eine Zeitlang praktiziert wurde und durch eine (sehr unscharfe) Gesetzesänderung zumindest in manchen Jobcenter wieder abgeschafft wurde. Das alles ändert allerdings nichts an der Aussage von rheinflip - ALG II ist und war immer nachrangig gegenüber allen anderen Leistungen.

  • 1
    Antwort von casilein casilein

    Wohngeld und Kinderzuschlag erhält man nur, wenn man kein Alg2 erhält. Sprich: Wenn man mit seinem Einkommen incl. Wohngeld und Kinderzuschlag und unter Anrechnung aller Freibeträge über dem Bedarfssatz von Alg2 liegt.

    So ist es gesetzlich geregelt, da hilft auch keine Debatte... ;-)

    Kommentar von colli1282 colli1282colli1282

    Mh, war nur neugierhalber. In den Medien wird immer so viel Wind drum gemacht. Ich kenn selber auch einige, die entweder das eine oder das andere beziehen. Da sagen aber viele, Wohngeld wäre in Ordnung, Harz4 aber bescheiden. Nun gut, ich denke, das ist so ein Thema, wo die Menschheit ewig drum diskutieren wird.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Der Hintergrund ist ein anderer: Wohngeld ist eine Leistung, die Leute erhalten, die sich im Prinzip selbst versorgen können, für die es allerdings problematisch ist, Wohnraum zu finden, den sie sich leisten können.

    Hartz4 bzw. Alg2 ist die Grundsicherung für diejenigen, die es gerade nicht schaffen, sich selbst zu versorgen. Ohne Hartz4 müssten diese Leute betteln, klauen oder hungern.

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    Antwort von rusiha980 rusiha980

    Kindergeld wird übrigens auf Hartz IV angerechnet.

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