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Darf vermiterer hund auf den anderen etagen verbieten?

gefragt von Svenja81 am 01.05.2008 um 9:25 Uhr

Wir haben uns ein Hund zugelegt, nach zustimmung des vermieters. Wenige tage später drückte mir die Tochter einen netten zettel in der hand wo drauf stand, das der Hund die anderen etagen nicht betretten darf. Erst recht nicht in andere wohnungen rein darf. Nach dem ich fragte warum, sagte die Tochter mir, SIE würde meinen Hund nicht leiden können. Darf mir der vermieter vorschreiben, wo der Hund im haus sich bewegen darf und wo nicht?


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Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 1. Mai 2008 13:43
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Der Vermieter kann Dir nicht verbieten, den Hund mit Einverständnis eines anderen Mieters mit in dessen Wohnung zu nehmen. Selbst wenn dem anderen Mieter keine Tierhaltung erlaubt wäre, kann der Vermieter grundsätzlich nie den Besuch mit Tieren verbieten. Demzufolge kannst sich der Hund auch übers Treppenhaus dorthin bewegen.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 1. Mai 2008 09:32
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z.T. kann er das. Also das der Hund nicht in andere Wohnungen darf kann oder muß er sogar verbieten, wenn es die anderen Mieter stört. Was das betreten anderer Etagen angeht gilt das in sofern, wie der Hund da nicht durch muß. Ich meine, wenn ihr z.B. eim 3. Stock wohnt, kann der Hund ja sonst nicht raus, wenn er nicht die unteren Stockwerte passiert.

Kommentar von Svenja81 am 1. Mai 2008 09:37

Wir wohnen in der 1. etage und haben sogenannte Lauben gänge, änlich wie Balkone. Und ich darf mit dem Hund nur den direkten weg nach draussen benutzen. Darf noch nicht mal meine nachbarn mit ihm besuchen, weil diese direkt neben dem vermieter wohnen.


anonym
beantwortet von crazylady am 1. Mai 2008 09:41
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also ich denke auch dass der Vermieter dies entsprechend eingrenzen kann wo im Haus der Hund sich aufhalten darf. Er kann sich ja zb. darauf berufen dass sich andere Mieter gestört fühlen oder sogar eventl. Angst haben. Was mich wundert ist dass dir die Tochter den Zettel übergeben hat und nicht er selber. Ich würde mal direkt zu dem Vermieter gehen und Ihn selbst nach dem warum wieso fragen und versuchen dies sachlich und ruhig zu klären. Aber generell denke ich musst du dies so akzeptieren und froh darüber sein, dass er generell die Hundehaltung erlaubt hat.


Ramona K.
beantwortet von Ramona K. am 1. Mai 2008 10:19
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welche Etage wohnste? der Hund muss doch mal raus


Baiana
beantwortet von Baiana am 1. Mai 2008 10:28
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Keine direkte Antwort auf Deine Frage... aber trotzdem ein wichtiger Hinweis: Wenn es noch möglich ist, dann lass Dir die Erlaubnis zur Hundehaltung schriftlich geben! (Es sei denn du befürchtest, dass sie die jetzt verweigern). Ansonsten (wenn Du sie schriftlich hast), kannst Du beim Mieterschutzbund nachfragen, wie die Regelung ist. Wenn die Nachbarn allerdings dem Besuch Deines Hundes in ihrer Wohnung zustimmen, dann kann - nach meinem Wissen - der Vermieter wenig dagegen machen, da er seinen Mietern nicht vorschreiben darf, wer sie besucht. Angenommen zu Deinen Nachbarn kommen z.B. deren Freunde mit Hund, dann darf der Vermieter diesen Besuch nicht verbieten. So gesehen dürfen sie auch den Besuch DEINES Hundes nicht verbieten.

Aber wie gesagt: Wenn du keine schriftliche Erlaubnis hast, dann können die Vermieter die Erlaubnis zur Hundehaltung auch ganz schnell wieder zurückziehen. Wenn Du die Erlaubnis hast, dann können sie Dir - meiner Ansicht nach - nicht verbieten, wo Du Dich im Haus mit Hund aufhälst, wenn Du darauf achtest, dass der Hund niemanden stört (Bellen, Jaulen, feuchte und feste Hinterlassenschaften).




Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 1. Mai 2008 13:39

Eine Erlaubnis zur Hundehaltung hat die Fragestellerin bereits in indirekter Form schriftlich. Der Zettel, welcher das Betreten der anderen Etagen untersagt, lässt automatisch den Schluß zu, dass die Hundehaltung erlaubt wurde.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 1. Mai 2008 13:41

Echt? Ist das tatsächlich ausreichend? Das ist natürlich ziemlich genial!


chaot97
beantwortet von chaot97 am 25. August 2008 13:42
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Der Vermieter kann Dir nicht verbieten, den Hund mit Einverständnis eines anderen Mieters mit in dessen Wohnung zu nehmen. Selbst wenn dem anderen Mieter keine Tierhaltung erlaubt wäre, kann der Vermieter grundsätzlich nie den Besuch mit Tieren verbieten. Demzufolge kannst sich der Hund auch übers Treppenhaus dorthin bewegen.




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