Darf Vermieter überzogene Auflagen für Hundehaltung stellen?
Hallo, wir überlegen einen kleinen Hund anzuschaffen und haben im Mietvertrag einer großen Genossenschaft stehen, dass vorab beim Vermieter angefragt werden muss. Haben iwr getan und erhalten jetzt einen ziemlich langen Auflagenkatalog, der uns untersagt, das Tier auch nur wenige STunden am Tag alleine in der Wohnung zu lassen. Was ich für Welpen verstehe, aber irgendwann muss man ja auch arbeiten gehen, um die Miete zu verdienen. Arbeite nur halbtags, wäre also ca 5 Stunden täglich weg. Darf der Vermieter solche unrealistischen Auflagen stellen, und wo stehen Grenzen für solche Auflagen? Danke und Viele Grüße Sabine L.
8 Antworten
Ich finde das nicht unrealistisch.
Wenn Du nicht genug Zeit für einen Hund hast, kannst Du eben keinen halten. Der Vermieter kann sogar Hundehaltung ganz untersagen.
Es gibt in vielen Städten einen "Hundegarten" - so was wie Kindergarten, nur für Hunde. Da werden die den Tag über bespaßt, bis Du ihn nach der Arbeit abholen kannst.
Stimmt! http://www.hunde-gasthaus.de/#Willkommen
Oder man hat einen zuverlässigen Hundesitter.
Darf Vermieter überzogene Auflagen für Hundehaltung stellen? Haben iwr getan und erhalten jetzt einen ziemlich langen Auflagenkatalog, der uns untersagt, das Tier auch nur wenige STunden am Tag alleine in der Wohnung zu lassen.
Das ist nicht überzogen sondern vollkommen richtig. Man sollte Tiere geneerell nicht lange alleine lassen.
Liebe Sabine, wenn Du einen Hund 5 Stunden allein in der Wohnung lässt, ist das ganz sicher keine artgerechte Haltung.
Wäre ich Dein Vermieter, würde ich ähnliche Auflagen setzen. Es ist für die Mitmieter nicht zumutbar, dass ein Hund aus Not und Einsamkeit möglicherweise stundenlang bellt und weint.
Frankfurter Wohnungsgenossenschaften erlauben Hunde ebenfalls nur unter Auflagen. (z. B. der Hund darf nur max. 40 cm hoch sein)
Er darf Dir das Halten eines Hundes ganz verbieten.
Hi,
die Auflagen für Hundehaltung sind immer Verhandlungssache, daher ändere einfach die Dauer des Alleinsein in der Wohnung auf 5 Stunden und begründe das mit deiner Halbtagstätigkeit. Mit Hausverwaltungen kann man sicherlich darüber reden.