Wir haben nun schon seit einem halben Jahr Kurzarbeit. Im Mai führten wir die ersten betriebsinternen Schulungen durch, die so angerechnet wurden, dass der AG die 100% Sozialleistungen erstatten bekommt. Ich weiß, dass in 50% der Kurzarbeitstagen eine Schulung abgehalten werden muss, damit dieses Geld zum AG fließt.
Nun war es bei mir im letzten Monat schon so, dass ich 8 Kurzarbeitstage im Monat hatte, aber 5 Tage Schulung machte - sprich, eigentlich einen Tag mehr als erforderlich. Diesen Monat habe ich 6 Tage KUG und 5 Tage Schulung.
Da wir absolut rein gar nichts für diese Schulungen bekommen (uns wurde zwar Essen und Trinken vom AG zugesichert, kann aber aus Kostengründen nicht realisiert werden!) sehen wir AN es nicht ein, mehr als erforderlich zu kommen. Schließlich sitzen wir auch auf unseren Fahrtkosten.
Ich habe die Situation schon beim Betriebsrat angesprochen, der hat sich mit der Personalabteilung in Verbindung gesetzt und diese hat mit dem entsprechenden Abteilungsleiter gesprochen. Der beharrt aber auf seinen Festlegungen. Schließlich stünde nirgendwo, dass die Schulungen weitere Tage einnehmen würden.
Nun die Frage: Ist das wirklich so? Kann über alle meine KUG-Tage bestimmt werden, ob ich an allen Tagen zu einer Schulung kommen muss?

Traurig, aber wahr. Du mußt zu diesen Tagen kommen. Da sie ja eigentlich "normale Arbeitstage" sind. Da ja vom Arbeitsamt Weiterbildungen mitfinanziert werden, teilt dein Arbeitgeber, das natürlich so ein. Da sind dir die Hände gebunden.