Darf das Arbeitasamt auf Ersparnisse der Kinder zrückgreifen wie z.B. Geld von der Konfirmation o.ä?

Hallo Jan B., bitte sei doch so nett und stelle in Zukunft Fragen, die den gleichen Inhalt haben, nur einmal. Doppelpostings verbessern die Chance auf mehr Antworten nicht und verwirren nur. Vielen Dank für Dein Verständnis und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
hey du hast du eben diese frage in anderer form gestellt 1 mal reicht dehalb werde ich sie beanstanden

Lies meine Antwort, bei der vor wenigen Minuten von Dir gestellten Frage und stell' keine zweite ein.
ja
jein

ersparnisfreibetrag gilt auch für kinder.
200 euro pro lebensjahr, der rest ist anrechenbar und muss für lebensunterhalt verwertet werden.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 25. Februar 2008 20:39 grundfreibetrag liegt bei 4100 euro.
also 4100euro darf man kriegn der rest ist anrechenbar?
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 25. Februar 2008 20:45 du darfst insgesamt 4100 vermögen haben. was mehr ist wird angerechnet. da zählt aber alles, auch das was schon da war. kommt was dazu rechnet das mit.
hast du noch gar nix kannst du bis dahin sparen. oder eben 200 euro pro lenbensjahr höchstens aber 13000 euro.
das wird dann aber erst für erwachsene interessant.
achso gut danke
aber wie kommste auf 4100 euro ih krieg da nur 2800 euro raus...?
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 25. Februar 2008 20:56 @jan b:
4100 euro ist der grundfreibetrag, also das mindeste was man haben darf.
sag ja, das lebensalter wird erst bei erwachsenen schon älter sind interessant.
Nicht kriegen, dass muss gespart sein. Das was man bekommt, kann angerechnet werden, wenn man es angibt.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 25. Februar 2008 20:49 @lilit4870: ja, natürlich, hier wird aber gefragt, ob die arge auf die ersparnisse von kindern zugreifen kann.
sei mal nicht so pingelig!!!
bin ik niet aber es ist unötig 2 mal das selbe zu stellen