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Dauert Revison länger als Berufung?

gefragt von kaddy87 am 13.05.2009 um 12:41 Uhr

Ich wollte gerne wissen, ob das Revisionsverfahren länger dauert, als das der Berufung? Sollte die Revision abgelehnt werden, wann bekommt man bescheid? Vielen Dank

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Berufung x 29 Revision x 12

anonym
beantwortet von FordPrefect am 13. Mai 2009 12:44
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Das hängt vor allem von der Arbeitsbelastung des Gerichts ab; im Durchschnitt würde ich mal mit einem Jahr rechnen. Du weisst aber, dass eine Revision nur dann möglich ist, wenn der Vorinstanz Formfehler nachgewiesen werden können? Die Revision rollt nicht den Prozess neu auf, sondern prüft lediglich, ob die Vorinstanz die vorgetragenen Beweismittel korrekt gewertet sowie die Verfahrensschritte ordentlich durchgeführt hat.

Kommentar von kaddy87 am 13. Mai 2009 13:00

Ja ich weiß, dass die Revision nur dann möglich ist. Deswegen wollte ich ja wissen, wie lange es dauert, wenn die Revision abgelehnt wird?!


anonym
beantwortet von vitus06 am 13. Mai 2009 12:44
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Kann beides gleich lang dauern. Die Ablehnung sollte innerhalb von zwei Wochen auf dem Tisch liegen.

Kommentar von kaddy87 am 13. Mai 2009 13:01

Danke für die Antwort. Also wenn das Gericht meint, es liege kein Formfehler vor, dann bekommt man nnerhalb von 2 WOchen bescheid über eine Ablehung der Revision?

Kommentar von vitus06 am 13. Mai 2009 13:09

i. d. R. ja. Es kommt aber darauf an, wie klar die Sache ist und wie schnell das Gericht arbeitet.

Kommentar von kaddy87 am 13. Mai 2009 13:24

Vielen Dank für die Antwort. Das ist der Beschluss vom Gericht:

19-Jähriger muss ins Gefängnis GERICHT– Berufung ohne Erfolg

DER HERANWACHSENDE HAT MEHRERE PERSONEN UM GELD BETROGEN. IN EINIGEN FÄLLEN HAT ER SOGAR SCHLÄGE ANGEDROHT, UM GELD ZU BEKOMMEN.

VON FRANZ-JOSEF HöFFMANN - Mit der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts in . hat ein 19 Jahre alter Jugendlicher aus .. keinen Erfolg gehabt. Das Landgericht als Berufungsinstanz verwarf am Freitag die Berufung des Angeklagten und bestätigte damit den ersten Richterspruch.

In .. war der Angeklagte wegen äußerst dreister Betrugsdelikte unter Einbeziehung früherer Verurteilungen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Diese Strafe muss der 19-Jährige nun auch verbüßen.


anonym
beantwortet von Grashuepperl am 13. Mai 2009 12:44
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beim revisionsverfahren wird ja der komplette fall noch einmal aufgerollt. Es dauert also länger, als die Berufung, wo nur nochmal das Urteil geprüft wird. Wie lange es dauert hängt vom Fall ab. Dürfte aber nicht so schnell gehen. Du bekommst ein Bescheid über das Gerichtsverfahren, wo du sein musst, etc.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 13. Mai 2009 12:43
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Revision dauert im Gegensatz zu den anderen Einspruchsarten verhältnismäßig lange, kommt natürlich auch immer auf das Verfahren an....


anonym
beantwortet von Regenmacher am 13. Mai 2009 12:42
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Amtsgericht, Sozialgerich, Landgericht, Landessozialgericht, Bundesgerichtshof?

Kommentar von kaddy87 am 13. Mai 2009 12:44

Die Revision geht zum Oberlandgericht.


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