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"Das Zurschaustellen ist unbedenklich." Was bedeutet das?

gefragt von TTShooter am 28.12.2007 um 17:25 Uhr

Das hab ich heute auf einer Packung Slivester-Knaller gelesen.


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manni1937
beantwortet von manni1937 am 28. Dezember 2007 17:28
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Du darfst die Dinger in der Öffentlichkeit mit Publikum verwenden.


anonym
beantwortet von maltem am 28. Dezember 2007 17:33
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Das heißt, das die Dinger im Laden ausgestellt werden dürfen, ohne das eine Gefahr besteht, das sie plötzlich enzündet werden.


anonym
beantwortet von virus am 28. Dezember 2007 17:29
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könnte heissen, dass im Normalfall nichts passiert wenn man die Knaller abfeuert.


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 28. Dezember 2007 17:47
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Die Feuerwerkskörper dürfen im Schaufenster und im Laden präsentiert werden.


Szintilator
beantwortet von Szintilator am 28. Dezember 2007 23:53
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Auf der Packung stand aber "Zuschaustellen", ich nehme aber trotzdem an, daß man sie schon mal zeigen kann!





vollyhn
beantwortet von vollyhn am 29. Dezember 2007 00:14
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Es dürfte damit zusammenhängen, dass der Verkauf an Personen unter 18 Jahren verboten ist. Bei den meisten Sachen, die an Personen unter 18 Jahren nicht verkauft werden dürfen, dürfen diese Sachen den Minderjährigen nicht einmal gezeigt werden (zB jugendgefährdende Schriften oder Filme). Bei Feuerwerkskörpern ist aber nur der Verkauf an Jugendliche verboten, das Zurschaustellen mit der Folge, dass Minderjährige die Feuerwerkskörper sehen können, ist hingegen unbedenklich. Erstaunlich, was alles zu regeln ist...


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