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Das gesetz?

gefragt von gravoc am 23.04.2009 um 21:19 Uhr

Hallo hab ne ne frage wie sieht es eigentlich aus laut dem GEsetz ist man doch noch unter 16 jahren ein kind oder nicht ? Kann mir da jemand ne seite davon geben wo ich das gesetz als das strafgesetz und das normale nach lesen kann


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casilein
beantwortet von casilein am 23. April 2009 21:21
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Bis 14 bist Du Kind.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 23. April 2009 21:24

Nach §7 KJHG (SGB VIII)

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 23. April 2009 21:30

Die Gesetzestexte erhältst Du gut unter http://bundesrecht.juris.de/. Am Besten gibst Du in Google den Namen des Gesetzes ein und suchst den Link "... nichtamtliches Inhaltsverzeichnis". Interessant für Dich könnten das StGB, SGB8 und BGB sein. Viel Spaß bei der Lektüre...


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 23. April 2009 21:21
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Soweit ich weiß, ist man unter 14 Ja. ein Kind u. ab 14 Jugendlicher. Schau doch mal im Jugendschutzgesetz nach.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 23. April 2009 21:21
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§ 19 StGB:

Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

§ 2 BGB

Eintritt der Volljährigkeit

Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 23. April 2009 21:25

Ergänzung aus dem Jugendgerichtsgesetz:

§ 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.

(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.


Qetan
beantwortet von Qetan am 23. April 2009 21:21
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Ab 14 bist Du kein Kind mehr sondern Jugendlicher.


Svenya
beantwortet von Svenya am 23. April 2009 21:22
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naja, mit 14 bist du aber auch schon strafmündig... schau mal hier http://bundesrecht.juris.de/stgb/


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 23. April 2009 21:36
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Eine sehr informative Übersicht über die Alterstufen findet sich hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/ListederAltersstufenimdeutschen_Recht


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