Das hab ich heute auf einer Packung Slivester-Knaller gelesen.

Du darfst die Dinger in der Öffentlichkeit mit Publikum verwenden.
Das heißt, das die Dinger im Laden ausgestellt werden dürfen, ohne das eine Gefahr besteht, das sie plötzlich enzündet werden.
könnte heissen, dass im Normalfall nichts passiert wenn man die Knaller abfeuert.

Die Feuerwerkskörper dürfen im Schaufenster und im Laden präsentiert werden.
Auf der Packung stand aber "Zuschaustellen", ich nehme aber trotzdem an, daß man sie schon mal zeigen kann!

Es dürfte damit zusammenhängen, dass der Verkauf an Personen unter 18 Jahren verboten ist. Bei den meisten Sachen, die an Personen unter 18 Jahren nicht verkauft werden dürfen, dürfen diese Sachen den Minderjährigen nicht einmal gezeigt werden (zB jugendgefährdende Schriften oder Filme). Bei Feuerwerkskörpern ist aber nur der Verkauf an Jugendliche verboten, das Zurschaustellen mit der Folge, dass Minderjährige die Feuerwerkskörper sehen können, ist hingegen unbedenklich. Erstaunlich, was alles zu regeln ist...