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Datenschutz auf der Aktionärsversammlung

gefragt von HerrLichHerrLich am 20.04.2008 um 12:17 Uhr

Kürzlich war ich auf einer Aktionärsversammlung und es gab dort Terminals, an denen alle anwesenden Aktionäre die Namen und die Anzahl der Aktien einsehen konnten. Auch wenn diese Einsicht nur den anwesenden Aktionären möglich war, ist es für mich ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Ist das richtig?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. April 2008 12:22
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Welchen Paragraphen siehst du als verletzt an? Es ist doch klar, das alle anwesenden Aktionäre unter sich sind. Bei der Offenlegung von Namen würde ich zwar teilweise kritisch reagieren, andererseits aber nach Aktienrcht gilt die Überschreitung gewisser Ateilsgrößen als offenbarungspflichtig. Also die Nammen der Aktionäre ab 5% Stimmrecht müssen offen gelegt werden, bei anderen... muss das wohl nicht sein.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. April 2008 12:25

Das meinte ich ja. Die Pflichten sind unabhängig davon, dass ich ans Terminal gehen kann und sehen kann, wieviele Anteile mein Nachbar hat.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 20. April 2008 13:03
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Datenschutz greift ab 3 personengebundenden Daten wenn nur Name und Anteil vermerkt sind dürfte das unproblematisch sin.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. April 2008 13:07

unproblematisch? Wenn jeder Deinen Namen und die Zahl Deiner Anteile lesen kann? grübl

Kommentar von 0ff8b2b6e698038b70253829685dd176smallAJWhv am 20. April 2008 13:19

Deinen Namen kann man sicherlich auch im Telefonbuch sehen und wenn Du auf einer Aktionärsvesammlung bist weiß jeder das Du Aktien vom Unternehmen hast. Wenn Deine Stimmkarte genügend Anteile hat wirst Du bei Siemens bsw. durch ein elektronischen Wahlausgang geleitet. Oberhalb des Ausgang ist eine % Anzeige. Wenn sich beim durchschreiten die % Zahl von 0 auf 50 ändert weiß auch jeder wie Du heißt.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. April 2008 14:03

Ja, und dann macht sich jeder das Vergnügen, Deine prozentuale Beteiligung auszurechnen???? Mein Name mag im Telefonbuch stehen, meine Aktienanzahl nicht.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 20. April 2008 12:21
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Das glaube ich auch,zumal ja die Gefahr besteht,das diese Aktionäre darüber wohl kaum Schweigen werden!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. April 2008 12:25

Nein, für Größaktionäre gilt sogar die Offenbarungspflicht!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. April 2008 12:27

Ich habe nicht von den Großaktionären, sondern von allen anwesenden Aktionären gesprochen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 20. April 2008 12:21
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Könnte man meinen! Aber wie wollte man ein Stimmrecht bemessen, wenn nicht bekannt wäre, wieviele Anteile ein Aktionär hat?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. April 2008 12:23

Na ich bitte Dich, was hat das mit der Veröffentlichung der Daten in einem Terminal zu tun? Bereits bei einer Einladung sind die Stimmrechte ermittelt und darauf abgestimmt bekommst Du Stimmkarten.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 20. April 2008 13:01

Ich wollte ja nicht wissen, welches Stimmrecht ich habe, sondern wie sich die Stimmenverteilung über die Aktionärsgemeinschaft erstreckt. Und das kann dann für die Ausübung meines Stimmrechtes sehr wohl eine wichtige Information sein!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. April 2008 12:25

Abgestimmt wird meist ohnehin per stimmkarte und da kann man die Aktienanzahl mit verarbeiten.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 20. April 2008 12:22
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Ja eindeutig. das bedarf der jeweiligen Zustimmung der gezeigten Person.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. April 2008 12:24

Nein, für Größaktionäre gilt sogar die Offenbarungspflicht!


regideur
beantwortet von regideur am 20. April 2008 12:22
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Das muss so nicht sein da es hier ja um die Stimmenanzahl des jeweiligen Aktionärs geht und damit auch um die Beteiligung am jeweiligen Unternehmen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. April 2008 12:24

Korrekt!


anonym
beantwortet von tigeroli am 20. April 2008 12:24
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Ich denke, sofern das nur die Auktionäre zu lesen bekamen, wird es erlaubt sein. Die Mit-Auktionäre dürfen/müssen einander kennen.

In kleineren Unternehmen ist es ja sogar üblich, dass jeder Aktionär und damit Miteigentümer auch die prozentualen Anteile der anderen kennt.

Würde mich aber interessieren, was Du dazu herausfindest.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 20. April 2008 12:27

Ähm... eine "Auktionsversammlung" ist etwas anderes als eine "Aktionärsversammlung". :-)

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. April 2008 12:30

Lach, die Mitaktionäre müssen sich kennen? Wie stellst Du Dir das vor? Anwesend waren ca. 6.000 Aktionäre aus allen Ecken der Welt. Auch in kleineren Aktiengesellschaften ist es nicht üblich, dass das veröffentlicht wird und jeder Kenntnis hat. Da irrst Du. Ich werde wohl gar nichts rausfinden, es sei denn, ich frage beim Datenschutzbeauftragten an.


ganzneuelola60
beantwortet von ganzneuelola60 am 20. April 2008 12:35
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ich glaube das ist mit dem Datenschutz vereinbar, denn wie sollten sonst die Anzahl der Stimmen, die jeder Aktionär hat, ermittelt werden

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. April 2008 12:48

Nein, die Stimmanteile werden bereits vor Versand der Einladungen ermittelt. Stell' Dir vor, ich entdecke darauf ganzneuelola60 mit 500 Anteilen, würde Dir das gefallen? Ich erzähle das nämlich dann überall rum ;-)

Kommentar von E23157aa21f20750536cd46115410d26smallganzneuelola60 am 20. April 2008 12:52

Aber es muß doch nachvollziehbar sein wer wieviele Stimmanteile hat.

Das Frauen sowieso alles rumtratschen weiß ich ja :-))


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