Shadowlord1349 am 13.01.2009 um 21:11 Uhr
Würde mich mal interessieren.

Nein, der Mietvertrag hat nichts mit der Arbeit zu tun!
Das eine hat mit dem andern nun wirklich nichts zu tun. Das wäre ja noch schöner ("Hallo, Ihren neuen Freund finde ich aber mal unsympathisch, bitte ausziehen bis Monatsende!" ;-)). Nein. Erschreckend die anderslautende Antwort...noch immer leben wir in einem Rechtsstaat!
Nein,darf er nicht.Er bekommt doch seine Miete,also hat es ihn doch gar nicht zu interessieren,ob Du arbeitslos bist oder nicht.

Nööö, deine privaten Entwicklungen interessieren ihn nicht, solange du pünktlich zahlst.
nein-------solange Du deinen Verpflichtungen nachkommst.

Das wäre ja schlimm, wenn er das dürfte. Anell
DH
Nein natürlich nicht, solange er seine Miete erhält.

er darf, wenn es eine z.B. eine Dienstwohnung ist, oder wenn er Eigenbedarf anmeldet, bzw. aus anderen Gründen
Er kann dich rauswerfen wann er will! Es ist dein VERMIETER!
Na wohl kaum!
holsch am 13. Januar 2009 21:13 direkt falsch
mecanoqueen am 13. Januar 2009 21:14 Mumpitz.
Ne, ebend nicht falsch, er ist BESITZER, er entscheidet was passiert und was nicht.
Kennst Du den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer?
Es ist sehr wohl falsch mal was von Mietrecht gehört? Gibt nur wenige Gründe warum er kündigen kann!