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DDR-Führerschein- Gultigkeitsbeschränkung JA oder NEIN ??

gefragt von hansgo am 28.10.2009 um 19:39 Uhr

Moin Moin alle mit einander!!!! Ist jemand dabei, der sich mit Gültigkeitsbeschränkungen für ehemalige DDR Dokomente auskennt ? Bin im Besitz eines gültigen - DDR-FÜHRERSCHEINS- der 1985 ausgestellt wurde.Wielange darf ich mit diesem noch am Straßenverkehr teilnehemen,ohne ein Bußgeld zu bekommen ???

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DDR x 470 Bußgeld x 265 Dokoment x 1

Smash
beantwortet von Smash am 28. Oktober 2009 19:42
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Der DDR-Führerschein ist auch noch heute (2009) in der gesamten EU gültig. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nach der Fahrerlaubnisverordnung (Anlage 3 zu § 6 Abs 7) nicht.

Quelle: Mal wieder Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerscheinundFahrerlaubnis


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 28. Oktober 2009 19:42
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Solange es nicht Gesetz wird, bleibt er so wie ich ihn bekommen habe

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 28. Oktober 2009 20:13

DH ... inklusive "jungfräulicher" Stempelkarte ;-)

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 28. Oktober 2009 20:41

so ist es stolz


David4711
beantwortet von David4711 am 28. Oktober 2009 19:41
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Der ist gültig. Meine Eltern fahren auch noch damit. Du kannst dir aber auch einen neuen holen, aber das kostet Geld.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 28. Oktober 2009 19:41
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http://www.fahrprofi.de/main/schein/umschreibg/umschreibg2.html

kannst Du benutzen... im ausland kann das probleme machen


Medusa88
beantwortet von Medusa88 am 28. Oktober 2009 19:40
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ich denk mal das der ewig gültig ist. mein vater hat sein auch noch von damals und er musste noch nie bußgeld bezahlen.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 28. Oktober 2009 19:39
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Hättest das Teil nicht längst mal umschreiben lassen sollen?


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