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Das Haus in dem wir wohnen soll verkauft werden

Frage von stedi54 stedi54

Hallo zusammen. Dachte heute mich trifft der Schlag. Unser Vermieter teilte uns heute mit, dass er das Zweifamilienhaus, wo wir seit 2Jahren mit noch einer Familie wohnen, verkaufen muß, da er sich scheiden läßt. Er möchte es uns gerne zum Kauf anbieten. Mit 55Jahren ein Haus kaufen, nein. Aber ausziehen möchten wir auch nicht. Wir haben so viel Arbeit und Geld in die Wohnung und in den Garten gesteckt. Jetzt sind wir etwas ratlos. Es ist ein Niedrigenergiehaus, 12 Jahre alt und wirklich schön. Können wir so einfach vor die Tür gesetzt werden, wenn das Haus verkauft ist. Vielleicht weiß jamand Rat

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Antworten (14)

  • 4
    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    Wo ist das Problem?

    Kauf bricht nicht Miete.

    Euer Mietverhältnis bleibt völlig unberührt vom Verkauf weiter so wie es ist.

    Kommentar von fairoffen fairoffenfairoffen

    Blödsinn, schon mal was von Eigenbedarf gehört?

    Kommentar von cansera cansera

    bin der selben Meinung.

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Der neue Besitzer hat aber ein Sonderkündigungsrecht (Eigenbedarf).

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Bei einem Zweifamilienhaus Eigenbedarf?

    Kommentar von Maddy12 Maddy12Maddy12

    sicher auch bei einem zweifamilienhaus gibt es eine eigenbedarfskündigung. nur das der neue besitzer da die wahl hat, wem er kündigt

    Kommentar von Prover ProverProver

    kann für Kinder Engel oder andere Angehörige auch Eigenbedarf anmelden allso kann er auch beide "rauswerfen"

    Kommentar von Prover ProverProver

    Eine Hälfte selber beziehen andere Famielemitglied schon hat er alle raus.

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Natürlich, wenn man den Bedarf nachweisen kann, dann kann man auch beiden Mietern kündigen. Beispielsweise eine Wohnung für sich selber, die andere Wohnung für die Tochter oder die Grossmutter oder sogar für die Lebensgefährtin. Da gibt es genügend Gerichtsentscheide dazu.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    völlig korrekt - zunächst bleibt alles beim "alten"

    a b e r

    viele kaufen ein Objekt zur Eigennutzung und dann sieht es zur Situation etwas anders aus

    Wie kennen nicht die finanzielle Situation des Fragestellers, aber warum nicht mit 55 Jahren ein Haus kaufen. Zumal hier der Eigentümer es ihm anbot. Also er sollte, anstatt pauschal ablehnen doch sich mit em derzeitigen Eigentümer in Verbindung setzen. Evtl. sogar bei fehlendem Eigenkapital einen Mietkauf vereinbaren.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Wenn man in einer Sache unzureichende Sachkenntnis hat sollte man keine Antwort geben.

  • 2
    Antwort von brettpit brettpit

    Natürlich müsstest du raus, wenn der Käufer die Wohnung für seine Zwecke benötigt. (muss aber nicht sein. Viele kaufen ja die Projekte zur Geldanlage.

    Merke: Es ist nicht dein Eigentum, und du darfst nur darin wohnen weil der Vermieter es zulässt.BASTA. Ich selber musste auch schon ab und zu den Mieter rauskündigen, war ja meine Sache.

  • 1
    Antwort von zeitnah17 zeitnah17

    Ja, sie können. Aber mit einer Frist. Wobei 2 Jahre nicht lange ist. Da habt ihr nicht viel Vorteil, falls ihr keinen Vertrag über viele Jahre Wohnrecht habt. Ist ja richtig tragisch, was Euch da so passiert....

  • 1
    Antwort von critter critter

    Es ist ja nicht gesagt, dass der neue Hausbesitzer euch vor die Tür setzen möchte. Entweder beansprucht er eventuell nur 1 Wohnung in dem Haus und dann nicht gerade eure Wohnung, oder er kauft das Haus als Geldanlage. Will der neue Besitzer euch aber raus haben, weil er selbst einziehen möchte, tritt die gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter in Kraft. Eure Investitionen in diese Wohnung gehen auf eure Kappe.

    Kommentar von stedi54 stedi54

    Dann hoffen wir mal, dass es jemand kauft, der es als Gedanlage sieht. Aber da müßten wir schon großes Glück haben. Das wäre ja fast wie Lotto spielen.

    Kommentar von livoma livomalivoma

    korrekt

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Wenn der Käufer Eigenbedarf anmelden würde, würde das mit entsprechender Kündigungsfrist einen Umzug bedeuten.

  • 0
    Antwort von Prover Prover

    wen euer jetziger Vermieter das Haus verkauft kann der neue Besitzer euch wegen Eigenbedarf kündigen. Er muss nur die Kündigungsfrist einhalten.

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    Antwort von liese05 liese05

    Keine gute Situation für Euch, ich habe das alles hinter mir! Das kostet Nerven und Kraft! Wenn das Haus verkauft wird, dann müßt Ihr leider ausziehen! Es gibt allerdings auch Käufer,. die es nur als Wertanlage haben wollen, das wäre natürlich günstig für Euch - dann könntet Ihr weiter wohnen bleiben! Ich drücke mal die Daumen und wünsche Euch alles Gute!

    Kommentar von stedi54 stedi54

    Danke für die Wünsche. Vielleicht haben wir ja Glück!

  • 0
    Antwort von Maddy12 Maddy12

    also die aussage das er es verkaufen muß wegen scheidung ist idiotisch. vermutlich gehört es beiden ehepartner und er will nur einen profit rausschlagen. sprecht doch mal mit der noch-frau, vielleicht weiß sie noch nichts von dem vorhaben. und selbst wenn er es verkauft müßt ihr nicht ausziehen, es sei denn der neue eigentümer kündigt, begründet, eigenbedarf an. dh. er selber will in das haus ziehen.

    Kommentar von stedi54 stedi54

    Das ist nicht idiotisch. Er hat noch ein Haus, 600 Kilometer weg von uns, in dem er selbst wohnt. Und von einem Haus muß er sich wohl trennen um seine Frau auszuzahlen, nehme ich an. Aber nächstes WE erfahren wir mehr

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    Antwort von thinking1 thinking1

    Der neue Besitzer kann die Bewohner wegen Eigenbedarf rauswerfen. Dann hat man aber immer noch einige Monate Zeit, sich etwas Neues zu suchen. Und es muss wirklich Eigenbedarf sein, die neuen Besitzer dürfen nicht die alten Mieter rauswerfen und neue Mieter einziehen lassen.

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    Antwort von tameli86 tameli86

    gesetzlich gesehen ist es so das kauf miete nicht bricht.. d.h. wen das haus verkauft wird bliebt der mietvertrag solange bestehen bis der euch gekündigt wird... da es sich um ein zweifamilienhaus handelt ist jedoch die chance gross, dass der neue eigentümer euch beim kauf aufgrund eigengebrauch die wohnung kündigen wird.. ausser es wird als investition gekauft.. hängt also ganz vom käufer ab..

    in der schweiz ist es noch so, dasman die kündigung an der schlichtungsstelle anfechten kann und dann gegebenenfalls eine erstreckung erreicht.. aber die eine ausgesprochene kündigung kann höchstens erstreckt und nicht aufgehoben werden..

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    Antwort von babyos babyos

    der neue eigentümer kann euch kündigen - ist doch klar

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    Antwort von Michel76 Michel76

    Wenn der neue Besitzer das Haus für dich selber brauchen will (Eigenbedarf), dann kann er euch unter Einbehalt der normalen Kündigungsfristen kündigen. Er muss in der Kündigung lediglich den Eigenbedarf erwähnen.

    Ihr könnt natürlich Glück haben und der neue Besitzer will das Haus gar nicht für sich selber oder seine Familie. Oder er benötigt nur eine Wohnung und beorzugt die andere...

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    Antwort von fairoffen fairoffen

    Tja, das ist so. Wenn der neue Eigentümer selbst in das Haus einziehen will, wird er wegen Eigenbedarf euer Mietverhältnis kündigen.

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    Antwort von CapNRW CapNRW

    ja, wenn es verkauft wird, wird der neue eigentümer auf eigenbedarf berufend kündigen....

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