Darf Vermieter den Kindern das Betreten des Grundstücks verbieten?

12 Antworten

Dieses Schild gilt nichtmal an Baustellen, diese müssen nämlich entsprechend gesichert sein. Sind sie es nicht, so dass Kinder die Baustelle betreten können und sich verletzen könnten, dann macht sich die Baufirma strafbar. Wenn du den Garten mitgemietet hast, dann dürfen deine Kinder diesen natürlich auch betreten. Wenn sie tatsächlich Schaden anrichten, dann wirst du ihn allerdings begleichen müssen. Verbieten kann der Vermieter das Betreten nicht.

Das ist ja genau das, was ich nicht verstehen kann. Wenn die Kinder etwas kaputt machen würden, würde ich es doch begleichen. Aber anstatt mit mir zu sprechen, werden Zettel hingehängt. Ich finde das persönlich sehr unfair und auch Schikane...

Steht in deinem Vertrag, dass du den Garten nutzen darfst? Wenn nicht, dann kann der Vermieter es natürlich verbieten. Sogar dann, wenn die Kinder vorher keine Blumen zertreten haben.

Sofern es im Vertrag ist explizit ein Nutzungsrecht gibt, kannst Du dagegen nichts tun...

Was ist unter "mitbenutzen" zu verstehen? Darfst du gärtnerisch tätig werden (also Pflanzen anbauen etc.) oder nur Betreten? Handelt es sich hier um ein Zweifamilienhaus in welchem auch der V. wohnt? Darfst du weiter in den Garten und nur die Kinder nicht? Bei (auch mündlich) vereinbarter Mitnutzung glit das natürlich auch für deine Kinder. Soilltest du sie solang draußen stehen lassen wenn du dich im Garten aufhältst ?

Unter Mitbenutzung ist zu verstehen, dass die mir damals mündlich gesagt haben, dass ich den Garten (die Wiese) genau so benutzen darf mit den Kindern, wie die Vermieter auch, also dass die Kinder spielen dürfen usw... Pflanzen anbauen dürfte ich auch, aber hatte nie Interesse ;-) Es ist ein Dreifamilienhaus, in der auch der Vermieter wohnt. Auf dem Zettel steht nur, dass es den Kindern untersagt ist, den Vordergarten und den Hintergarten zu betreten. Nichts über mich als Erwachsene. Es geht auf dem Zettel nur um die Kinder, weil sie dort spielen und angeblich Pflanzen kaputt gemacht hätten. Was wie gesagt nicht mal wahr ist.

@MrsSoboKind

Es ist wohl selbstverständlich, dass du als Mutter mit deinen Kindern entspr. der Zusage den Gartennutzen darfst. Sollte es zu Beschädigungen kommen, wäre das zu beweisen, bevor Verbote erfolgen. Außerdem sehe ich das Verhalten als kinderfeindlich und diskriminierend an. Ich empfehle, mit dem Vermieter nochmals gemeinsam mit den Kindern das Gespräch zu suchen.

Tja unse Kinderhassendes Deutschland. Glaube mir bin fas in der Selben Situation. Traurig das ein Spielendes Kind als nicht normal bezeichnet wird. Wenn die Vermieterin euch oder den anderen Mieter gewert hat, dann dürfen die Kinder den Garten mitbenutzen. Wie gesagt Kinderfreundlichkeit lässt echt zu wünschen übrig.