Hallo zusammen. Dachte heute mich trifft der Schlag. Unser Vermieter teilte uns heute mit, dass er das Zweifamilienhaus, wo wir seit 2Jahren mit noch einer Familie wohnen, verkaufen muß, da er sich scheiden läßt. Er möchte es uns gerne zum Kauf anbieten. Mit 55Jahren ein Haus kaufen, nein. Aber ausziehen möchten wir auch nicht. Wir haben so viel Arbeit und Geld in die Wohnung und in den Garten gesteckt. Jetzt sind wir etwas ratlos. Es ist ein Niedrigenergiehaus, 12 Jahre alt und wirklich schön. Können wir so einfach vor die Tür gesetzt werden, wenn das Haus verkauft ist. Vielleicht weiß jamand Rat
Das Haus in dem wir wohnen soll verkauft werden
Antworten (14)
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4Antwort von
TerrorpinguinTerrorpinguin
Wo ist das Problem?
Kauf bricht nicht Miete.
Euer Mietverhältnis bleibt völlig unberührt vom Verkauf weiter so wie es ist.
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cansera bin der selben Meinung.
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Michel76Michel76 Der neue Besitzer hat aber ein Sonderkündigungsrecht (Eigenbedarf).
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TerrorpinguinTerrorpinguin Bei einem Zweifamilienhaus Eigenbedarf?
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Maddy12Maddy12 sicher auch bei einem zweifamilienhaus gibt es eine eigenbedarfskündigung. nur das der neue besitzer da die wahl hat, wem er kündigt
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ProverProver kann für Kinder Engel oder andere Angehörige auch Eigenbedarf anmelden allso kann er auch beide "rauswerfen"
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ProverProver Eine Hälfte selber beziehen andere Famielemitglied schon hat er alle raus.
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Michel76Michel76 Natürlich, wenn man den Bedarf nachweisen kann, dann kann man auch beiden Mietern kündigen. Beispielsweise eine Wohnung für sich selber, die andere Wohnung für die Tochter oder die Grossmutter oder sogar für die Lebensgefährtin. Da gibt es genügend Gerichtsentscheide dazu.
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helmutgerkehelmutgerke völlig korrekt - zunächst bleibt alles beim "alten"
a b e r
viele kaufen ein Objekt zur Eigennutzung und dann sieht es zur Situation etwas anders aus
Wie kennen nicht die finanzielle Situation des Fragestellers, aber warum nicht mit 55 Jahren ein Haus kaufen. Zumal hier der Eigentümer es ihm anbot. Also er sollte, anstatt pauschal ablehnen doch sich mit em derzeitigen Eigentümer in Verbindung setzen. Evtl. sogar bei fehlendem Eigenkapital einen Mietkauf vereinbaren.
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jockljockl Wenn man in einer Sache unzureichende Sachkenntnis hat sollte man keine Antwort geben.
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2Antwort von
brettpitbrettpit
Natürlich müsstest du raus, wenn der Käufer die Wohnung für seine Zwecke benötigt. (muss aber nicht sein. Viele kaufen ja die Projekte zur Geldanlage.
Merke: Es ist nicht dein Eigentum, und du darfst nur darin wohnen weil der Vermieter es zulässt.BASTA. Ich selber musste auch schon ab und zu den Mieter rauskündigen, war ja meine Sache.
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1Antwort von
zeitnah17zeitnah17
Ja, sie können. Aber mit einer Frist. Wobei 2 Jahre nicht lange ist. Da habt ihr nicht viel Vorteil, falls ihr keinen Vertrag über viele Jahre Wohnrecht habt. Ist ja richtig tragisch, was Euch da so passiert....
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1Antwort von
crittercritter
Es ist ja nicht gesagt, dass der neue Hausbesitzer euch vor die Tür setzen möchte. Entweder beansprucht er eventuell nur 1 Wohnung in dem Haus und dann nicht gerade eure Wohnung, oder er kauft das Haus als Geldanlage. Will der neue Besitzer euch aber raus haben, weil er selbst einziehen möchte, tritt die gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter in Kraft. Eure Investitionen in diese Wohnung gehen auf eure Kappe.
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stedi54 Dann hoffen wir mal, dass es jemand kauft, der es als Gedanlage sieht. Aber da müßten wir schon großes Glück haben. Das wäre ja fast wie Lotto spielen.
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livomalivoma korrekt
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jockljockl
Wenn der Käufer Eigenbedarf anmelden würde, würde das mit entsprechender Kündigungsfrist einen Umzug bedeuten.
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ProverProver
wen euer jetziger Vermieter das Haus verkauft kann der neue Besitzer euch wegen Eigenbedarf kündigen. Er muss nur die Kündigungsfrist einhalten.
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liese05liese05
Keine gute Situation für Euch, ich habe das alles hinter mir! Das kostet Nerven und Kraft! Wenn das Haus verkauft wird, dann müßt Ihr leider ausziehen! Es gibt allerdings auch Käufer,. die es nur als Wertanlage haben wollen, das wäre natürlich günstig für Euch - dann könntet Ihr weiter wohnen bleiben! Ich drücke mal die Daumen und wünsche Euch alles Gute!
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stedi54 Danke für die Wünsche. Vielleicht haben wir ja Glück!
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Maddy12Maddy12
also die aussage das er es verkaufen muß wegen scheidung ist idiotisch. vermutlich gehört es beiden ehepartner und er will nur einen profit rausschlagen. sprecht doch mal mit der noch-frau, vielleicht weiß sie noch nichts von dem vorhaben. und selbst wenn er es verkauft müßt ihr nicht ausziehen, es sei denn der neue eigentümer kündigt, begründet, eigenbedarf an. dh. er selber will in das haus ziehen.
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stedi54 Das ist nicht idiotisch. Er hat noch ein Haus, 600 Kilometer weg von uns, in dem er selbst wohnt. Und von einem Haus muß er sich wohl trennen um seine Frau auszuzahlen, nehme ich an. Aber nächstes WE erfahren wir mehr
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thinking1thinking1
Der neue Besitzer kann die Bewohner wegen Eigenbedarf rauswerfen. Dann hat man aber immer noch einige Monate Zeit, sich etwas Neues zu suchen. Und es muss wirklich Eigenbedarf sein, die neuen Besitzer dürfen nicht die alten Mieter rauswerfen und neue Mieter einziehen lassen.
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tameli86tameli86
gesetzlich gesehen ist es so das kauf miete nicht bricht.. d.h. wen das haus verkauft wird bliebt der mietvertrag solange bestehen bis der euch gekündigt wird... da es sich um ein zweifamilienhaus handelt ist jedoch die chance gross, dass der neue eigentümer euch beim kauf aufgrund eigengebrauch die wohnung kündigen wird.. ausser es wird als investition gekauft.. hängt also ganz vom käufer ab..
in der schweiz ist es noch so, dasman die kündigung an der schlichtungsstelle anfechten kann und dann gegebenenfalls eine erstreckung erreicht.. aber die eine ausgesprochene kündigung kann höchstens erstreckt und nicht aufgehoben werden..
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Michel76Michel76
Wenn der neue Besitzer das Haus für dich selber brauchen will (Eigenbedarf), dann kann er euch unter Einbehalt der normalen Kündigungsfristen kündigen. Er muss in der Kündigung lediglich den Eigenbedarf erwähnen.
Ihr könnt natürlich Glück haben und der neue Besitzer will das Haus gar nicht für sich selber oder seine Familie. Oder er benötigt nur eine Wohnung und beorzugt die andere...
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fairoffenfairoffen
Tja, das ist so. Wenn der neue Eigentümer selbst in das Haus einziehen will, wird er wegen Eigenbedarf euer Mietverhältnis kündigen.
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CapNRWCapNRW
ja, wenn es verkauft wird, wird der neue eigentümer auf eigenbedarf berufend kündigen....
Blödsinn, schon mal was von Eigenbedarf gehört?