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Das Amt nimmt die Zinsen

Frage von Grapparosine Grapparosine

Ein Sparbrief lief nun 5 Jahre lang,eigensbezahlt. Man richtete eine Wohnung ein und bezahlte vom Sparbrief die Einrichtung. Nun der Hammer, das Amt kommt nun Rückwirkend, dass die Zinsen die damals anfielen, ihnen gehört. Weil der Sparer in der Zeit fällig wurde, wo 3 Monate vom Amt Geld bezahlt wurde. Ist das rechtens obwohl der Sparer angelegt wurde u. bezahlt, als das Amt noch gar kein Thema war?

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Antworten (5)

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    Antwort von wim50 wim50

    Zinsen sine Einkommen, dass gemeldet werden muss und angerechnet wird. Passiert das während des Bezuges von Sozialleistungen, ist das rechtens.

  • 1
    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Man ist verpflichtet, erstmal eigenes "Vermögen" zu nutzen, bevor man den Staat anzapft.

    Kommentar von Grapparosine Grapparosine

    Erst lesen,dann kommentieren: er Sparer wurde für die Einrichtung der Wohnung vorgenommen!!

    Kommentar von Grapparosine Grapparosine

    Erst lesen,dann kommentieren: er Sparer wurde für die Einrichtung der Wohnung vorgenommen!!

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Das hättest Du dann eben nicht tun sollen.

    Kommentar von jimpo jimpojimpo

    Dumm gelaufen

  • 1
    Antwort von anonym09 anonym09

    Ich würde mich bei einem Anwalt erkundigen!

    Klingt sehr nach Willkür, aber in diesem Staat mit seiner Robin Hood Mentalität weiß man nie.....

    Kommentar von larsichecker larsicheckerlarsichecker

    deutschland??? :D

    Kommentar von anonym09 anonym09anonym09

    Sicher. Gibt den Armen, nimmt den Fleißigen.

    Lohn für Arbeit? Gilt nicht mehr, wer nicht arbeitet, bekommt auch Lohn. Dazu noch das Geschwafel von Kinderarmut. definiere mal Jemand "arm". Das war für mich immer ein Begriff von Hunger und Kälte. heute ist das ein Begriff von Verzicht.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    So ist es, weil wird eben nicht in der Sahelzone wohnen.

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    Antwort von holsch holsch

    eingänge werden gegengerechnet

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    Antwort von Taraa Taraa

    Da solltest Du einen REchtsanwalt fragen.

    L.G.

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