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das 2

Frage von pabllo pabllo

so ich stell die sachverhalt noch mal neu an .ich habe eine sperre von 100%.habe 2 Briefe schön bekommt wo drin gesagt wird das nur mein Lebensunterhalt Geld nicht bezahlt werde.Heutee nach 2 mon.sperre kommt das 3 Brief und gesagt das ich wieder ein 100%sperre hab ob wohl nicht mal das erste zu ende ist.und das beste für den gleiche sachverhalten.egal wie es ist das Amt muß mir doch sagen wenn die unterkosten nicht bezahlen und nicht erst nach 2 mon.und dann auch noch mit neue sperren.-hallo

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Antworten (5)

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    Antwort von pefrawie pefrawie

    Hallo pabllo,

    aus Deiner Schilderung des Sachverhalts ist leider nicht viel zu erkennen. Offensichtlich bis Du den Aufforderungen des Amtes nicht nachgekommen und hast Dich dort auch nicht regelmäßig durch Vorsprachen gemeldet.

    Eine derartige Kürzung kann nur dann erfolgen, wenn Du Deinen Verpflichtungen nicht nachkommst.

    Solltest Du jedoch im Recht sein, steht Dir die Möglichkeit zu, gegen die Entscheidung des Amtes Widerpruch einzulegen, den Du jedoch ausführlich begründen musst.

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    Antwort von jesreel jesreel

    Ich nehme mal an du bist ein U25? Da sind die 100 % Sperre vorprogrammiert, wenn man eine Arbeit (zumutbar) ablehnt. Und du kannst dir auf eine Sperre noch eine 2. einhandeln, schon allein dass du nicht "mitwirkst" z.B. zu Terminen nicht auftauchst oder eine Anhörung nicht wahrnimmst. Die summieren sich dann jeweils und haben Auswirkung auf die Kosten der Unterkunft. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst und alle Termine eingehalten hast, musst du was unternehmen. Gegen den Bescheid wo du für die gleiche Sache 2 x gestraft wirst, kannst du Widerspruch einlegen! Auf jeden Fall such so schnell wie möglich nach einer Gelegenheit zur "Mitwirkung", d.h. du musst die sache wieder ans laufen bringen, sonst fliegst du gleich noch aus der wohnung raus. Ein weiterer Schritt wäre, das Sozialgericht anzurufen, die prüfen, ob das Einstellen rechtens war. Kostet dich nichts, vor allem aber wird bis zu dieser Entscheidung "einstweilen" bezahlt, was im HInblick auf Miete ja dringend ist.

    Kommentar von pefrawie pefrawie

    Hallo pabllo, da die Zahlungen für Unterhalt und Miete getrennt beurteilt werden, wird Dir auf jedfall die Miete für Deine Wohnung bezahlt. Unter Umständ wird dann die Miete direkt an den Vermieter vom Amt bezahlt. Wenn Du Hartz 4, also Arbeitslosengel 2 bekommst, ist bei einer Kürzung der Lebenshaltungkosten nicht das Sozialamt zuständig. Du kannst dann versuchen, über die ARGE Lebensmittelgutscheine zu erhalten. Jedenfalls kommt es auf Deine besonderen Lebensumstände an, mit denen Du auf jedenfall mit Deinem Sachbearbeiter bei der Behörde reden solltest.

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    Antwort von wuschel17 wuschel17

    Du hättest vom Amt eine Einladung bekommen müßen und die hätten dich über den Sachverhalt aufklären müßen.Laß die so schnell wie möglich einen Termin beim Amt geben,damit die Sache geklärt Wire.Ich wünsche dir viel Erfolg !

    Kommentar von pabllo pabllo

    danke

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    Antwort von jpstar jpstar

    das ist halt das amt die brauchen halt ziemlich lange !

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    Antwort von chaoslilli chaoslilli

    warum hast du denn die sperre? eigentlich muss dir doch auch mitgeteilt worden sein, was es damit auf sich hat

    Kommentar von pabllo pabllo

    weill ich die arbeit nicht angehnomen hab was sie mir angeboten haben.ja aber das ist ja nicht das probl.sehe auch ein die sperre aber die hetten mir auch sagen können das meine mitte und stromm nicht bezahlt werd.das haben die aber nicht gesagt.das habe ich sehlbst erfahren nach 2 mon.habe 2 briefe hier stehen wo nür mein lebens unterhalt gespert werd und nicht das anderen.

    Kommentar von pefrawie pefrawie

    Wenn Du eine Arbeit, die Dir angeboten wird, und Du diese begründet ablehnst, hast Du keine Nachteile. Wenn Dir jedoch 100 % gekürzt wird, dann hast Du Deine Mitwirkungspflich erheblich vernachlässigt und oder mehrere Arbeitsangebote nicht angenommen.Bei einer Ablehnung ist eine Kürzung von 100% nicht vorstellbar. Die Begründung für eine Kürzungen bis zu 100% müsstes Du aus den Bescheiden/Schreiben der Behörde entnehmen können.Meine Empfehlung ist, setze Dich mit Deinem Sachbearbeiter beim Amt in Verbindung und kläre Deine persönliche Situation.

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