Das Jugendamt hat meine Kinder in die Obhut genommen, dürfen Sie mir den Umgang verweigern?

10 Antworten

Es müssen schon gravierende Gründe vorliegen, bevor das Jugendamt die Kinder wegnimmt. Das können wir nicht beurteilen, und du wirst uns die Fakten sicher nicht objektiv schildern. Von daher kann man euch nur raten, mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten und nicht dagegen. Denn das mindert die Chancen der Mutter, die Kinder wieder zurück zu bekommen.

Wenn deine Freundin mit ihren drei Kindern per "Gerichtsbeschluss" in ein Mutter-Kind-Heim eingewiesen wurde, müssen schon gravierende Vorfälle gewesen sein. Normalerweise ist das Heim dafür gedacht, der Mutter den richtigen Umgang mit ihren Kindern beizubringen. 

Wenn dann allerdings im Heim nach immerhin fünf Monaten erkannt wird, daß es keinen Sinn macht, wird diese äußerst kostspielige Maßnahme auch beendet. Dann bleibt natürlich nur die Pflegefamilie.

Um dir auch nur halbwegs vernünftigen Rat geben zu können. solltest du schon mehr an Infos geben.

Wie alt seid Ihr? Drei derart kleine Kinder zu betreuen und zu versorgen, kostet enorm viel Kraft, Hast du ihr nicht geholfen, hatte sie überhaupt Hilfe? War sie auf sich allein gestellt? Warst du tatsächlich heuer erst 2 x zu Besuch?





Hallo, wenn Kinder in Obhut genommen werden liegen Gründe vor, dass das Wohl der Kinder gefährdet ist so etwas wird nicht einfach so gemacht. Auch wenn du kein Sorgerecht hast, hast du das Recht auf Umgang mit deinen Kindern. Das musst du jedoch über das Jugendamt regeln. Zunächst wird jedoch kein Umgang möglich sein, da die Kinder sich ja erstmal beruhigen müssen. Am besten vereinbarst du beim Jugendamt einen Termin und sprichst vernünftig mit dem Sachbearbeiter dort. Dann wird dir sicher Umgang gewährt, jedoch nicht gleich. Wenn du deine Kinder liebst, dann ist es jetzt wichtig, dass du die aktuelle Situation akzeptierst und mit den Leuten vom Jugendamt zusammenarbeitest.

Hallo Kingclean. Ohne detailiertere Informationen kann ich an dieser Stelle keine ernstzunehmende Prognose abgeben. Generell darf jedoch das zuständige Jugendamt in bestimmten Fällen eine Inobhutnahme veranlassen/durchführen. Allerdings existieren für diese Maßnahme bestimmte Voraussetzungen.

An sich können Sie an diesem Beschluss erstmal nichts ändern. Ich würde Ihnen jedoch dringend raten einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen und gegen diesen Beschluss zu intervenieren.

Genau so ist es richtig!

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@Rechtsbeistand5: Tu doch nicht so, als ob du Rechtsanwalt wärst! Kein Rechtsanwalt würde hier kostenlos juristischen Rat geben!

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Du kannst diesen Verwaltungsakt übers Gericht anfechten. 

Das wissen Jugendämter aber in der Regel; deswegen muß schon ne Menge beim JA dokumentiert sein für diesen Schritt,,der der kostet das JA richtig Kohle. Insofern halte ich fpr denkbar, daß ihr nicht gerade gute Chancen vor Gericht haben werdet. 

Insofern: holt Luft, atmet durch und versucht zu verstehen,,warum das JA so handeln MUSSTE. und kooperiert mit dem JA. Erst recht zum Wohle eurer Kinder.