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Darf UVG auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet werden als eigenständiges Einkommen?

gefragt von sweetkati88 am 30.05.2008 um 23:33 Uhr

Arbeitslosengeld 2


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bitmap
beantwortet von bitmap am 30. Mai 2008 23:34
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Was ist UVG?

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 30. Mai 2008 23:36

... das würde mich auch interessieren.

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 30. Mai 2008 23:46

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Leistungen für Kinder deren Eltern getrennt leben und der Unterhaltspflichtige Elternteil kann nicht / kann nicht ausreichend oder will nicht zahlen. Max. 78 Monate bis max. 12. Geburtstag des Kindes und auch nur, wenn der betreuende Elternteil nicht wieder neu verheiratet ist. Betrag: zZt. hier 125€ für Kinder unter 6 Jahren, danach 168 € per Monat.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 30. Mai 2008 23:38
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Bei der Berechnung des Unterhalts wird jedes Einkommen angerechnet. Den Kindern / der/dem Ex steht ein betimmter Betrag zu, was nicht aus anderen Quellen kommt, muss dann als Unterhalt bezahlt werden.

Ist der Zahlungspflichtige ALGII-Empfänger, zahlt die ARGE den Unterhalt.


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 30. Mai 2008 23:38
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JA ! Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) werden gezahlt, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt / nachkommen kann (max. 6 Jahre lang bis max. 12. Geburtstag des Kindes). Unterhaltszahlungen sind für die Person, die sie erhält, als Einkommen bei der Arbeitslosengeld II Berechnung zu berücksichtigen. Das Einkommen ist aber nicht auf andere Haushaltmitglieder übertragbar.


bitmap
beantwortet von bitmap am 30. Mai 2008 23:59
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''Ein Kind vor Vollendung des 12. Lebensjahres, das einen Anspruch auf Unterhalt hat, der von dem Unterhaltsverpflichteten nicht oder nur teilweise erfüllt wird, kann Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsvorschusskasse des zuständigen Jugendamtes) haben. Dieser Betrag mindert als Einkommen ausschließlich den Bedarf des Kindes.''

http://kuerzer.de/zTQr93mFl


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 31. Mai 2008 00:02
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unterhaltsvorschuss wird bei alg 2 angerechnet.

bsp.

kind 10 jahre alt:

einkommen: 168 euro UVG plus 154 euro kindergeld = 322 euro einkommen.

bedarf: regelsatz 208 euro plus mietanteil.

bleibt dann noch ein restbetrag ergibt sich ein einkommensüberhang. dieser wird dann zu gleichen teilen den eltern als einkommen zugeordnet.




Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 31. Mai 2008 00:07

Der Einkommensüberhang wird nach meiner Kenntnis zur Deckung der Unterkunftskosten verrechnet. Unter dem Strich ist das für die Bedarfsgemeinschaft egal, da der Regelbedarf von der Arbeitsagenur und die Unterkunftskosten von der Kommune getragenwerden, ist es für die Kostenträger wichtig.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 31. Mai 2008 00:12

es mindert aber den auszahlungsbetrag für diese bedarfsgemeinschaft.

für was der einkommensüberhang verrechnet wird ist auch egal.


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