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Das Finanzamt hat mein Konto gepfändet!

Frage von BolekOldman BolekOldman

Durch einen Formfehler vor 3 Jahren müssen wir 3.000,-€ an das Finanzamt zurückzahlen. Die gaben uns Zeit bis 3.3.2008 den Betrag zu überweisen. Letzte Woche habe ich einen Brief an sie geschickt mit der Bitte um einen Termin um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das muss sich überschnitten haben und das Finanzamt hat mir am Freitag mein Konto gesperrt und bis auf 0,-€ gepfändet. Die Miete und ein paar andere Daueraufträge konnten nicht abgehen. Dürfen die das einfach so? Ich bin doch zahlungswillig. Krieg ich mein Geld wieder zurück wenn ich die Ratenzahlung vereinbare, oder ist das gepfändete jetzt weg?

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Antworten (7)

  • 9
    Antwort von MacJohn MacJohn

    Erst mal: Das FA darf Dein Konto pfänden. Dann: Das Geld ist jetzt erst einmal weg, aber ich würde Dir empfehlen, morgen umgehend zum zuständigen sachbearbeiter zu gehen, dort persönlich vorzusprechen und ihm die ratenzahlung vorschlagen. Er ist nicht verpflichtet, dem zuzustimmen, aber es kann sein, dass Du so noch etwas erreichst. Zudem solltest Du mit Deinem Kundenberater bei der Bank sprechen, ob und wie er Dir einen (zusätzlichen) Dispo einrichten kann.

    Kommentar von manuela0269 manuela0269manuela0269

    dispo geht erstmal nicht, konto ist doch gesperrt

    Kommentar von MacJohn MacJohnMacJohn

    Ist eine Frage der Verhandlung mit der Bank

    Kommentar von BolekOldman BolekOldman

    Das habe ich auch vor. Aber das Fa kann mir doch nicht den ganzen Lohn weg nehmen so dass ich nicht mal mehr die Miete zahlen kann?

    Kommentar von froop91 froop91

    Hallo, habe noch eine Seite gefunden wo es einiges lesenswertes dazu gibt: www.kontopfaendung.net

  • 3
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Wie kommen die darauf, vor dem selbst festgesetzten Ziel zu pfänden? Theoretisch könntest Du ja morgen mit dem Geld auf der Matte stehen. Sehr dubios! Entweder war das noch nicht die ganze Geschichte oder da ist mächtig was schief gelaufen!

    Kommentar von BolekOldman BolekOldman

    Ich weiss, mein Fehler war, dass ich zu lange mit dem Brief ans FA gewartet habe. Es kam schon ne Vollstreckungsankündigung. Aber Sie können mir doch nicht das ganze Geld wegnehmen so dass ich nicht mal mehr die Miete zahlen kann?

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Doch können sie! Da hast Du die Situation wohl nicht ernst genug genommen! Am besten morgen so schnell wie möglich - Schadensbegrenzung!

  • 1
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Auch das Finanzamt muss sich an die Gesetze halten! Zwar haben die eigene Vollstreckungs- befugnisse, aber: bei jeder Kontensperre wird das Konto zwar zunächst "eingefroren", aber das gilt sowohl für den Kontoinhaber, als auch für die Gläubiger. Beide Seiten kommen 2 Wochen nicht an das Geld. Der Kontoinhaber soll damit Zeit bekommen, nach § 850 k ZPO beim Amtsgericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen zu können - soweit es den unpfändbaren Betrag des Gehalts betrifft. Aber diesen Antrag muss man eben stellen - von allein tut sich da nichts! Könnte es sein, dass sogar diese 2 Wochen schon um sind? Wenn ja, dann ist das Geld weg. Den o.g. Antrag solltest Du trotzdem stellen - der gilt dann für alle künftigen Gehaltseingänge. Noch besser: zum Finanzamt persönlich gehen, dort Ratenzahlung vereinbaren - dann heben die die Sperre umgehend wieder auf. Die haben ja auch kein Interesse daran, dass Du Deine Miete nicht zahlen kannst pp.

    Kommentar von BolekOldman BolekOldman

    Das mit der 2-Wochenfrist kann ich jetzt nicht überprüfen. Möglich wäre es, da ich die letzten zwei Wochen gar nichts am Konto machen musste. Ich habe nur Ende Monat geschaut ob mein Lohn da ist und als er kam war das Konto am nächsten Tag auf 0,-€ abgeräumt. Danke für die gute Antwort. Werde es morgen gleich beim FA klären, wenn nichts mehr geht versuche ich es mit der Bank zu regeln, dass sie mir das Dispo entsprechend erhöhen.

  • 1
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Jedenfalls solltest du den Vermieter usw. umgehend informieren, daß du aufgrund einer Unklarheit, die du mit dem Finanzamt noch regeln mußt, gerade nicht zahlungsfähig bist. Und wenn du bisher immer sonst alles pünktlich gezahlt hast, wird man dir auch einen Verzug gestatten ggf. mit Verzugszinsen. Und dann ruf schnellst möglich deinen Sachbearbeiter an oder schau persönlich im Finanzamt vorbei (ggf. mußt du dazu einen Termin vereinbaren). Und klär das mit denen. Wenn du zeigst, daß du durchaus zahlungswillig bist, kann man erstaunlich viel regeln.

  • 1
    Antwort von manuela0269 manuela0269

    morgen früh sofort zum finanzamt hin und das vor ort klären. kontopfändung-und sperrung dürfen die veranlassen. aber ob du dein geld wieder siehst, weiß ich nicht. (kopie von deinem schreiben unbedingt mitnehmen!!!) viel glück!

    Kommentar von Marvello MarvelloMarvello

    und Freundlich sein, dann kann man mit den beamteten schon was aushandeln. Sind auch nur Menschen. Viel Glück !

  • 0
    Antwort von sandrulitza sandrulitza

    also das finanzamt darf diese tuen bis auf den letzten cent und für einen ratenzahlung ist es zu spät die haben ihr geld und werden es auch nicht mehr zurückzahlen! für die ist dann die sache erledigt du solltest lieber mit deiner bank reden und einen dispo machen und den monatlich ins plus bringen

  • 0
    Antwort von HelmutRn HelmutRn

    Seit drei Jahren Zeit, dann hast Du aber direkt reagiert. Ich mußte letztes Jahr viele EUR nachzahlen, dann noch die Vorauszahlung für dieses Jahr leisten. Das hab ich dann auch gemacht, wenn mir's auch schwerfiel. Aber nach drei Jahren reagieren, ist ein wenig schwerfällig!!!

    Kommentar von BolekOldman BolekOldman

    Vor drei Jahren wurden wir falsch informiert und machten eine getrennte Veranlagung obwohl wir verheiratet sind. Erst 2007 als das FA von mir plötzlich 4.000,-€ haben wollte kamen wir drauf. Meine Frau hat dabei jedes Jahr ca. 1.000,-€ zurückbekommen und ich 0,-. Jetzt wurde das ganze rückwirkend neu berechnet und Sie muss das was sie schon bekommen hat wieder zurückzahlen.

    Kommentar von HelmutRn HelmutRnHelmutRn

    Sorry, das hab ich falsch verstanden!?!

    Kommentar von kleineroteHexe kleineroteHexekleineroteHexe

    Und jetzt seid ihr richtig beraten worden? Man kann trotz Ehe die getrennte Veranlagung wählen, falls die günstiger ist als die Zusammenveranlagung. Wieso wurde denn rückwirkend geändert wenn das anscheinend günstiger war?

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