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Das Hosenproblem bei Ebay Teil 2

gefragt von liomessi am 13.08.2009 um 9:21 Uhr

Folgendes hat der Käufer geschrieben: Hallo kaga0_0,

ich möchte die Hose nicht kaufen, unser Sohn ( 5 Jahre ) hat eben auf dem Laptop gedrückt. Ich hoffe, wir finden eine Regelung ohne Ebay, da ich gesehen habe, das die Gr. M ist. Sorry, bitte um eine kurze Antwort.

Gruß Uli

Ich melde das Versehen auch gerne bei Ebay,möchte meine 100 % aber nicht gefährden.

Ich möchte mal eure Meinung dazu wissen, aber für mich hört sich das an, als hätte ER die Hose gekauft und ihm ist später aufgefallen das die Hose M ist.

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Ebay x 5.713

anonym
beantwortet von t0bi088 am 13. August 2009 09:22
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Bei eBay muss ein Gebot 2x bestätigt werden. Ergibt also, dass das mit dem Sohn eher Schwachsinn ist. Außerdem entschuldigt er sich zuerst, und sagt, dass sein Sohn das war, und anschließend sagt er, dass er sie nicht will, dass Sie die Größe M hat.

Sehr komisch...

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 13. August 2009 09:25

Genau ein "Versehen" sieht anders aus.


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 13. August 2009 09:24
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dann soll ER doch die hose wieder verkaufen...


anonym
beantwortet von liomessi am 13. August 2009 09:24
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Das ist meine Antwort:

Hallo, erstens: Man muss mindestens zweimal "Sofort kaufen" drücken, also kann es kein versehen sein. Zweitens: Eltern haften für ihre Kinder bzw. SIE müssen darauf achten, dass ihr 5 jähriger Sohn da nicht heran kann. Ich glaube nämlich, dass Sie die Hose gekauft haben, und später gemerkt haben, dass sie Größe M ist. Sie sind nun mal verpflihchtet zu zahlen. MfG

Kommentar von 4c9c6c9610b49ce04195711747b28c6csmallPerle0106 am 13. August 2009 09:24

DH !


anonym
beantwortet von stevenine am 13. August 2009 09:24
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ihr könnt den kauf ja rückgängig machen, du bezahlst keinee gebühr und bekommst kein feedback. stell die hose einfach nochmal ein.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 13. August 2009 09:22
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Klingt für mich auch so, aber wie bereits gesagt bzw. geschreiben: WAS NÜTZT DAS?


dreamoo
beantwortet von dreamoo am 13. August 2009 09:37
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also grundsätzlich ist er zum verkauf verpflichtet, da er der verursacher ist. (Egal ob es der sohn war oder nicht, er trägt dafür die verantwortung). Da er aber nichts mit der Hose anfangen kann, solltet Ihr an einer Lösung arbeiten. Hier ein paar Ideen: 1.) Er erstattet dir dir ebaygebühren für den Verkauf. du stellst die hose wieder ein(oder bietest sie dem zweithöchsten an) und er erstattet zusätzlich die differenz. 2.) Er bezahlt die Hose. Dann versucht er die Hose weiterzuverkaufen. Also er stellt Sie bei ebay wieder ein. Nach erfolgreichem Verkauf seinerseits, gibt er Dir die Adresse wo die Hose hin soll und du schickst die da hin. 3.) Ganz normales ebayprozedere, er weigert sich den Kauf zu erfüllen, du meldest alles ebay usw.

Das sind nun schon 3 Möglichkeiten die du ihm anbieten kannst. Alternativ kann er Dir aber auch gerne Vorschläge unterbreiten. Wenn man dabei nett bleibt, sollte man schnell eine Lösung finden.

VIEL ERFOLG


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 13. August 2009 09:30
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und noch etwas du MUSST es ebay melden, damit du deine gebühren zurückbekommst ! ! !


ratznase51
beantwortet von ratznase51 am 13. August 2009 09:28
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Melde ihm das er die Hose gekauft hat! Warte 10 Tage und wenn er nicht bezahlt hat melde es Ebay (Artikel nicht bezahlt) oder mach den Kauf Rückgängig und stelle sie neu ein (würde in der Artikel Beschreibung ruhig hinzufügen: Da der Käufer vom Kauf zurückgetreten ist, stelle ich die Hose neu ein).


Dinee
beantwortet von Dinee am 13. August 2009 09:26
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An deinen 100% ändert sich glaube ich nichts! Man wird es bei ihm erkennen können, aber ich denke nicht bei dir! Denn, du bist ja im Recht! Er will ja vom Kauf zurück treten!

Du hast also vollkommen Recht, dich an E-bay zu wenden! Oder du stellst im alle Gebühren (auch die für die Neuauktion) in Rechnung? Allerdings denke ich nicht, dass er diese tragen wird, wenn er jetzt schon so drauf ist. Wenn du also ganz grün aus der Sache raus kommen willst, wendest du dich an ebay!


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 13. August 2009 09:24
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Grundsätzlich muss er für die Hose bezahlen. Für ein "Versehen" gibt der Sohn nicht erst noch Preis ein und bestätigt den dann auch noch. o_O Ich würde auf eine gütliche Entscheidung bauen und den Artikel als bezahlt auf ebay annehmen und evtl. später mal wieder neu reinstellen ;)


Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 13. August 2009 09:23
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du brauchst das gar nicht zu melden. Grundsätzlich kannst du auf den Kauf bestehen...Ich hatte sowas auch schon zweimal, hab den Artikel beim einem Mal aber wiedereingestellt, beim zweiten Mal an den, der das zweithöchste Gebot abgegeben hatte, verkauft.

Und die 100% kommen ja von den Bewertungen der anderen, also deshalb keine Sorge! Solltest du auf den Kauf bestehen und der gibt dir keine gute Bewertung, kannst du die auch noch löschen lassen - DANN würde ich es wirklich ebay melden und den genauen Sachverhalt schildern - können die ja auch z.T. nachverfolgen (die Nachrichten usw.)...


anonym
beantwortet von arokh12 am 13. August 2009 09:23
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er muss sie nehmen. wenn er was kaupf ist er dazu verpflichtet.


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