Arbeitet bei der Bank und habe eine Rundmail erhalten.Im Anschreiben standen wichtige Daten.Wie öffentl.Wertpapiere und Umsatz.Alle Daten habe ich gelöscht sowohl als auch die Signatur. Da ich Excel lernen will, habe ich nur das reine Excel Sheet an meine private Mailadresse geschickt.Ich habe nicht alle Daten mir angeschaut sondern nur die Chartdarstellungen, da ich wissen wollte,wie das funktioniert und keiner zeit hatte,mir es zuerklären. ich habe weder,die Daten an Dritte weitergegeben, noch die Datei jemals geöffnet. Damit ist in meinen Augen kein Schaden entstanden. Ich habe lediglich aus Wissensgier für Excel nicht vorsätzlich mich der datenverarbeitung schuldig gemacht.Schuldig?

Das kann Dein Arbeitgeber aber nicht wissen. Zudem hast Du sicher gegen klare Regeln verstoßen. Die sofortige Kündigung wird evtl. wegen des fehlenden Schadens in eine ordentliche Kündigung umgewandelt. Aber draußen wirst Du wohl bleiben.

Ich befürchte ja! Hast Du die Möglichkeit, den Sachverhalt klar darzulegen? Ich würde mein Glück über einen Rechtsanwalt versuchen, vielleicht kommst Du mit einer Abmahnung davon?! Aber geheime Bankdaten weiterzuleiten, auch wenn es die eigene Adresse ist, wäre schon ein schwerwiegender Verstoß gegen das Bankgeheimniss! Ich wünsche Dir viel Glück!

Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind hier weniger berührt; wohl aber arbeitsrechtliche.
Ich vermute sehr stark, daß Dein Arbeitsvertrag exakt das, was Du gemacht hast, verbietet. Normalerweise ist es verboten, interne Mails bzw. Teile davon, extern zu verschicken. Auch eine leere Exeltabelle bleibt ein solcher Teil.
Das kannst du aber - wenn es hart auf hart kommt - niemandem klar machen. Wenn es noch nicht bekannt geworden ist: löschen, auch die von der Firma zu dir nach Haus gesendete Mail, unbedingt!!! Es gibt gute Schulungsunterlagen für Excel, die solltest du dir zu Hand nehmen, aber keinesfalls Daten aus deiner Firma.
speedy72 am 23. März 2008 22:26 Ihr wisst ja, das man mit einem bestimmten Programm gelöschte Daten wiederherstellen kann, oder?!

ist ja gut...
Ich hab mir auch ab und zu Arbeit mit nach Hause genommen

Wenn du meinst, dass die fristlose Kündigung unberechtigt dafür ist, kannst du innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Da wird sich ja dann rausstellen, ob das Arbeitsgericht es so sieht wie du oder wie dein Arbeitgeber.
Das versenden von Internas per E-Mail ist meistens untersagt. Eine Abmahnung würde es IMHO aber auch tun und wäre im Gegensatz zu einer Kündigung sicher zu verschmerzen.
Als erstes würde ich den Betriebsrat informieren und mich von ihm beraten lassen. Er wird warscheinlich zu einem Gang vors Arbeitsgericht raten wenn sich der Arbeitgeber nicht von der Kündigung abbringen läßt.
Wenn du dort wirklich weiterhin arbeiten willst, würde ich es dann vom Arbeitsgericht entscheiden lassen.
Kosten < 1 Monatslohn

Die Frage ist, ob Du KUNDENdaten, also Daten über Geschäftsabschlüsse von Kunden an Deine private Adresse geschickt hast. Alles andere sind i.d.R. Daten, die sich fast jeder verschaffen kann. Die fallen nicht unter das Bankgeheimnis. Aber Daten über konkrete Transaktionen von Kunden natürlich schon.