Das Haus ist verkauft aber der ehemalige Besitzer geht nicht raus. Was habe ich da für möglichkeiten
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SmashSmash
Da wir in einem Rechtsstaat leben, kannst Du nur eine Räumungsklage machen. Die kann dann aber notfalls mit Staatsgewalt durchgesetzt werden. Aber es dauert alles.
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lauis Danke für die sauschnelle Antwort
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jockljockl
Über eine sog. "einstweilige Verfügung" sofortige Zwangsräumung beantragen. Dafür ist das LG des Streitwertes zuständig und somit Anwaltspflicht.
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lauis Danke für die sauschnelle Antwort
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flb89flb89
Räumungstrupp hinschicken! ;-)
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lauis Danke für die sauschnelle Antwort
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WilliWinzigWilliWinzig
Miete und Schadensersatz über einen Anwalt verlangen
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lauis Danke für die sauschnelle Antwort
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TrilobitTrilobit
Wenn im Grundbuch ein Wohnrecht eingetragen ist und der Bewohner sich auch nicht für den Auszug mit einer großzügigen Entschädigung bestechen läßt:
Gar keine.
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lauis Danke für die sauschnelle Antwort
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Danke für die sauschnelle Antwort