Dürfen Ärzte ferndiagnosen stellen, z.B., wenn ihnen jemand seine Beschwerden per E-mail schreibt?
rein rechtlich gesehen- vermutlich schon, mit dem üblichen Kleingedruckten, das sie jeglicher Haftung entbindet. Und dem Hinweis, daß man doch besser einen Arzt perönlich sehen sollte usw.
Gewissenhaft ist es - außer in Notsituationen - nicht. Ausnahme ist z.B. eingeschneiter Patient ohne Zugang zur ärztliche Versorgung in einer Art Nothilfe - da ist es angebracht und auch wirklich hilfreich, wenn die Fallschilderung denn eine entsprechende Differentialdiagnose zuläßt.
Ich hatte einen entsprechenden Fall, als wir hier eingeschneit waren und keinen Tierazt erreichen konnten, mit einer tierärztlichen Diagnose für einen Welpen,(die sich überdies im Nachhinein als falsch herausgestellt hat, aber es war eine wirklich exotische Krankheit...) es ist also tückisch, und von der Haftungsseite her (Gerichtsstand bei internationaler Kommunikation) sicherlich auch unter anderen rechtlichen Aspekten ein Minenfeld

Nein, kein gewissenhafter Arzt stellt Ferndiagnosen,und er darf es auch nicht!!
er wird es dürfen,aber mit dem hinweis in seiner praxis vorbei zu kommen um eine untersuchung durchzuführen

nachdem telefonische Beratung eine beliebte Einnahmequelle ist, sehe ich das per e-mail genauso.