Hallo hab ne ne frage wie sieht es eigentlich aus laut dem GEsetz ist man doch noch unter 16 jahren ein kind oder nicht ? Kann mir da jemand ne seite davon geben wo ich das gesetz als das strafgesetz und das normale nach lesen kann

Soweit ich weiß, ist man unter 14 Ja. ein Kind u. ab 14 Jugendlicher. Schau doch mal im Jugendschutzgesetz nach.

§ 19 StGB:
Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
§ 2 BGB
Eintritt der Volljährigkeit
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Guppy194 am 23. April 2009 21:25 Ergänzung aus dem Jugendgerichtsgesetz:
§ 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
naja, mit 14 bist du aber auch schon strafmündig... schau mal hier http://bundesrecht.juris.de/stgb/

Eine sehr informative Übersicht über die Alterstufen findet sich hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/ListederAltersstufenimdeutschen_Recht
Nach §7 KJHG (SGB VIII)
Die Gesetzestexte erhältst Du gut unter http://bundesrecht.juris.de/. Am Besten gibst Du in Google den Namen des Gesetzes ein und suchst den Link "... nichtamtliches Inhaltsverzeichnis". Interessant für Dich könnten das StGB, SGB8 und BGB sein. Viel Spaß bei der Lektüre...