Moin Moin alle mit einander!!!! Ist jemand dabei, der sich mit Gültigkeitsbeschränkungen für ehemalige DDR Dokomente auskennt ? Bin im Besitz eines gültigen - DDR-FÜHRERSCHEINS- der 1985 ausgestellt wurde.Wielange darf ich mit diesem noch am Straßenverkehr teilnehemen,ohne ein Bußgeld zu bekommen ???

Der DDR-Führerschein ist auch noch heute (2009) in der gesamten EU gültig. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nach der Fahrerlaubnisverordnung (Anlage 3 zu § 6 Abs 7) nicht.
Quelle: Mal wieder Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerscheinundFahrerlaubnis

Solange es nicht Gesetz wird, bleibt er so wie ich ihn bekommen habe
anitari am 28. Oktober 2009 20:13 DH ... inklusive "jungfräulicher" Stempelkarte ;-)
peterunddoris am 28. Oktober 2009 20:41 so ist es stolz

Der ist gültig. Meine Eltern fahren auch noch damit. Du kannst dir aber auch einen neuen holen, aber das kostet Geld.

http://www.fahrprofi.de/main/schein/umschreibg/umschreibg2.html
kannst Du benutzen... im ausland kann das probleme machen

ich denk mal das der ewig gültig ist. mein vater hat sein auch noch von damals und er musste noch nie bußgeld bezahlen.

Hättest das Teil nicht längst mal umschreiben lassen sollen?