Brittchen am 15.10.2008 um 16:03 Uhr
Meiner Bank "passiert" es öfter,das Daueraufträge,die z.B.am 15.ausgeführt werden sollen,am 14.schon ausgeführt werden. Wenn das Konto in dem Fall nicht genug gedeckt ist,ziehen 7.50 € Aufwendsersatz ab....das kann doch nicht rechtens sein oder???Was kann ich da tun???
wenn der 15. ein Samstag oder Sonntag ist, werden die Aufträge von der EDV meistens vorgezogen. Ansonsten beschweren sich wieder die Kunden die ihr Geld zu spät bekommen. Wenn am 15. erst dein Gehalt kommt, lass eben deinen Dauerauftrag am 17. oder 20. d.M. ausführen.
Entscheidend ist der Tag der Wertstellung. Mein Gehalt wird schon in der ersten Woche des Monats verbucht, aber erst am 15. wertgestellt (d.h. als Guthaben gewertet). Abbuchungen werden i.d. Regel am selben Tag wertgestellt, Gutschriften hingegen frühestens am Folgetag des Auftrags. Du solltest also Abbuchungen erst am 16. oder 17. veranlassen.
Bei meiner Bank kann ich allerdings bei Daueraufträgen festlegen, wie vorgegangen werden soll, wenn das Datum nicht auf einen Bankwerktag fällt (früheres oder späteres Transaktionsdatum). Das solltest Du auch tun und Dir das schriftlich bestätigen lassen.

Wechsel die Bank. Normalerweise lassen Banken den Auftrag bei Unterdeckung bis 1 Woche stehen und führen dann ohne weitere Kosten aus. Möglicherweise unterschreitest du ein Kontokorrenz-Kredit-Limit - da ist es normal, dass du mit zusätzlichen Kosten rechnen musst.

Ich arbeite bei einer Bank. Und Daueraufträge die am 15. ausgeführt werden sollen, werden definitiv erst am 15. augeführt. Wenn der 15. auf ein Wochenende fällt, dann wird der Dauerauftrag einen oder zwei Tage später ausgeführt(je nach Samstag oder Sonntag). Du solltest Dich auf jeden Fall an die Bank wenden. Die dürfen den Dauerauftrag in keinem Fall früher ausführen!!!
Brittchen am 15. Oktober 2008 16:13 Danke,ich werde mich direkt mal auf den Weg machen
xena55555 am 15. Oktober 2008 16:15 Das ist besser. Vielleicht haben die ja auch einen Fehler in ihrem Computer-System. Und lass Dich ja nicht mürbe machen. Die Bank darf die Daueraufträge nicht früher ausführen.
... es sei denn, das wurde mit dem Kunden so vereinbart. Letzendlich hat der Kunde zu bestimmen, welchen Auftrag er im einzelnen erteilt. Wenn die Bank hier nicht flexibel ist, ist ein Bankwechsel denkbar.
JoeWied am 6. Februar 2009 20:43 Sorry, das stimmt nicht. Meine Bank führt bei einem Feiertag oder WE auch früher aus. Man sprich da zB. vom letzten Bankwerktag. Schliesslich will man ja, dass der Auftrag per Ultimo ausgeführt wird, damit es zu keinen Mahnungen oder Betreibungen kommt.

als erstes würd ich mal mit deiner bank sprechen. evtl die aufträge erst am 16. starten. passiert das wieder, wechsel die bank..
Brittchen am 15. Oktober 2008 16:06 Es ist nicht das erstemal,das es so abläuft...da hat die Sparkasse einen Kunden weniger.Es nervt langsam
JoeWied am 6. Februar 2009 20:45 Es ist korrekt, dass die Bank dafür sorgt, das ein Auftrag per Ultimo ausbezalt wird / worden ist. Du willst ja auch nicht, dass es wegen Verzögerungen zu Mahnungen oder Betreibsbescheiden kommt.
Es passiert auch mitten in der Woche....obwohl die wissen,das ich immer pünktlich am 15.mein Geld bekomme. Am Wochenende sehe ich das noch ein,aber mitten in der Woche??
Dann solltest Du mal nachdrücklich mit Deiner Bank sprechen. Sie können den Termin unter der Woche nicht einfach nach Lust und Laune ändern.