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"Das Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf" - was ist davon zu halten?

gefragt von spikelee am 29.01.2008 um 16:40 Uhr

Muss ich wirklich jedes Produkt, bei dem ich die Verpackung öffne, dann auch kaufen? Vereinzelt findet man ja noch solche Hinweise in Geschäften...


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Januar 2008 16:45
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Das OLG Düsseldorf hat in dem oben genannten Urteil darüber hinaus festgestellt, dass ein solches Schild („das Aufreißen der Ware verpflichtet zum Kauf der Ware“) auch keine wirksame Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) darstellt, so dass der Kunde auch aus diesem Grunde nicht zum Kauf der Ware verpflichtet sein kann.

Eine ganz andere Frage ist jedoch, ob der Kunde nach dem Aufreißen der Verpackung „etwas bezahlen“ muss. Die Juristen sprechen davon, ob der Kunde sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Für einen Nichtjuristen kann man die Beantwortung dieser Frage an vier verschiedenen Beispielen deutlich machen.

http://www.mein-anwalt.in/Rechtslexikon:Artikel_3


carlotte
beantwortet von carlotte am 29. Januar 2008 16:46
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Bei dieser Klausel geht es einfach darum, dass die Ware nur verkäuflich ist, solange sie verpackt ist. Ich persönlich würde keine aufgerissene Kekspackung kaufen. Auch andere Artikel verlieren schlicht und ergreifend ihren Verkaufswert, wenn sie geöffnet sind. Und der Laden kauft ja die Ware nicht ein, um sie herumliegen zu haben, sondern da geht es darum, die Ware weiterzuverkaufen. Dafür muss sie verkäuflich sein, was bei manchen Artikeln eben voraussetzt, dass sie verpackt sind. Alles andere könnte man wegwerfen. Die so verlorenen Gewinne müssten rein kalkulatorisch auf andere Artikel aufgeschlagen werden. Wäre das ein Deinem Sinne? Ich hoffe, meine Antwort hilft dir, das ein bisschen besser zu verstehen.


Knochenstrauss
beantwortet von Knochenstrauss am 29. Januar 2008 16:56
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Da mir der Artikel erst nach dem Kauf gehört, habe ich auch erst nach dem Kauf das Recht, die Verpackung zu beschädigen um den Inhalt zu entnehmen. Möchte ich im Laden den Inhalt des Artikels inspizieren oder ausprobieren, muss ich eine Verkäuferin (die als Angestellte des Ladens den Besitzer vertritt und demzufolge dazu auch die Befugnis hat) bitten, die Verpackung zu öffnen. Tut sie es nicht, kann ich entweder die Katze im Sack kaufen oder die Sache vergessen.


bafti14
beantwortet von bafti14 am 29. Januar 2008 16:42
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Mußt du nicht kaufen Ich möchte doch sehen was ich kaufe auf der Verpackung kann so manches stehen ich möchte es aber Überprüfen.Ich kaufe doch keine Katze im Sack.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 29. Januar 2008 16:50

Aber eine offene Packung Spinat?

Kommentar von 70506be88e84f8cb28ef643f35886ba0smallbafti14 am 29. Januar 2008 16:53

Von Lebensmittel denke ich ist hier nicht die Rede?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 29. Januar 2008 16:55

Das kann man nicht einfach so sagen. Siehe Link von Xy.


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Januar 2008 22:32
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Da ist nichts dran. Kaufen musst Du die Ware nur, wenn Du sie und nicht die Verpackung beschädigt hast.


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