Vor wenigen Wochen kam in den Medien der Beschluß der Bundestages zur Änderung des Anspruchs ALG 1 für Ältere. Kennt jemand die Bedingungen?

Vor zwei Jahren war die Bezugsdauer im Rahmen der Reform-„Agenda 2010“ von maximal 32 auf 18 Monate gekürzt worden. Die Koalitionsmehrheit billigte zugleich eine Schutzregelung, mit der Frühverrentungen von Langzeitarbeitslosen vor Vollendung des 63. Lebensjahres verhindert werden. Auch dies soll rückwirkend zum 1. Januar gelten. Betroffene, die seit Jahresbeginn bereits in vorgezogene Rente geschickt wurden oder noch werden, sollen wieder zurückwechseln und Arbeitslosengeld bekommen können. Die Neuregelungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrats.
Grundsätzlich wird es 12 Monate bezahlt, für über 50-Jährige wurde die Bezugsdauer jetzt aber in drei Stufen verlängert. Sie erhalten ALG I bis zu 15 Monate, über 55-Jährige bis zu 18 Monate und über 58-Jährige bis zu 24 Monate. Anspruch darauf hat, wer Versicherungszeiten zwischen 30 und 48 Monaten vorweisen kann. Bis Ende Januar 2006 erhielten über 57-Jährige ALG I für längstens 32 Monate, seither wurde es für maximal 18 Monate (an über 55-Jährige) bezahlt. Die verlängerte Zahldauer wird rückwirkend zum 1. Januar gelten.
Quelle: Handelsblatt