Die Frage steht ja schon oben, ich habe große Katzen und wir haben uns jetzt entschlossen eine Katze aus dem letzten Wurf zu behalten. Bisher duldete der Vermieter die Katzenhaltung...
Jede Katze ist nach Standardmietvertrag einzeln genehmigungspflichtig. Also auch wenn z.B. eine Katze stirbt, so bedeutet das nicht, dass du einfach eine andere als Ersatz beschaffen darfst.

Das kommt darauf an, wieviele ihr schon habt. In einer Mietwohnung muss der Vermeiter 2-max.3 Katzen erlauben, wenn sie denn auch gross genug ist.Lg Rita

wenn er Tierhalltung duldet kann er nichts machen Es sei den andere Mieter werden durch die Katzen gestört. Oder sie machen Dreck, Krach, Geruch etc.
Ob Haustierhaltung erlaubt ist, ist im Vertrag geregelt. Wenn sie nicht verboten ist, glaube ich nicht, dass der Vermieter entscheiden kann, wie viele Tiere man haben darf...
Wenn er schon eine erlaubt hat, denke ich nicht. Schau mal, was im Mietvertrag steht oder frag ihn

Kommt darauf an was in deinem Mietvertrag steht,nur das ist maßgebend...

am besten ist in solchen Fällen der offene dialog mit dem vermieter ... wenn er seither nix dagegen hatte ..wird er nun auch nix dagegen haben ..und dann bist auf der sicheren seite, wenn mit ihm geredet hast ... !

ich glaube nicht das er es dir verbieten darf (zumindest wenn du schon eine hast). Wenn es um eine Neuanschaffung ginge kann ich mir vorstellen das es anders wär. Aber er weiß ja von eurer Katze und ist mit einverstanden. Drum glaub ich nicht das er euch die zweite verbieten darf. Frag doch mal beim Mieterschutzbund nach
Heiko075 am 30. Oktober 2009 13:59 ja, frag mal den Mieterschutzbund. Auskunft nur an Mitglieder. Mitgliedshaft mindestens 60€ im Jahr

Wieviele Katzen habt ihr denn schon in der Hütte rumspringen?
Als Vermieter würde ich auch keine Zucht dulden.
Ja, er darf es verbieten, wenn es überhand nimmt. Eine oder zwei Katzen mögen ja in Ordnung sein, aber mehr grenzt dann an einen Zoo.