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das kann doch nicht sein.oder?

gefragt von lollipopplollipopp am 08.10.2009 um 22:17 Uhr

stimmt es das ich für meinen anhänger der im 02.02.2010 2jahre über dem TÜV ist auch zweimal bezahlem muss?


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lomita
beantwortet von lomita am 8. Oktober 2009 22:19
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wer sagt denn sowas, natürlich nicht.

Kommentar von 1a81f6060269cbd023d7463d9e878618smalllollipopp am 8. Oktober 2009 22:26

ich habe einen gefragt der beim händler autos anhänger usw.zum tüv bringt und der sagt mir das es so ist das wäre tüpisch deutschland abzocken wo es nur geht wenn ich genau bescheid weis melde ich mich nochmal danke euch.LG LOTHAR

Kommentar von 0885b09ee7d8215bef02adee06d34a9esmalllomita am 8. Oktober 2009 22:32

ja , das würde mich auch interessieren


catweazle01
beantwortet von catweazle01 am 8. Oktober 2009 22:22
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Du spielst darauf an, dass die TÜV Plakette keine Zeiträume überspringt. Wenn der TÜV 7/09 abgelaufen ist, dann bekommt man auch im Oktober nur eine Plakette 7/11. Wenn Du einen kompletten Turn überspringst müsstest Du tatsächlich doppelt bezahlen, aber da gibt es sicher Kulanzregeln.

Kommentar von 1a81f6060269cbd023d7463d9e878618smalllollipopp am 10. Oktober 2009 16:26

leider gibt es das nicht zumindest im sauerland nicht,aber wenn ich devenetiv bescheid weis melde ich mich nochmal


omikron
beantwortet von omikron am 8. Oktober 2009 22:19
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nein.

Du zahlst, wenn du zum TÜV gehst.

Wenn du erst nach vier Jahren gehst, dann gehst du nach den vier Jahren >einmal< zum TÜV, also zahlst du auch nur einmal.

Wenn der TÜV abgelaufen ist, musst den Anhänger halt stehen lassen und darfst mit ihm nur den Weg zum TÜV fahren.

Kommentar von 422b6ab36b850398eaa760086ae5625asmallcatweazle01 am 8. Oktober 2009 22:39

ganz so ist es nicht


anonym
beantwortet von michaelfj am 9. Oktober 2009 21:25
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Wenn Dein Anhänger die ganze Zeit zugelassen war, dann fährst Du zum TÜV und bekommst einen Monat Mindest-TÜV, und nach einem Monat mußte wieder hin. Ich habe mal den Prüfer gefragt ob ich zwei Jahre bekomme, wenn ich einmal um das Gebäude fahre und dann nochmals bezahle- ich wäre ja nun einen Monat zu früh- nun dann zwei Jahre bekomme. Die Antwort: Ich empfehle Du fährst den Monat und kommst dann wieder, sonst sieht es so nach Abzocke aus - Abzocke??? Genau das ist es ;-). Ach ja auf den Weg zum TÜV nicht erwischen lassen, denn dann hagelts auch noch Punkte. grüße michael

Kommentar von michaelfj am 11. Oktober 2009 05:04

Also ich war gestern beim TÜV und habe nochmals nachgefragt. Du bekommst wenn Du über Zwei Jahre überzogen hast , wieder zwei Jahr, wenn de ein, oder drei Jahre überzogen hast dann nur ein Jahr,..... Also immer zum nachste Intervall. Vollezwei Jahre bekommste wenn das fahrzeug stillgelegt wurde und Du mit Roter Nummer hinfährst. grüße michael


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