Liebes Forum,
ich habe heute unerwünschte Post vom Finanzamt bekommen: Es ist ein Bescheid über die Rückforderung von zu viel erstatteten Beträgen. Mit anderen Worten: Ich soll einen vierstelligen Betrag zurückzahlen, den ich ursprünglich zu viel erstattet bekommen hatte.
Das war mir leider nicht bewusst, aber die Begründung des Finanzamts ist stichhaltig. Nun habe ich natürlich solche Beträge nicht zur freien Verfügung. Allerdings bietet das Finanzamt möglicherweise eine Stundung des Betrages an.
Meine Fragen: Wie lange werden denn solche Beträge gestundet bzw. wovon ist das abhängig (Verdienst oder ohnehin begrenzt auf x Monate oder...) ? Muss ich im Falle einer Stundung Zinsen oder irgendwelche Gebühren bezahlen? Was ist bei einem Antrag auf Stundung zu beachten? Bekommt ihn jeder Antragsteller oder sind (hohe) Voraussetzungen zu erfüllen?
Ich hatte übrigens meine Steuererklärung völlig korrekt abgegeben und der Fehler liegt unbestritten beim Finanzamt.
Ein paar Hinweise wären schön, denn dann fühle ich mich beim morgigen Anruf nicht so uninformiert.
Euch allen vielen Dank und freundliche Grüße Thnne
Alles schön und gut - nur hier geht es um eine Rückzahlung eines Erstattungsbetrages.