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Darf Vermieter geminderte Miete wg. Schimmel in Wohnung mit Rückzahlung Kaution verrechnen?

gefragt von safarielfe am 29.02.2008 um 20:01 Uhr

Wir hatten die Miete wegen Schimmelpilzproblemen mtl. um 50 € gemindert, das seit 15 Monaten. Jetzt haben wir eine neue Wohnung und der Vermieter hat jetzt den Teil der Mietminderung einfach von der Kaution abgezogen, das darf der doch gar nicht, oder?


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Februar 2008 20:05
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nein, darf er nicht, wendet euch an einen mieterverein oder an einen anwalt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 29. Februar 2008 20:10
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Der Tipp mit dem Mieterverein taugt nicht. Die werden nur für "alte" Mitglieder richtig tätig. Darum in solch einem Fall zum Anwalt für Mietrecht, oder wenn man es sich zutraut selbst Klage einreichen bei Gericht.

Andere Möglichkeit wäre Mahnbescheid gegen den Exvermieter erlassen und bis zum Ende (Urteil) vor Gericht durchziehen.

Kommentar von Obelhicks am 24. Mai 2008 19:18

Dem muss ich als ehemaliger Rechtsberater im Mieterverband Niederrhein widersprechen. Würde ein Mieterverein nur alte Mitglieder beraten, ware der zum Scheitern verurteilt. Wenn alles gut läuft lässt sich ja keiner einfallen mal Mitglied zu werden und dafür Geld herzugeben. Die meisten Neumitlieder bringen gleich ein Problem mit und sind dankbar, wenn ihnen für vergleichsweise kleines Geld guter Rat gegeben wird. Abweichungen mag es örtlich geben, da jeder Mieterverein ein selbstständiger Verein ist.


anonym
beantwortet von Rolfe am 29. Februar 2008 20:10
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Ich würde ihn wegen Untreue anzeigen! Vielleicht reicht auch schon die Androhung einer solchen Anzeige, um ihn zur Herausgabe der Differenz zu bewegen. Hoffentlich könnt Ihr belegen, dass Ihr ihn zur Mängelbeseitigung aufgefordert habt. Wenn er sich die ganzen 15 Monate nicht gegen die Mietminderung gewehrt hat, dürfte dies aber schon ein ausreichendes Indiz für die Rechtmässigkeit der Mietminderung sein...


baufibemu
beantwortet von baufibemu am 29. Februar 2008 20:19
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Nein, das darf er nicht. Aber um das Geld zurückzubekommen müßt Ihr ihn verklagen.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 29. Februar 2008 20:35
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nein darf er nicht,wende dich am besten an den mieterschutzbund





anonym
beantwortet von PinkyMcBrain am 15. April 2008 00:17
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Also mit Untreue hat das nichts zu zun. Vielleicht im allgemeinen Sprachgebrauch, aber nicht juristisch.

Sehr wichtig ist, dass ihr die Mietminderung richtig durchgeführt habt: - Den Mangel anzeigen. - Frist zur Beseitigung setzen. - Verstreicht diese, die Miete angemessen mindern.

Habt ihr das getan, kann der Vermieter diese Minderung nicht verrechnen. Sachen, die der Mieterbund vorschlägt sind mit Vorsicht zu genießen. Die würden am liebsten alle Vermieter hinrichten lassen und handeln auch so. Mein Tipp: Ruft den Vermieter an oder besucht ihn und besprecht die Sache ruhig. Sagt ihm, dass ihr korrekt gemindert habt, und somit keine Forderung besteht, gegen die er aufrechnen könnte. Sagt ihm, dass er die Kaution in voller Höhe und verzinst bis zu einem bestimmten Termin zurückzahlen soll (max. sechs Monate nach Mietvertragsende) und dass ihr leider gerichtliche Schritte einleiten müsstet, falls er das nicht tut.

Nicht jeder Vermieter ist böse. Manche glauben sich im Recht und handeln danach. Reden hilft.

Kommentar von PinkyMcBrain am 15. April 2008 00:20

Ach ja. Einen Mahnbescheid sollte man nur einreichen, wenn man sich GANZ sicher ist, dass der Vermieter der Forderung nicht wiederspricht. Tut er das nämlich, zahlt man erstmal die Kosten des Mahnbescheids selbst und müsste diese einklagen. Gibts Ärger beim Prozess und muss man einen Tel der Kosten selbst zahlen, wird es umso teurer für einen selbst.

Kommentar von Obelhicks am 24. Mai 2008 19:23

toller tipp, aber leider nicht von einem Experten. Wie willst du z.B. eine telefonische Einigung beweisen?

Kommentar von PinkyMcBrain am 26. Mai 2008 14:28

Was das mit dem Experten zu tun hat...

Falls ich mich auf telefonischem oder persönlichen Wege mit jemandem einige, fertige ich ein Gesprächsprotokoll an, und schicke es dem Gesprächspartner zu. Je nachdem, wie wichtig mir das ganze ist, lasse ich es gegenzeichnen.


saudo2000
beantwortet von saudo2000 am 9. Juli 2008 15:11
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Kurz und bündig N E I N, er macht sogar strafbar. (wenn der Einbehalt rechtens war, denn Schimmelpilze hat NICHT immer der Eigentümer zu vertreten, es gibt genug sog. FEUCHTIGKEIT VON INNEN)


Jutta März
beantwortet von Jutta März am 17. Juli 2008 08:40
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Gehe sofort zum Mietverein. Das kann nicht sein, daß die Vermieter machen was sie wollen.




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