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Darf vom Porto, das in einer Rechnung zum Schluß aufgeführt ist die Mwst. in rechnung gestellt werd

gefragt von idontknow am 29.03.2007 um 22:18 Uhr

Es geht um eine Elektriker-rechnung. er mußte für mich material bestellen, u. setzte mir dann das material mitsamt dem porto auf die rechnung. das ist ja ok, aber darf er dann nachher vom gesamt-netto-preis (in den das porto miteingerechnet wurde) die mwst. berechnen, o. muß er das porto vorher abziehen?


Reply


greimel
beantwortet von greimel am 29. März 2007 22:36
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Definitiv NEIN. Das Porto kann nur Eins zu Eins weitergegeben werden.

Kommentar von Simple_avatar5smalldoro52 am 29. März 2007 22:44

Das stimmt, Porto wird erst nachdem Nettobetrag + Mwst berechnet ist, dazugerechnet.


Mismid
beantwortet von Mismid am 29. März 2007 23:07
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auf Porto gibt es keine Mehrwertsteuer

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. März 2007 23:09

Es sei denn es ist von einer Privatfirma befördert worden

Kommentar von Simple_avatar5smalldoro52 am 30. März 2007 00:09

Stimmt hab ich nicht drangedacht. Sorry


shagdalbran
beantwortet von shagdalbran am 30. März 2007 00:22
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Ich gehe hier mal von Unachtsamkeit aus. Mehrwertsteuer wird in Form der Umsatzsteuer als "Durchreichposten" monatlich an das Finanzamt weitergereicht. Weitergereicht heißt, dass sie erst einmal bezahlt werden muss. Auf Porto wird aber keine Mehrwertsteuer bezahlt. Also ist das, was du beschreibst, nicht rechtmäßig.

Wenn Du nicht einen Kleinkrieg entfachen willst, red' mit dem Handwerker, der hat das nicht absichtlich getan (glaub' ich).

Shag d'Albran

Kommentar von F50ee36b7dfd293edb2f75882e4518d4smallTigerjan am 30. März 2007 15:02

Völlig korrekt!

Er verkauft das Material und seine Arbeitsleistung. Das Porto aber nicht. Dafür muß auch von ihm bzw. seiner Firma keine MWSt an das Finanzamt entrichtet werden. Somit darf er das Porto in Rechnung stellen, aber keine Steuer dafür berechnen.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 30. März 2007 10:27
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Leider liegen alle bisher geäußerten Antworten, nach denen das Porto nicht mit Mehrwertsteuer belegt werden darf, im geschilderten Beispiel falsch.

Tatsächlich wird durch das Beschaffen des Materials samt Auslegen der Beschaffungstransportkosten (Eingangsporto) ein Mehrwert geschaffen (Portoauslage = Dienstleistung) und deshalb hat der Elektriker richtig berechnet.

Genauso verhält es sich, wenn ich Ware an einen Kunden verschicke und die Versandkosten von mir zum Kunden ebenfalls in Rechnung stelle. Da ich die Ware vereinbarungsgemäß ab Werk, aber frankiert, verschicke, sind das Vorhalten der Briefmarken und das Verschicken der ab Werk gelieferten Ware Dienstleistungen, die zum netto eingekauften Portowert einen Mehrwert darstellen.

Tut mir leid, Junx - alle daneben. ;-)

Kommentar von 45b54a18f2f3b57a3d5b58a6ec9c02basmallKolibri am 30. März 2007 10:31

SO habe ich das allerdings auch noch nie gesehen....

Gibt es dazu auch irgendwas, worauf man sich berufen kann, wenn man sowas macht? Nicht dass ICH Dir nicht glauben würde, aber ich hab meine Zweifel, ob meine Kunden das auch so sehen! ;)

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 30. März 2007 10:39

Ich hab's in meiner Kaufmannslehre so gelernt. Sag Deinen Kindern, ich hätte gesagt, das sei so (weißt ja, Autoritätsbeweis ... ;-))

Kommentar von 45b54a18f2f3b57a3d5b58a6ec9c02basmallKolibri am 30. März 2007 10:48

lach bei meinen KINDERN mag das funktionieren...mir ging es aber um meine KUNDEN! ;))




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