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Das Finanzamt verlangt eine hohe Rückforderung: Was ist bei einer Stundung zu beachten?

Frage von Thnne Thnne

Liebes Forum,

ich habe heute unerwünschte Post vom Finanzamt bekommen: Es ist ein Bescheid über die Rückforderung von zu viel erstatteten Beträgen. Mit anderen Worten: Ich soll einen vierstelligen Betrag zurückzahlen, den ich ursprünglich zu viel erstattet bekommen hatte.

Das war mir leider nicht bewusst, aber die Begründung des Finanzamts ist stichhaltig. Nun habe ich natürlich solche Beträge nicht zur freien Verfügung. Allerdings bietet das Finanzamt möglicherweise eine Stundung des Betrages an.

Meine Fragen: Wie lange werden denn solche Beträge gestundet bzw. wovon ist das abhängig (Verdienst oder ohnehin begrenzt auf x Monate oder...) ? Muss ich im Falle einer Stundung Zinsen oder irgendwelche Gebühren bezahlen? Was ist bei einem Antrag auf Stundung zu beachten? Bekommt ihn jeder Antragsteller oder sind (hohe) Voraussetzungen zu erfüllen?

Ich hatte übrigens meine Steuererklärung völlig korrekt abgegeben und der Fehler liegt unbestritten beim Finanzamt.

Ein paar Hinweise wären schön, denn dann fühle ich mich beim morgigen Anruf nicht so uninformiert.

Euch allen vielen Dank und freundliche Grüße Thnne

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Ihiazel Ihiazel

    Hier wird das Steuerrecht fast schon lustig! Du solltest folgendes beachten: Nach dem Gesetz muss " die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner" darstellen und auf der anderen Seite darf das Finanzamt nicht erkennen, dass du den Betrag eigentlich gar nicht zahlen könntest. Das Finanzamt wird erst mal deine Stundungswürdigkeit überprüfen. Hierzu darfst du die finanzielle Notlage nicht selbst schuldhaft herbeigeführt haben. Der Steueranspruch darf durch die Stundung aber auch nicht gefährdet werden. Nur wenn Stundungsbedürftigkeit und Stundungswürdigkeit gleichzeitig vorliegen kommt eine Stundung "aus persönlichen Gründen" in Betracht. Die Stundungsbedürftigkeit ist gegeben, wenn die sofortige Einziehung der Steuerschuld für dich eine erhebliche Härte bedeuten würde. Eine erhebliche Härte liegt dann vor, wenn die sofortige Zahlungsverpflichtung dich deiner wirtschaftlichen Existenz berauben würde. Du musst daher bei Antrag durch Belege deutlich machen, dass du dich in einer vorübergehenden finanziellen Krise befindest, die sich aber in nächster Zeit beheben wird. Der Steueranspruch muss dabei allen anderen Verpflichtungen gleich gestellt werden. Es ist dir nach dem Gesetz daher ohne weiteres zuzumuten, dass du einen Kredit aufnimmst um deine Steuerschuld zu tilgen. Es gilt der Grundsatz „das Finanzamt ist keine Bank“. Also: eigentlich kannst du zahlen, aber nicht auf einmal und die Bank fragen, ob sie eine Bescheinigung ausstellen...

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Alles schön und gut - nur hier geht es um eine Rückzahlung eines Erstattungsbetrages.

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    Antwort von onomant onomant

    Bist du dir sicher das die Begründung für die Rückzahlung der Rückerstattung stichhaltig ist? lass das mal lieber überprüfen.

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    Antwort von elTOROnegro elTOROnegro

    Hatte auch schon Schreiben mit solchem Inhalt. Was ich gemacht habe ist auf dem Finanzamt angerufen und den Sachverhalt geschildert. Bis jetzt habe immer eine Stundung bekommen wenns nötig war. Beachten mußt Du gar nichts. Erklär einfach das Du die Summe nicht so schnell bezahlen kannst. So viel ich weiß können sie Dir den Betrag einmal stunden, ohne Zinsen. Vereinbare lieber gleich eine Ratenzahlung. Die Höhe der Raten mußt Du mit dem Finanzamt ausmachen. Dafür verlangen sie auch keine Zinsen. Viel Erfolg

    Kommentar von Ihiazel IhiazelIhiazel

    Hier kommt es immer auf den Sachbearbeiter an, steuerrechtlich heißt es: der Beamte hat nicht nur hier "Ermessensenscheidung". Hast du gut argumentiert, würde ich sagen, eigentlich geht ohne Nachweis gar nichts, weil das Finanzamt keine "Bank" sein will....

    Kommentar von elTOROnegro elTOROnegroelTOROnegro

    Natürlich, Du hast vollkommen recht. Es kommt immer auf den Sachbearbeiter an. Ich für meinen Teil hatte bisher immer das Glück, daß das Finanzamt auf meine vorschläge eingegangen ist.

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    Antwort von fairlady fairlady

    versuche mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

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    Antwort von misior misior

    Die Stundung läuft im Höchstfall über 6 Monate. Es sind Zinsen von 0,5 % pro Monat zu entrichten. Da Du Dich nicht auf die Zahlung einstellen konntest, sollte es keine Probleme geben. Wenn Dein Einkommen aber so hoch ist, dass Du den Betrag eigentlich aus der Portokasse zahlen könntest, wird es schwierig.

  • 1
    Antwort von newcomer newcomer

    vorher Steuerberater fragen

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