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Darf Vermieter rein ohne Zustimmung?

gefragt von Ganzlieber am 18.06.2008 um 21:20 Uhr

Heute war es soweit. Haben meinen Vermieter dieses Schreiben vor der Besichtigung gegeben und ein Besichtigungsprotokoll unterschreiben lassen. (2 Zeugen).

Sehr geehrte ,

wie Sie mir am 16.06.2008 schriftlich mitteilten das Sie wegen einen eventuellen Schaden durch geöffnete Dachfenster die Wohnung besichtigen wollen, kann ich Sie beruhigen. Es ist kein Schaden entstanden ansonsten hätte ich es laut § 16 Punkt 1 + § 26 Punkt 4 der Hausordnung im Mietvertrag auch bei Ihnen anzuzeigen.

Somit Entfällt Ihr Besichtigungsgrund und auch die Besichtigung der Wohnung am 18.06.2006. Wollen Sie die Wohnung trotzdem besichtigen, dann tun sie dies ohne meine Zustimmung.

Durfte Sie ?


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. Juni 2008 21:22
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kein Vermieter darf ohne Beisein des Mieters bzw. dessen ausdrückliche Zustimmung in dessen Wohnung, weil das ist Hausfriedensbruch ...

und kann eine Anzeige nach sich ziehen und sowas muss ein vermieter eigentlich auch wissen

Kommentar von Ganzlieber am 18. Juni 2008 21:30

Naja ich war ja dabei, ich wollte nur das Sie nicht rein geht weil Sie keinen Grund hatte. Außerdem hat sie gleich wieder einen Aufstand gemacht was mir einfallen würde das ich was dagegen hab. Naja meine große 3 Jahre hat dann das heulen angefangen usw. Sie is dann rein ohne meine Zustimmung ich hab ihr nur gesagt sie soll ruhig bleiben und alles anschauen und wieder raus. Aber ich wollte dies nicht. Hat auch unterschrieben das kein Schaden da war und sie besichtigt hat.


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 18. Juni 2008 21:23
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Ja, hat sie denn? Hast Du nicht das Schloss ausgetauscht?

Kommentar von Ganzlieber am 18. Juni 2008 21:40

Ja Sie ist rein im beisein von mir aber ohne Zustimmung und hat sich wieder über das Spielzimmer aufgeret weil ich es blau gestrichen hab. Aber ich kann es ihr 10 mal erklären Sie versteht es nicht das ich streichen darf, solange ich es wieder weiss mach wenn ich ausziehe.

angeblich darf das nur ein Fachmann.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 18. Juni 2008 21:58

Unfug!!!

Kommentar von Rolfe am 18. Juni 2008 22:42

Heute wurde ein neues Urteil des BGH veröffentlicht - der Vermieter darf die Farbe der Wände während der Mietzeit nicht dem Mieter vorschreiben.

Kommentar von Simple_avatar6small Szintillator am 18. Juni 2008 23:30

Das stimmt genau! Nur nach dem Auszug soll eine Farbe gewählt werden, damit die Wohnung wieder vermietbar wird!

Kommentar von Obelhicks am 19. Juni 2008 09:36

dazu gab es gestern ein mieterfreundliches BGH Urteil


Markae Haka
beantwortet von Markae Haka am 18. Juni 2008 21:23
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Nein das ist nach dem Mietrecht nicht erlaubt. Er darf nicht einmal den Schlüssel besitzen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 18. Juni 2008 21:23
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Nein, darf sie nicht.


albatros
beantwortet von albatros am 19. Juni 2008 09:21
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hallo ganzlieber, was ich so in den antworten gelesen habe stimmt überwiegend. allerdings hausfriedensbruch würde ich da nicht feststellen können, nur wenn er/sie sich mit gewalt oder in deiner abwesenheit zutritt verschafft hätte. ich sehe hier den tatbestand der nötigung, auch diese ist strafbar. natürlich ist nach dem grundgesetz deine wohnung geschützt und jeder der da rein will, muss nachweisen können, dass er dazu berechtigt ist. der vermieter ist das nur in konkreten fällen, z. b. bei beabsichtigter neuvermietung (wenn du denn gekündigt hättest), zur feststellung oder durchführung von erforderlich gewordenen reparaturen, etc. das alles trifft ja nicht zu. ich hätte ihn also nicht reingelassen. die fenster waren ein vorwand. nächstes mal konsequent sein und wenn er wieder womöglich den fuß in die tür stellt, die polizei rufen. das wäre dann tatsächlich hausfriedensbruch.





nightblue
beantwortet von nightblue am 18. Juni 2008 21:24
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Nein, darf sie nicht. Du musst schon zustimmen bzw. dabei sein. Wo kämen wir denn hin, wenn Vermieter in den Wohnungen die sie vermieten rein und rausspazieren könnten wie es ihnen passt? Hausfriedensbruch!


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 18. Juni 2008 21:24
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Das ist Hausfriedensbruch. Es ist Deine Wohnung und ohne Zustimmung darf da keiner rein.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 18. Juni 2008 21:25
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Hoshie
beantwortet von Hoshie am 18. Juni 2008 21:25
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Darf sie nur mit Deiner Zustimmung. Frage mich allerdings, was Du zu verbergen hast...?

Meine Vermieter sind bei immer gern gesehene Gäste.

Kommentar von Ganzlieber am 18. Juni 2008 21:35

Wenn Sie mich nicht nach 4 monaten schon wieder raus haben wollte, hätte ich auch nichts gegen Vermieter. Aber jetzt will sie mich und meine Famiele raus haben. 2 Erwachsene und 2 Kleinkinder (1 Jahr + 3 Jahre)

Kommentar von D3a1b7c8ec587188781f00bbdcf41bcdsmallHoshie am 18. Juni 2008 21:47

Okay, dann scheint es wirklich nicht das beste Verhältnis zu sein. Ich denke mal, Du befürchtest, dass diese Wohnungbesuche nur dazu dienen sollen, Euch zu schikanieren.

Dann kann ich verstehen, dass Du sie nicht reinlassen willst.


anonym
beantwortet von Ganzlieber am 18. Juni 2008 21:49
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Ich hoffe Sie lässt uns jetzt mal in Ruhe. Haben ja noch nicht mal eine Kündigung erhalten.

Sind jetzt schon langsam mit den Nerven am Ende das wir bald freiwillig ausziehen. Schon alleine den Kindern zu liebe. Auf Kündigung warten wir noch was da drinn steht aber ob wir da einspruch einlegen, glaub ich nicht. Bin jeden Tag 10 Stunden für Arbeit unterwegs bekommen Hartz 4 weils hinten und vorne nicht reicht und dann noch so ein Streit ohne Rechtschutz. Kotzt mich alles an zur Zeit.

Haben rein gar nichts der Vermieterin getan.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 18. Juni 2008 22:00

Manche Vermieter glauben noch, sie seien Gutsherren mit allen Rechten und Mieter ein rechtloses Pack...


anonym
beantwortet von Fritz64 am 18. Juni 2008 22:29
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Er darf ohne deine Zustimmung nicht rein. Ist die Gefahr, dass ein Schaden entstanden ist und du gewährst ihm die Besichtigung des Schadens nicht, kannst du allenfalls für Folgeschäden aufkommen, respektive haftbar gemacht werden. Du kannst allerdings von ihm Verlangen, dass er gleich einen Fachmann mitbringt.




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