Tipps bei der Suche nach einem Freiwilligendienst
Das Onlineportal »Wegweiser Freiwilligendienste« richtet sich vorrangig an potentielle Freiwillige wie auch an Organisationen, Institutionen und die Fachöffentlichkeit und präsentiert die vielfältigen Träger, Dienstformen und Einsatzmöglichkeiten der Freiwilligendienste im In- und Ausland.
In Deutschland wird der Jugendfreiwilligendienst vor allem durch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) geregelt. Im Rahmen dieses Gesetzes können Jugendliche nach der Beendigung der Schule, aber vor der Vollendung des 27. Lebensjahres einen 6- bis 18-monatigen Freiwilligendienst im sozialen und ökologischen Bereich im Inland und Ausland leisten. Zum freiwilligen sozialen Jahr im Ausland gehört insbesondere der Dienst für Frieden und Versöhnung.
Die Förderung nach JFDG bezieht sich auf die Fortentwicklung der bislang nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres geförderten Freiwilligkeitsdienste. Nach der aktuellen Gesetzeslage wird der Jugendfreiwilligendienst als freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder als freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) weiter gefördert. Die übrigen Freiwilligenprogramme bleiben davon unberührt.
Die Dauer des Jugendfreiwilligendienstes im Inland wird in der Regel für die Dauer von 12 Monaten geleistet. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate. Der Dienst kann bis zu Gesamtdauer von 18 Monaten und in Ausnahmefällen im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts von 24 Monate verlängert werden. Ein Freiwilligendienst kann auch in mehreren mindestens 3-monatigen Abschnitten geleistet werden.
Es besteht auch die Möglichkeit einen kombinierten 18-monatigen Jugendfreiwilligendienst im Inland und Ausland zu leisten. Die Einsatzabschnitte müssen hier mindestens 3 Monate dauern. Dabei darf der Auslandsdienst 12 Monate nicht überschreiten. Auch hier wird in Ausnahmefällen eine Verlängerung auf 24 Monate vorgesehen. Die Dauer der Jugendfreiwilligendiensten, die ausschließlich im Ausland geleistet werden, beträgt mindestens 5 Wochen und höchstens 12 Monate.
Im Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr haben sich bundeszentralen Trägerverbände zusammengeschlossen. Mit einer eigenen Website bietet der Bundesarbeitskreis vielfältige Informationen rund um das FSJ.
Geh also mal auf die Seite und dann findest Du auch alle Kontaktdaten. Wenn Du da anrufst wird man Dir weiterhelfen können.
http://www.pro-fsj.de
Und hier findest du eine jedoch nicht mehr ganz aktuelle Übersicht über die FSJ- Möglichkeiten in Bayern: http://www.info-freiwilligendienst.de/buch72.htm