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Darf Vermieter Dich kündigen, wegen Arbeitslosigkeit, trotz pünktlicher Mietzahlung?

gefragt von Shadowlord1349Shadowlord1349 am 13.01.2009 um 21:11 Uhr

Würde mich mal interessieren.

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Arbeitslosigkeit x 400 Mieterrecht x 133

FranzKofler
beantwortet von FranzKofler am 13. Januar 2009 21:11
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Nein, der Mietvertrag hat nichts mit der Arbeit zu tun!


egosumdeus
beantwortet von egosumdeus am 13. Januar 2009 21:11
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Nein darf er nicht. Solange du zahlst


anonym
beantwortet von waterfall am 13. Januar 2009 21:18
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Das eine hat mit dem andern nun wirklich nichts zu tun. Das wäre ja noch schöner ("Hallo, Ihren neuen Freund finde ich aber mal unsympathisch, bitte ausziehen bis Monatsende!" ;-)). Nein. Erschreckend die anderslautende Antwort...noch immer leben wir in einem Rechtsstaat!


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. Januar 2009 21:18
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Nein.


frischling
beantwortet von frischling am 13. Januar 2009 21:12
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Nein,darf er nicht...


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 13. Januar 2009 21:11
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Nein.


groovie
beantwortet von groovie am 13. Januar 2009 21:11
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auf keinen fall.


angie760
beantwortet von angie760 am 13. Januar 2009 21:28
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Nein,darf er nicht.Er bekommt doch seine Miete,also hat es ihn doch gar nicht zu interessieren,ob Du arbeitslos bist oder nicht.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 13. Januar 2009 21:14
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Nööö, deine privaten Entwicklungen interessieren ihn nicht, solange du pünktlich zahlst.


anonym
beantwortet von Rushour am 13. Januar 2009 21:13
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nein-------solange Du deinen Verpflichtungen nachkommst.


holsch
beantwortet von holsch am 13. Januar 2009 21:12
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nö, warum sollte er ?


mw14beluga
beantwortet von mw14beluga am 13. Januar 2009 21:12
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keinesfalls


konny27
beantwortet von konny27 am 13. Januar 2009 21:12
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Wo kommen wir denn da hin


Anell
beantwortet von Anell am 13. Januar 2009 21:12
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Das wäre ja schlimm, wenn er das dürfte. Anell

Kommentar von Simple_avatar6smallCindarella22001 am 13. Januar 2009 21:13

DH


Cindarella22001
beantwortet von Cindarella22001 am 13. Januar 2009 21:11
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Nein natürlich nicht, solange er seine Miete erhält.


wim50
beantwortet von wim50 am 13. Januar 2009 23:53
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Die Begründung wäre interessant.


Spiesser
beantwortet von Spiesser am 13. Januar 2009 21:33
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Definitiv nein!


Eastside
beantwortet von Eastside am 13. Januar 2009 21:18
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er darf, wenn es eine z.B. eine Dienstwohnung ist, oder wenn er Eigenbedarf anmeldet, bzw. aus anderen Gründen


anonym
beantwortet von Wannahavefun am 13. Januar 2009 21:12
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Er kann dich rauswerfen wann er will! Es ist dein VERMIETER!

Kommentar von Simple_avatar6smallCindarella22001 am 13. Januar 2009 21:13

Na wohl kaum!

Kommentar von A1825c1d993ccb5b948f440ce19ee1c7smallholsch am 13. Januar 2009 21:13

direkt falsch

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 13. Januar 2009 21:14

Mumpitz.

Kommentar von Wannahavefun am 13. Januar 2009 21:14

Ne, ebend nicht falsch, er ist BESITZER, er entscheidet was passiert und was nicht.

Kommentar von leaengel am 13. Januar 2009 21:15

Kennst Du den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer?

Kommentar von Simple_avatar6smallCindarella22001 am 13. Januar 2009 21:17

Es ist sehr wohl falsch mal was von Mietrecht gehört? Gibt nur wenige Gründe warum er kündigen kann!


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