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darf vermieter schloss tauschen

gefragt von Chefdruide am 13.06.2009 um 15:33 Uhr

hallo. folgende sache: es handelt sich um eine lagerhalle von geringer grösse (ca 110qm). ein mietvertrag besteht, monateliche miete von 150 euro. ein mietrückstand von 3 monatsmieten besteht, also 450 euro. der vermieter schickt per einschreiben die fristlose kündigung raus, wechselt am selben tag das vorhängeschloss der eingangstür aus, erwähnt den austausch allerdings nicht im schreiben. die räumung bis ende des monats wurde im schreiben allerdings erwähnt. einer person, die diverse möbel und übergebliebene kartons vom umzug dort lagert, wird am telefon gesagt, dass er seine sachen rausholen dürfe, allerdings den vermieter anrufen müsse, damit dieser zur lagerhalle kommt und den eintritt gewährt.

ist es rechtens das der vermieter ohne ankündigung oder jeglicher art der erwähnung an den "hauptmieter" das vorhängeschloss tauscht und somit eine benachrichtigung in form von "ruf an und ich lass dich rein" an den mieter erzwingt?

wie gesagt wurde nichts gegenüber dem mieter geäussert, nur an den bekannten per telefon. ausser der fristlosen kündigung blieb jeglicher schriftvekehr aus.

danke im vorraus

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mietrecht x 3.888 vermieter x 1.338 vermieter-tauscht-schloss x 1

Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Juni 2009 15:37
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Bei 3 Montatsmieten Zahlungsrückstand würde ich das Schloss austauschen. Zwar darf der Vermieter das nicht so ohne weiteres tun, aber die Mietzahlungen darf man auch nicht einfach ausfallen lassen. Der Vermieter will sich nur vor den Verlusten schützen.


anonym
beantwortet von tucan am 13. Juni 2009 15:42
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Ich hätte genauso gehandelt und das der Vermieter die Sachen die dort gelagert sind rausrückt ist echt Kulanz. Normalerweise braucht er das nicht, bei drei Monaten Mietrückstand hat er nämlich ein Pfandrecht darauf um seine Kosten zu decken. Viele wissen das entweder nicht oder machen es nicht, weil die Sachen nur Schrott sind. Also sei froh das er die eingelagerten Gegenstände rausrückt.

Kommentar von Chefdruide am 13. Juni 2009 15:43

pfandrecht kann erhoben werden. der wert übersteigt den mietrückstand um einiges

Kommentar von tucan am 13. Juni 2009 15:49

Das kommt auf die Verkaufs- oder Versteigerungssumme an. Alles was die Kosten übersteigt muss ausgehändigt werden. Ist im Grunde das gleiche, wenn der Gerichtsvollzieher irgendwas pfändet. wird bei der Versteigerung mehr erzielt, muss das ja auch dem Schuldner ausgehändigt werden.

Kommentar von Chefdruide am 13. Juni 2009 16:11

in wie fern ändert sich die sachlage wenn die schulden beglichen wurden?

Kommentar von tucan am 13. Juni 2009 16:56

Dann muss er die Sachen rausrücken. Es nutzt allerdings nichts nur die Mietrückstände incl. Zinsen zu bezahlen. Der Vermieter hat auch Anspruch auf Erstattung seiner Kosten, in diesem Fall neues Türschloss incl. Aus- und Einbau usw.


anonym
beantwortet von housemeister am 13. Juni 2009 15:39
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Durch die fristlose Kündigung darf er das machen da Sie ja nicht darin Wohnen. bei Wohnungen sieht das ganze glaube ich anders aus aber bei einem Lager darf er das soviel ich weis.

Kommentar von Chefdruide am 13. Juni 2009 15:42

es befinden sich dinge zur bestreitung des lebensunterhalts in der halle. auch dann?

Kommentar von tucan am 13. Juni 2009 15:43

Bei einer Wohnung muss er eine Räumungsklage einreichen und dann hat der Vermieter auf die Möbel auch noch ein Pfandrecht bis zur Höhe der Kosten. Das heißt, er kann die Sachen pfänden lassen und Versteigern, machen aber viele nicht.


anonym
beantwortet von Chefdruide am 13. Juni 2009 15:53
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in wie fern ändert sich die sachlage wenn die schulden beglichen wurden?


anonym
beantwortet von Chefdruide am 13. Juni 2009 15:53
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in wie fern ändert sich die sachlage wenn die schulden beglichen wurden?


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