Geezer am 21.08.2009 um 14:02 Uhr
Darf der Wärmeanbieter einfachso die Heizung abdrehen, wenn man etwas nicht bezahlt?
Ich habe was von einem Gesetz gehört, wo man recht auf Wärme hat und das das nicht abgestellt werden darf.. Wobei ich mich frage.. Wie soll das gehen? Es gibt ein Heizkessel im Keller wo alle heizungen des hauses an einer hauptleitung angeschlossen sind.

Das Landgericht Saarbrücken hat in einer Entscheidung vom 11.Mai 2009 (Aktenzeichen 5 T 236/09) klargestellt, dass das Kappen der Stromversorgung durch den Energieversorger keine verbotene Eigenmacht (§ 859 BGB) ist. Der Anspruch auf Belieferung mit Strom ist vertragsrechtlich zu beurteilen und nicht besitzrechtlich.
Das dürfte also auch für "Wärmeanbieter" gelten wobei natürlich Nachbarn davon nicht betroffen werden dürfen.

Es gibt keinen Anspruch auf kostenlose Lieferung von Wärme.
Das ist letztlich nicht anders als mit Lebensmitteln. Auch wenn die Geldbörse und das Girokonto leer sein sollten, darf man bei Aldi keine Lebensmittel raustragen ohne zu bezahlen.
ja,darf er wenn man nicht auf mahnungen reagiert!die leitungen sind zwar alle an einem kessel,es gibt aber wohnungsabsperrungen,die werden dicht gedreht und versiegelt! wenn du die öffnest,machst du dich strafbar,also lieber bezahlen!!!!!!!