Hallo, ich bin Vermieter einer Einliegerwohnung in meinem Haus, das ich selbst bewohne. Ich habe dem Mieter vor Einzug und Unterschrift auf die Belüftungsanlage im Haus hingewiesen und gebeten (steht auch in der Hausordnung als Anlage zum Mietvertrag) dass das Rauchen möglichst zu vermeiden ist (ich weiß, dass ich es nicht verbieten kann). Dennoch raucht mein Mieter (Hartz IV also den ganzen Tag daheim) mit seiner Freundin (nicht im Mietvertrag) den ganzen Tag und hat auch viel rauchenden Besucht, so dass mittlerweile der kalten Qualm fröhlich durch die Belüftungsanlage zieht, sich in den Filtern(sehr teuer) festsetzt und die beiden Badezimmer und Gästetoilette in meinem Haus (von mir bewohnter Teil) nach Kneipe stinken und meine Badhandtücher nach Aschenbecher. Mein 13 jähriger Sohn ist schon so genervt davon, dass er dem Mieter am liebsten Prügel androhen würde. Frage: Kann ich als Vermieter einer möbilierten Einliegerwohnung und der direkten Nähe zu meinem Mieter (ich meine da etwas gelesen zu haben, dass dann andere Spielregeln gelten) die Raucherei als Kündigungsgrund nehmen, wenn ich selbst derart dadurch eingeschränkt werde? Wie sieht es mit der Härtefallregelung bei Hartz IV aus, greift das hier und könnte der MIeter meine Kündigung ignorieren? Ich denke mal das eine fristlose Kün

Bei Dir als Vermieter würde ich freiwillig ausziehen.

Ich glaub ich bin im falschen Märchen. Kündigen weil mein Mieter raucht.....hat was. Ich bin übrigens mein Leben lang Nichtraucher. Vielleicht verbietest Du ihm auch noch das Schnarchen ?
Super Antwort, ich habe ihn VOR Einzug darauf hingewiesen, hätte ja auch wo anders einziehen können, wenn er mehr am Rauchen als am Wohnen hängt. Übrigens bin ich selbst Raucher, bloß geh ich auf die Terrasse! Da kann ich das ja wohl auch von anderen verlangen.Was der in seiner Wohnung macht, ist mir egal, solange meine Wohnqualität nicht beeinträchtigt ist und das kann ich ja wohl in meinem eigenen Haus verlangen. Und übrigens gibt es in den neuen Mietverträgen neuerdings auch den Passus, dass man das Rauchen in der Wohnung ganz verbietet. Der Mieter braucht ja den Vertrag nicht unterschreiben und einziehen, wenn es ihm nicht passt.
geige am 6. November 2008 17:04 @Isa: Beim nächsten Mieter hast Du die Möglichkeit, per Individualvereinbarung im MV ein verbindliches Rauchverbot festzulegen. Dran muß sich der Mieter dann halten, so die lfd. Rechtsprechung.

Für Einliegerwohnungen gilt das "Sonderkündigungsrecht".
Grundsätzlich kann ein Vermieter nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
Bei Einliegerwohnungen ist das anders, er kann wählen, ob er "Eigenbedarf" angibt, oder ohne Angaben von Gründen kündigen will (dann muss er ausdrücklich erklären, dass er die Kündigung nicht auf ein berechtigtes Interesse stützt: außerdem verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um 3 Monate).
Malkia am 1. November 2008 17:57 Das der Mieter in der Wohnung raucht, ist kein Kündigungsgrund.

Da es sich vermutlich um ein selbstbewohntes Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung handelt, gelten einfachere Kündigungsregeln als im üblichen Mehrfamilienmietshaus. Google unter Zweifamilienhaus und Kündigungsrecht.
Hier ein gefundener Link: http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/02/22/index2.html

wer bei der lüftung pfuscht darf sich über schaden nicht wundern... mach die lüftung dicht und einen abluftschacht mit ventilator nach draußen! (bei seiner wohnung!) kostet dich fast nichts, aber spart dir und mieter viel viel nerven... und: nein, kündigung geht nicht!
Klasse Antwort! Hättest Du Dir sparen können!