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DAV - Deutscher Alpenverein - Frage zu nichtanerkannter Kündigung der Mitgliedschaft

gefragt von mummpitz am 07.04.2009 um 17:50 Uhr

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zur Kündigung einer Mitgliedschaft und dem ganzen Kladderadatsch der kommt, wenn die Kündigung nicht anerkannt wird. Habe fristgerecht meine Mitgliedschaft im DAV gekündigt per Brief (vor Ende September 2008). Der DAV behauptet aber, meine Kündigung wäre niemals angekommen. Ich muss jetzt den vollen Beitrag für 2009 zahlen, da ich angeblich nicht gekündigt hätte. Das meine Kündigung nicht gefruchtet hat, habe ich erst Nov/Dez 2008 gemerkt, da der Beitrag für 2009 abgebucht wurde.

Ich habe den Betrag zurückbuchen lassen und seitdem habe ich en riesen Heckmeck mit den Bürokraten vom DAV. Ich bin nicht gewillt den Beitrag zu zahlen, der DAV ist nicht gewillt die Kündigung fristgerecht anzuerkennen und gibts jetzt fröhlich Mahnungen. Da ich nicht beweisen kann, dass der Brief angekommen ist und der DAV nicht das Gegenteil, ist das irgendwie eine vertrackte Situation.

<b>Nun endgültig die Frage: Was kann da auf mich zukommen? Kosten, welche Instanzen werden sich da noch einschalten, geht das vor Gericht?</b>

Habe null Plan und versteh nicht, warum der DAV da nicht kulant ist. Stattdessen wird der wesentlich kostenintensivere Weg bis zur letzten Instanz beschritten. Wegen dem Sachverhalt und 75€....aber das nur am Rande. Hat nixhts mit der Frage zu tun, musste nur raus.


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anonym
beantwortet von kampione91 am 7. April 2009 17:51
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DU bist dafür verantwortlich, dass die Kündigung ankommt. Niemand sonst. Aber warum eigentlich Austreten? Toller Verein!

Kommentar von mummpitz am 7. April 2009 17:53

Na ja, eigentlich schon, aber da sind ein paar Sachen gelaufen, die einen Austritt zwingend erforderlich machen. Aber das gehört hier nicht hin. Habe nicht vor über den DAV zu lästern etc.


anonym
beantwortet von sticky341 am 7. April 2009 17:53
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Geh mal zu einem Rechtsanwalt. Aber ich glaub nicht, dass die wegen einer nicht fristgerecht gekündigten Mitgliedschaft vor Gericht gehen oder ist da noch mehr als die 75 Euro ausstehend?

Kommentar von mummpitz am 7. April 2009 17:54

Nö, handelt sich nur um den Jahresbeitrag....plus 5€ Mahngebühr(die aber erst recht nicht ernst nehmen kann).


soedergren
beantwortet von soedergren am 7. April 2009 17:56
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Prinzipiell musst du nachweisen, dass du gekündigt hast (z.B. Einschreiben-Rückschein). Aber du kannst ja mal bei dem anderen DAV (= DeutscherAnwaltVerein) nachfragen und dich beraten lassen.

Kommentar von mummpitz am 7. April 2009 17:59

An einen Anwalt habe ich auch schon gedacht.....aber die Beratung kostet wahrschenlich mehr als die ausstehende Forderung.

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. April 2009 18:04

Yep, da dürftest du recht haben :) Die einfachste Lösung wäre dann wohl zahlen, ein bisschen ärgern und nochmal (wasserdicht) kündigen.


LittleGiant
beantwortet von LittleGiant am 7. April 2009 18:04
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Hast Du die Kündigung evtl. "per Einschreiben" und "mit Rückschein" verschickt!? Dann hättest Du nämlich einen Beleg dafür, daß Du die Kündigung rechtzeitig verschickt hast! Wenn Du die Kündigung als normalen Brief verschickt hast, dann dürfte es Dir schwerfallen, das zu beweisen (wenn die Gegenseite etwas anderes behauptet). So mache ich das immer, wenn ich irgendeine Mitgliedschaft kündigen möchte: Einschreiben mit Rückschein schicken. Ist zwar etwas teurer als ein normaler Brief, aber dafür ist Du auf der sicheren Seite. Denn dann bekämst Du einein Beleg und könntest beweisen, daß Du fristgerecht gekündigt hast.

Kommentar von mummpitz am 7. April 2009 18:07

"Hast Du die Kündigung evtl. "per Einschreiben" und "mit Rückschein" verschickt!?"

Leider nicht, sonst hätte ich den ganzen Terz ja nicht an der Backe ;)


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