Hallo Zusammen
Habe die Arbeitsvermittlung der ARGE erfolgreich in Anspruch genommen und bin jetzt "erwerbstätig".Bekomme aber noch Geld für Unterkunft und Heizung, bin also nicht vollständig aus´m Leistungsbezug gefallen.
Meine Frage: Steht mir ein Auto zu, da ich Schichtarbeit leiste und auf die "höchstverlässliche"Bahn angewiesen bin? Und wenn ja, wie bekomme ich dann den passenden Paragraphen? Da die ARGE ja der Meinung ist ich bekäme keinerlei Leistungsbezüge mehr.
Danke schonmal im Vorraus an Euch
LG Jessi06

Was bitte soll der Steuerzahler eigentlich noch alles finanzieren. Tausende von Arbeitnehmern sind auf die "verlässliche" Bahn angewiesen. Die Arge wird Dir sicher kein Auto finanzieren. kopfschüttel

Ein Auto steht Dir sicher nicht zu, aber Du kannst einen Antrag stellen. Es wird aber nur ein Darlehen gewährt. Ich kenne das aus dem Bekanntenkreis. Es wurden ihm 1500-2000 Euro gewährt. Nerve Deinen Sachbearbeiter und lass dich nicht abwimmeln. Ein Darlehen ist besser als das Du wieder arbeitslos wirst. Schau auch mal bei www.gegen-hartz.de ob Du dort etwas findest.Ist aber nur eine "KANNBESTIMMUNG". Einklagen kannst Du es nicht. Am Anfang des Jahres sieht es aber noch gut aus.
wenn du nur noch kosten für unterkunft und heizung beziehst, werden die zwar von der ARGE an dich überwiesen, kommen aber im eigentlichen von deiner gemeinde wo du wohnst.
daher beziehst du auch keine leistungen mehr für deinen grundbedarf.
man wird sich daher auch schwer tun, dir ein darlehen für ein auto zu gewähren, zumal es eine bahnverbindung gibt.
Auch wenn mein Arbeitgeber mir die Kündigung androht,bei 3 mal zu spät?Bin schließlich noch auf Probe dort.Fahre zwar immer frühzeitig los und dann bin ich zwei bis drei Stunden zu früh auf Arbeit.Nur weil von meinem Wohnort kein Bus zur Bahn fährt.
da du keine regelleistung mehr beziehst, sondern nur noch wohnkosten ist die ARGE für dich nicht mehr zuständig, was darlehen als hilfe bei besonderem bedarf betrifft.
ist so, schwer für dich, aber so sind nunmal die gesetze.
wenn dein arbeitgeber dir die kündigung androht, wegen der schlechten bahnanbindung, kannst du ja mal aufs arbeitsamt gehen und dort nachfragen.
das hat aber mit der ARGE nichts zu tun.

Schau mal im SozialGesetzBuch III da ist das alles geregelt. Es gibt viele kann Bestimmungen. Das prüft im Einzelfall Dein Bearbeiter.http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/
Wenn Du ein Auto brauchst um zur Arbeit zu kommen, darfst Du Dir eines kaufen, im Wert von bis zu 7000.-Euro. Teurer darf es nicht sein. Ein Darlehen gibt es nicht, wenn dann musst Du es selbst finanzieren.
fabienne1997 am 13. März 2008 18:41 DH..korrekte Antwort
jbinfo am 13. März 2008 18:42 Wenn Du arbeitest kannst Du dir ein Auto auch für 70.000,- Euro kaufen.
Falsch!!!! Man darf sich ein Auto für 5.000,- € kaufen, nicht mehr!
Das stimmt nicht. Es ist nur so, dass der Wert, der über 5000,-€ liegt, als Vermögen betrachtet wird. Wenn noch anderes Vermögen da ist und die Grenze des Eigenbehaltes überschritten wird, dann muss dies verwertet, sprich für den Lebensunterhalt verwendet werden, ohne dass der Staat zahlt. Unter 5000,-€ Wert des Autos wird es nicht als Vermögen betrachtet.
Ich würde sagen, da Du ja jetzt erwebstätig bist, kannst Du Dir Dein "ach so benötigtes" Auto auch ehrlich verdienen.
Ich will das Auto nicht geschenkt sondern nur vorfinanziert bekommen, Wilde 13.
bitmap am 13. März 2008 19:09 Insofern du aus dem Leistungsbezug rausgefallen bist, weil du jetzt eine versicherungspflichtige Tätigkeit hast, wirds kein Darlehen fürs Auto von der ARGE geben, da du nicht mehr ''hilfebedürftig'' für die bist. http://kuerzer.de/RpC2VejuA
Es sei denn, du hättest noch Anspruch auf ergänzendes alg II. Am ehesten erfährst dus durch die Antwort auf einen formlosen Antrag.
Hör mal, wie lange soll sie denn für das Auto sparen? Wenn die Arge will, dass man arbeiten geht, egal wohin und wie weit, dann sollen die auch einen dabei unterstützen. So wie du und einige andere hier können nur Leute reden, die nicht wissen wie es ist längere Zeit arbeitslos zu sein, aber ihr seid dann die Ersten, die HIER schreien, wenn's mal drauf ankommt, einfach nur intolerant! Solche müssten dann gar nichts bekommen!!!!!
Ich habe auch kein Auto und fahre schon seit Jahren 1,5 Stunden mit der Bahn zur Arbeit. Auf die Idee würde ich nicht kommen, den Staat mir ein Auto finazieren zu lassen.
Schön, dann fahr doch bis zum Sankt Nimmerleinstag mit der Bahn, denn ohne Führerschein geht das ja nicht, mit dem Auto fahren meine ich. Snob!
Hi jessi06, wie einige sagen, mach dich über's Internet schlau und schau auch mal Im BGB in google nach, vielleicht findest du da ja auch noch was. Ich drück dir ganz fest die Daumen. Momentan habe ich nämlich auch Probleme mit der Arge, daher kann ich dich sehr gut verstehen. Außerdem kenne ich auch Menschen, die noch nie Arbeitslos waren und nicht wissen was es heißt, um alles zu kämpfen und sein Recht einzufordern, die haben doch ihr Schäfchen im Trockenen, aber die sollten sich ihres Arbeitsplatzes nie zu sicher sein, treffen kann es heute jeden. Deswegen der tolle Spruch,,Was soll der Steuerzahler denn noch alles tragen?,, ist total daneben!!!!!
jbinfo am 13. März 2008 19:21 Da gebe ich Dir recht. Was Dir zusteht sollst Du auch bekommen. Es gibt aber ein Rundschreiben (Anweisung) an die Fallmanager, aus den hervor geht, beantworte keine Frage die dir nicht gestellt wurde. Also wer nicht Fragt hat schon verloren. Armes Deutschland. Habe vor einiger Zeit im Bekanntenkreis einen Fall gehabt. 7 Euro zu viel Miete. Umzug wurde nach 6 Monaten von der ArGe gewünscht. Natürlich werden die Kosten für die Kaution, den Makler, die Renovierung der alten und der neuen Wohnung übernommen. Das Umzugsunternehmen natürlich auch.Nicht als Darlehen sondern als Zuschuß. Wo macht das denn bitte Sinn ? Also, Fragen Fragen Fragen und nicht locker lassen und sich nicht unterkriegen lassen. Ihr habt mehr Rechte als ihr glaubt.
bitmap am 13. März 2008 19:23 Die Rechtsgrundlage wurde hier bereits ohne irgendwelche moralische Wertung genannt. Da gibts nichts weiter dazu zu sagen. Mit dem BGB hat das Ganze jedenfalls nichts zu tun. Aber es gibt z.B. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ die einen recht guten Ruf genießen, wo man solche Sachen fragen kann.
Finanzieren nicht, aber es gibt zinsgünstige Darlehen.
allein das ist schon großzügig genug.
Liebe @HerrLich, warum so negativ eingestellt.
Das hat nichts mit "negativ eingestellt" zu tun, liebe jbinfo
also, ich hab das gleiche problem hier...ohne auto krieg ich kein job und hab meinen sachbearbeiter gefragt, ob die mir nen auto kaufen bzw darlehen geben...machen die nicht....was die wieder mittlerweile machen, die bezajlen den führerschein!
Aber nur wenn Du nen festen Arbeitsvertrag mitbrings oder zumindest ne Zusage. War bei mir nämlich so, musste den Führerschein selbst bezahlen
Das Darlehen kann es natürlich nur geben, wenn Du einen neuen Arbeitsvertrag hast. Nur mal so um einen Job zu bekommen natürlich nicht.