Darf Vermieter doppelte Miete kassieren?

11 Antworten

Ich würde auch den Schlüssel erst Ende September übergeben und für Oktober keine miete mehr zahlen. Bei der nebenkostenabrechnung genau drauf achten!

Ich würde mich max. Mit dem nachmieter einigen. Dass du den Schlüssel eher rausrückst und er dafür einen Teil der Miete übernimmt.

Ohne dem würde ich den Schlüssel nicht eher rausgeben. Wenn der Vermieter auf den Oktober besteht, würde ich den Schlüssel auch behalten. Du zahlst ja dann schließlich noch.

das wird wohl das beste sein... Der Nachmieter möchte allerdings schon im September mit dem Umzug anfagen und würde sich freuen, wenn er früher in die Wohnung könnte. Da ich auch froh bin, wenn ich die Wohnung endlich los bin, habe ich ihm gesagt, dass ich voraussichtlich Mitte September schon die Schlüssel abgebe. Ich denke nicht, dass er mir einen Teil der Septembermiete geben wird. Könnte ich dann nicht auch Probleme mit dem Vermieter bekommen, wenn ich hinter seinem Rücken Dinge mit dem Nachmieter abspreche?

@mia891

Sag dem Vermieter das er Nachmieter gerne ab Mitte September in die Wohnung kann wenn er (der Nachmieter) dir die halbe Miete zahlt.

Also ich hab das damals im Beisein meines Vermieters gemacht. Allerdings war der damit einverstanden. Ich hatte dann noch die letzte Miete gezahlt, und der Nachmieter hat mir bei Schlüsselübergabe die halbe Kaltmiete in Bar bezahlt. Gut die Nebenkosten gingen komplett auf meine Rechnung, aber ich war froh, dass ich so keine komplette doppelte Miete (alte und neue Wohnung) zahlen musste.

Ich würde noch mal mit deinem Vermieter sprechen, und ihm sagen, dass du nicht bereit bist, unter den Voraussetzungen den Schlüssel eher abzugeben. Du kannst dich ja darauf berufen, dass dein Vertrag noch bis Ende Oktober läuft. Klar, hast du dann nichts gewonnen, bzw gespart, dein Vermieter hat aber mit dem Nachmieter ein Problem.

Vielleicht ist es ja auch nur ein Missverständnis.

Man, steht hier ein gefählicher Quatsch.

  • Du hast zum 31.10 gekündigt. Daher musst Du auch erstmal solange Miete bezahlen, dh. den Mietvertrag erfüllen.

  • Wenn Du Deinem Vermieter zugesichert hast, den Schlüssel zum 15.9 zu übergeben, ist das sehr nett von Dir, bedeutet aber, daß Du ohne Gegenleistung auf die Vertragserfüllung duch den Vermieter ab dem 15.9 verzichtest.

  • Sprich mir Deinem Vermieter, was er unter "entgegenkommen" versteht, einen Anpruch hast Du meiner Meinung nach nicht.

Danke erst mal für deine Antwort. Heißt das dann aber auch, dass der Vermieter ab dem 15.09. mit der Wohnung machen kann was er will (sprich weitervermieten) und somit doppelte Miete einnehmen? Was wäre, wenn ich ihm sage, dass ich die Wohnung doch noch bis Ende Oktober nutzen werde, diese aber schon ab Oktober von einem anderen genutzt wird? Hier muss es doch irgendein Mieterrecht geben?

@mia891

Erst einmal ja. Du hast auf Dein Recht ja freiwillig verzichtet und wenn Du das beweisbar getan hast, hast Du schlechte Karten.

Wie gesagt: - Sprich mir Deinem Vermieter, was er unter "entgegenkommen" versteht.

wenn der Mietvertrag zum 1.10. beginnt mußt du ja vorher ausgezogen sein und die Übergaben gemacht haben. Dann fällt auch keine Miete mehr für dich an. Ansonsten hättest du dich ja auch mit dem Nachmieter einigen können, dass dieser dir einen Teil oder den ganzen Monat als Untermiete zahlt

Nein, das darf er nicht, zumindest nicht, wenn Du nicht freiwillig die Wohnung übergibst und zahlst. Er kann die Wohnung nur einem zur Verfügung stellen und nur von dem kassieren...

Hallo, Ich habe zum 31.10. gekündigt und plane die Schlüsselübergabe schon für Mitte September ein. Einen Nachmieter gibt es schon. Dieser hat zum 1.10. den Mietvertrag schon unterschrieben und wird auch die Miete schon im Oktober zahlen. Darf Vermieter doppelte Miete kassieren?

Ab dem Zeitpunkt ab dem der Mietvertrag des Nachmieters beginnt, musst Du keine Miete mehr zahlen.

Hier ein ähnlicher Fall und wie das der Anwalt beurteilt:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/100502-rueckerstattung-der-miete---hausverwaltung-bezieht-doppelte-mieteinnahmen

Ich hatte meinen Vermieter gefragt, ob er mir mit der Miete entgegenkommt, wenn ich schon früher aus der Wohnung ausziehe. Dieser hat jedoch gemeint, dass mein Vertrag eigentlich erst zum 31.10. endet, er mir aber evtl. entgegenkommen kann.

Du brauchst nicht fragen, Dein Vertrag endet ab dem Zeitpunkt wo der Vertrag des Nachmieters beginnt.

Es hört sich für mich so an, als wolle er von mir einen Mietanteil im Oktober verlangen, obwohl der Nachmieter bereits die volle Miete zahlen wird. Darf er das?

Nein.

Wenn er darauf besteht, fordere die Schlüssel zurück und der Nachmieter kann erst dann rein, wenn Dein Mietvertrag endet.

Du hast das Recht die Schlüssel so lange zu haben wie Dein Mietvertrag läuft und in der Zeit hat der Nachmieter oder mögliche Nachmieter kein Recht auf die Wohnung!

Dann wird der Vermieter ganz schnell klein beigeben, da er sonst mit Schadenersatzforderungen des Nachmieters rechnen muss.

MfG

Johnnymcmuff

Dann lies Dir doch bitte Deinen Link auch durch:

Anders ist dies nur, wenn und soweit die Wohnung vorher zurückgegeben worden ist.

Genau das hat Mia ev. getan, als Sie dem Vermieter mitgeteilt hat, daß sie am 15.9 auszieht. Sie hat auf Ihre vertraglichen Rechte verzichtet.

Gruß Thomas

@esseling
Sie hat auf Ihre vertraglichen Rechte verzichtet.

Das entbindet sie nicht von ihren Pflichten.