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Dauerauftrag nicht gekündigt,Rückbuchung??

gefragt von BrittchenBrittchen am 28.12.2007 um 9:52 Uhr

Habe vergessen einen Dauerauftrag zu kündigen,gerade habe ich es bemerkt,da das Geld überwiesen wurde,kann ich es zurück buchen lassen??

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Geld x 22.644

MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 28. Dezember 2007 10:03
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Rückbuchung geht nur beim Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung), nicht beim Dauerauftrag.


derossi
beantwortet von derossi am 28. Dezember 2007 09:56
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nein. du kannst höchstens mit dem empfänger verhandeln ob er dir das geld zurück überweist.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 28. Dezember 2007 09:55
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Wenn dieser verbucht ist, kann man das Geld nicht zurück holen. Du kannst dich nur mit dem Empfänger in Verbindung setzen, ob er es dir zurück überweist.

Kommentar von rama6 am 28. Dezember 2007 12:17

Na sowas.Unrechte Geldüberweisungen bleiben Eigentum des Empfängers und jeder ist von der Gnade des Empfängers Abhängig? Eine solche rechtsprechung giebt es nicht.

Kommentar von rama6 am 28. Dezember 2007 12:17

Na sowas.Unrechte Geldüberweisungen bleiben Eigentum des Empfängers und jeder ist von der Gnade des Empfängers Abhängig? Eine solche rechtsprechung giebt es nicht.


anonym
beantwortet von rama6 am 28. Dezember 2007 12:12
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Man gehe zur Bank und Kündigt den Dauerautrag und füllt das Vormular über Rückbuchung aus. Hat der Empfänger das Konto geräumt,so Besteht der Verdacht des Betruges,da der Empfänger an Hand der Überweisung sieht,die Überweisung war nicht Rechtens.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 28. Dezember 2007 12:27
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Der Empfänger muss dir das Geld rückerstatten.


anonym
beantwortet von Klabauter am 28. Dezember 2007 10:13
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