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Darf Vermieter kündigen wenn Mieter in der Wohnung raucht und durch die Belüftungsanlage zieht?

gefragt von Isa27 am 01.11.2008 um 16:36 Uhr

Hallo, ich bin Vermieter einer Einliegerwohnung in meinem Haus, das ich selbst bewohne. Ich habe dem Mieter vor Einzug und Unterschrift auf die Belüftungsanlage im Haus hingewiesen und gebeten (steht auch in der Hausordnung als Anlage zum Mietvertrag) dass das Rauchen möglichst zu vermeiden ist (ich weiß, dass ich es nicht verbieten kann). Dennoch raucht mein Mieter (Hartz IV also den ganzen Tag daheim) mit seiner Freundin (nicht im Mietvertrag) den ganzen Tag und hat auch viel rauchenden Besucht, so dass mittlerweile der kalten Qualm fröhlich durch die Belüftungsanlage zieht, sich in den Filtern(sehr teuer) festsetzt und die beiden Badezimmer und Gästetoilette in meinem Haus (von mir bewohnter Teil) nach Kneipe stinken und meine Badhandtücher nach Aschenbecher. Mein 13 jähriger Sohn ist schon so genervt davon, dass er dem Mieter am liebsten Prügel androhen würde. Frage: Kann ich als Vermieter einer möbilierten Einliegerwohnung und der direkten Nähe zu meinem Mieter (ich meine da etwas gelesen zu haben, dass dann andere Spielregeln gelten) die Raucherei als Kündigungsgrund nehmen, wenn ich selbst derart dadurch eingeschränkt werde? Wie sieht es mit der Härtefallregelung bei Hartz IV aus, greift das hier und könnte der MIeter meine Kündigung ignorieren? Ich denke mal das eine fristlose Kün

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Kündigung x 2.765 Rauchen x 2.241 Einfamilienhaus x 29 Vermieterrechte x 11 Einliegerwohnung x 10 Zweifamilienhaus x 5

kieljo
beantwortet von kieljo am 1. November 2008 17:28
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Bei Dir als Vermieter würde ich freiwillig ausziehen.

Kommentar von Isa27 am 3. November 2008 08:28

Klasse Antwort! Hättest Du Dir sparen können!


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 1. November 2008 20:00
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Ich glaub ich bin im falschen Märchen. Kündigen weil mein Mieter raucht.....hat was. Ich bin übrigens mein Leben lang Nichtraucher. Vielleicht verbietest Du ihm auch noch das Schnarchen ?

Kommentar von Isa27 am 3. November 2008 08:31

Super Antwort, ich habe ihn VOR Einzug darauf hingewiesen, hätte ja auch wo anders einziehen können, wenn er mehr am Rauchen als am Wohnen hängt. Übrigens bin ich selbst Raucher, bloß geh ich auf die Terrasse! Da kann ich das ja wohl auch von anderen verlangen.Was der in seiner Wohnung macht, ist mir egal, solange meine Wohnqualität nicht beeinträchtigt ist und das kann ich ja wohl in meinem eigenen Haus verlangen. Und übrigens gibt es in den neuen Mietverträgen neuerdings auch den Passus, dass man das Rauchen in der Wohnung ganz verbietet. Der Mieter braucht ja den Vertrag nicht unterschreiben und einziehen, wenn es ihm nicht passt.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 6. November 2008 17:04

@Isa: Beim nächsten Mieter hast Du die Möglichkeit, per Individualvereinbarung im MV ein verbindliches Rauchverbot festzulegen. Dran muß sich der Mieter dann halten, so die lfd. Rechtsprechung.


Malkia
beantwortet von Malkia am 1. November 2008 17:31
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Für Einliegerwohnungen gilt das "Sonderkündigungsrecht".

Grundsätzlich kann ein Vermieter nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
Bei Einliegerwohnungen ist das anders, er kann wählen, ob er "Eigenbedarf" angibt, oder ohne Angaben von Gründen kündigen will (dann muss er ausdrücklich erklären, dass er die Kündigung nicht auf ein berechtigtes Interesse stützt: außerdem verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um 3 Monate).

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 1. November 2008 17:57

Das der Mieter in der Wohnung raucht, ist kein Kündigungsgrund.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 1. November 2008 16:46
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Da es sich vermutlich um ein selbstbewohntes Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung handelt, gelten einfachere Kündigungsregeln als im üblichen Mehrfamilienmietshaus. Google unter Zweifamilienhaus und Kündigungsrecht.

Hier ein gefundener Link: http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/02/22/index2.html


Pianoman81
beantwortet von Pianoman81 am 24. November 2008 23:22
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wer bei der lüftung pfuscht darf sich über schaden nicht wundern... mach die lüftung dicht und einen abluftschacht mit ventilator nach draußen! (bei seiner wohnung!) kostet dich fast nichts, aber spart dir und mieter viel viel nerven... und: nein, kündigung geht nicht!


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