darf vermieter zur tür reinkommen wenn man daheim ist, keinen kontakt will aber geräte laufen hat?

11 Antworten

Wohnst du in einer normalen wohnung? Oder einer Wohngemeinschafft?

Er darf und kann nicht reinkommen, das ist gegen das gesetzt er schränkt deine persöhnliche meinungsentfaltung ein.

Du zahlst geld für eine dienstleistung die dir privatsphäre geben sollte, dennoch solltest du dich deinen ängsten stellen, sonst wirst du ständig in paranoia leben. Wir sind hier in Deutschland, wenn was passiert ruf die polizei, wenn er dich anfässt zeig ihn an.

Aber wenn du dich fertig machen lässt, geht ihm nur einer ab.

Falsche Auskünfte werden durch falsche Rechtschreibung/Grammatik nicht richtiger!

Auch wenn sich Kirnam etwas falsch ausdrückt, ist seine Antwort immer noch korrekter als deine, @altermann58. ;))

Das Zugangsrecht besteht nur dann, wenn es im Mietervtrag auch vereinbart wurde. Eine Ausnahme bildet die sog. "Gefahr in Verzug" Situation. Hier hat der Vermieter das Recht zur Handlung. Besteht keine Vereinbarung zum Zugangsrecht, hat der Vermieter grundsätzlich überhaupt kein Recht auf Zugang zur Wohnung, außer bei Gefahr. Ein angeschaltetes Elektrogerät stellt keine unmittelbare Gefahr dar und damit ist ein Recht auf Zugang zu verneinen. Ob der Vermieter sich daran hält, kann nicht beantwortet werden. Im Grunde ist es völlig egal, ob der Anwalt hier ein Kontaktverbot ausspricht. An dieses ist zunächst niemand gebunden. Erst, wenn ein Gericht dieses Auspricht, hat es bei nicht Beachtung rechtl. Konsequenzen. MfG

Wenn du die Wohnung verlässt - oder auf Nachfrage/Klingeln nicht reagierst, kannst du Probleme bekommen, wenn irgendwelche elektrische Geräte laufen! Der Vermieter kann in diesem Fall immer geltend machen, er habe eine allgemeine Gefahr abwenden wollen und keine andere Möglichkeit gesehen, als die Wohnung (mit einem Not-Schlüssel) zu betreten. Da hast du schlechte Karten!

Totaler Unsinn, das würde der Willkür Tür und Tor öffnen.

Na, die Antwort von altermann58 ist rechtlich nicht im Geringsten haltbar.

Abgesehen davon, dass der Vermieter ohne Erlaubnis des Mieters gar keinen "Not-Schlüssel" haben darf. ;)

Der Vermieter kann in diesem Fall immer geltend machen,

Das kann er ja versuchen dem Richter klarzumachen, wenn er wegen Hausfriedensbruch vor diesem steht - es dürfte aber ein sinnloses Unterfangen für ihn werden. :P

Du bist Besitzer der Wohng und bestimmst damit, wer, wann Zutritt in deine Wohnung erhält. Der V. darf nur nach vorheriger Anmeldung, mindestens 24 Std. vorher, und auch nur bei berechtigtem Interesse, Zutritt verlangen. Was dein Vermieter praktiziert ist Mobbing, das musst du nicht hinnehmen. Auf alle Fälle solltest du zunächst den Schließzylinder wechseln. Damit ist der V. grundsätzlich gehindert, einzudringen. Der Zurückbehalt eines Schlüssels ohne dein Wissen und deine Erlaubnis ist unzulässig. Im Prinzip hat der V, bereits Hausfriedensbruch begangen, das ist strafbar und berechtigt dich zur fristlosen Kündigung.

Tausche das Schloss aus und beim Auszug tauschst du einfach wieder zurück.

Auch Elektrogeräte die laufen - wenn es nicht gerade brennt - sind kein grund einfach rein zu kommen!