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'Darf von einem Sparbuch eine Lastschrift überwiesen werden? Ich dachte es wäre verboten.

gefragt von NoddyNoddy am 05.03.2008 um 13:48 Uhr

Als ich neulich bei der Bank war haben die auf unser Kindersparbuch einen Lastschriftvorgang über 14,04€ vermerkt. Wir haben niemand Erlaubnis hierfür gegeben. Wir haben die Empfänger kontaktiert, die uns das Geld auch rücküberweisen werden. Aber ich bin verunsichert, die Bankangestellte hat mir nur sagen können das es nicht Erlaubt ist. Als ich Fragte warum es dann passiert ist hat sie ihren Vorgesetzten angerufen. Der hat auch keine Auskunft geben können. Es hies nur das ich sechs Wochen Zeit habe eine Rücküberweisung vorzunehmen. Aber es macht mir Angst das fremde ohne Erlaubnis vom Sparbuch sich Geld holen können. Was ist hier die Rechtsgrundlage?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 5. März 2008 13:49
8x
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Ich glaube, da verwechselst Du einiges. Von einem Sparbuch aus kann nichts überwiesen werden. Frag' noch einmal genau bei der Bank nach, was da geschehen ist.

Kommentar von Simple_avatar8smallNoddy am 5. März 2008 13:50

Es ist mir kein Fehler unterlaufen, es handelt sich wirklich um einen Lastschrifteinzug. Ich war schockiert, die Angestellte auch betroffen.

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 5. März 2008 13:52

Vielleicht war das nur die Kapitalertragsteuer (KeSt), gibts die in D auch?

Kommentar von Simple_avatar8smallNoddy am 5. März 2008 13:57

Nein, dafür sind wir zu arm. Diese 14,04 waren von einer Hausverwaltung die uns betreut!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 5. März 2008 13:54

Nobody, das musst Du bitte mit der Bank klären. So wie Du es schreibst, kann es nicht sein.

Kommentar von Simple_avatar8smallNoddy am 5. März 2008 14:08

Ich kläre es natürlich mit der Bank, aber ich halte daran fest das es so ist. Es steht schließlich als Geschäftsgrund Last, das hat auch die Angestellte als Lastschrift interpretiert und war überrascht.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 5. März 2008 13:53
6x
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das klingt sehr nach fehler durch die bank, den natürlich keiner zugeben will.

kennst du denn die empfänger des geldes überhaupt?

vielleicht lag ja ein zahlendreher bei der buchung vor.

Kommentar von Simple_avatar8smallNoddy am 5. März 2008 13:59

Ja wir kennen die Empfänger. Die haben uns schon seit circa 12 Jahren gut betreut.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 5. März 2008 14:03

lastschrift bedeutet ja " einzug des geldes".

wenn du den empfänger kennst, woher hat der denn die sparbuchnummer?

und warum zieht der bei euch geld ein?

da kann was nicht stimmen.

Kommentar von Simple_avatar8smallNoddy am 5. März 2008 14:06

Die Hausverwaltung hat die Nummer weil sie unsere Mieteinnahme hierauf überweist. Und sie haben ohne Erlaubnis einfach jetzt eine Lastschrift gemacht. Und das darf sie wirklich nicht, hierfür haben wir niemals Erlaubnis gegeben.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 5. März 2008 14:51

es geht nicht um die Erlaubnis, sondern es ist technisch unmöglich


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 5. März 2008 13:56
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Muß ein Buchungsfehler sein. In Deutschland ist es verboten, von Sparkonten Lastschriften einzuziehen!!!

Kommentar von Simple_avatar8smallNoddy am 5. März 2008 13:58

Das habe ich auch gedacht. Aber wenn es so einfach ist an unser Sparbuch zu komen, dann macht es mir schon Angst.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 5. März 2008 15:35

Es ist verboten, sag das Deiner Bank, die werden sich entschuldigen. Und wenn nicht, laß Dir den Chef geben und sag dem Deine Meinung!!!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 5. März 2008 13:50
3x
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Das kann nur ein Buchungsfehler sein! Bei unserer Bank ist es nicht möglich, Lastschriften oder Einzugsermächtigungen auf Sparbücher auszustellen!

Kommentar von Simple_avatar8smallNoddy am 5. März 2008 13:51

Das hat diese Angestellte auch gesagt: "Bei uns gibt es keine Lastschriften auf Sparbücher." Deswegen bin ich ja so aufgebracht.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 5. März 2008 13:59

Naja, daß sie da einen Fehler gemacht haben, wird sie halt auch nicht zugeben wollen! Ich würde mal abwarten und meine Sparbücher halt im Auge behalten. Du hast in jedem Fall immer mindestens 6 Wochen Zeit, die Buchung wieder rückgängig machen zu lassen!


anonym
beantwortet von dolabella am 5. März 2008 14:04
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Hat mit Recht nichts zu tun. Sparbücher sind ganz normale Konten wie jedes andere auch. Nur die Verwendung ist eingeschränkt, man kann keine Überweisungen vornehmen, es gibt keine Daueraufträge. Das sind aber mit Sicherheit organisatorische, keine Systembeschränkungen. Das heisst eine Bank wird sich zwar weigern, eine Überweisung bzw. Lastschrift zu akzeptieren ("... nein, da brauchen Sie ein Girokonto. Ich kann Ihnen da unser kostenloses ...". Aber gehen wird es trotzdem. Ein Bankcomputer ist ja schließlich auch nur ein Computer.




Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 5. März 2008 16:07

Nein, definitiv nicht. Manche Kunden versuchen uns bei Einzugsermächtigungen auch, ein Sparbuch unterzujubeln. Diese Lastschriften kommen immer zurück mit dem Vermerk: Abbuchung von einem Sparbuch, nicht möglich!


nordi
beantwortet von nordi am 3. April 2008 08:22
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Hallo, wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist das Sparbuch ein Kindersparbuch, so wie oben beschrieben. Das Sparbuch dient nur dem Zweck des Sparens, und man kann weder Überweisungen noch Lastschrifteinzug vornehmen. Du schreibst aber, ihr erhaltet Mieteinnahmen von der Hausverwaltung auf diese Sparbuch. Das alles ist sehr wiedersprüchlich. Wenn es Euer Geld ist und aufs Kindersparbuch geht, solltet ihr auch wissen, daß dieses Geld als Schenkung angesehen wird und bei größeren Summen der Abhebung vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden muß. Ich habe mal als Kundenberaterin bei der Bank so einen Sparvertrag auflösen sollen, und die Eltern nicht wußten, daß es so eine Regelung bei Minderjährigen gibt. Der Staat will damit verhindern, daß die Eltern so ihr Geld am Fiskus vorbei bringen, oder ein Kind entreichert wird. Dies nur, falls ihr das noch nicht wußtet. Ein Lastschrifteinzug" Dritter" von einem Sparbuch, ist wie Geldabhebung, und daher rechtlich nicht zulässig, müßte jeder Banker wissen. L.G. Nordi

Kommentar von Simple_avatar8smallNoddy am 3. April 2008 14:00

Danke für die Info. Problem ist gelöst. Geld wurde uns von Hausverwaltung rücküberwiesen. Mieterin ist ausgezogen also gibt es auch keine Mieteinnahme mehr. Übrigens, das Sparbuch dient eigentlich nur zu administrativen Zwecken. Das Geld kann man zinsgünstiger besser für die Kinder anlegen, damit die mal einen besseren Start ins Leben haben als wir!


anonym
beantwortet von brajo am 5. März 2008 15:57
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Ich habe im Ausnahmefall auch mal von meinem Sparbuch aus eine Überweisung getätigt. Das wird normalerweise nicht gemacht, ist aber wohl nicht unmöglich. Auch einer Bank, bei der ich kein Girokonto unterhalte, bucht mir von einem speziellen Sparbuch (zinsfrei) anfallende Gebühren ab und hat es extra dafür eingerichtet. Es geht also unter Umständen schon.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 5. März 2008 16:07

Nein, keine Lastschriften. Unmöglich.


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