Fakt ist, eine Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Telekom, bezahlst du. Der Verantwortungsbereich der Telekom endet bei deiner TAE (Telefondose). Ausnahme wenn du gewaltsam diese Dose zerstörst oder im Haus Telefonleitungen anbohrst oder auf der STraße nen Schaltkasten umfährst, dann zahlste auch.
In deinem Fall ist die Gebühr berechtigt erhoben da du die Störung gemeldet hast, und eine Überprüfung vom Techniker verlangt hast obwohl vorab die Leitung in Ordnung gemessen wurde. Daher hat man dir "nur" die Prüfpauschale von der Vermittlungsstelle in Rechnung gestellt. Wäre der Kollege zu dir gefahren hättest du noch die Anfahrt(48,99) + Arbeitsstunden(15 Euro pro Viertel Stunde) zahlen dürfen.
Weitere Fälle in denen man die Gebühr zahlen muss ist wenn die Störung auf einmal weggegangen ist weil Telefon defekt war oder Telefonkabel n Wackelkontakt hatte und du nicht bescheid gibst und umsonst jemand rausfährt. Weiterhin wenn du einen Termin ausmachst, und zur abgemachten Uhrzeit, auch wenns ein 4 Stundenfenster ist, nicht zu Hause bist. Dann ist wieder jemand umsonst gekommen. Das ist soweit alles legitim.
Daher....sei Froh dass der Anschluss wieder geht und man dir nur die paar n zwanzig Euro Prüfpauschale in Rechnung gestellt hat. Bei einem anderen Anbieter hättest du 2 Wochen gewartet und dann 100 Euro bezahlt :-)
So siehts aus.
Hat er/sie denn eine Prüfung beauftragt? Eine Nachfrage ist kein Auftrag.Wie sieht´s denn dann aus?
Normalerweise fragt die Telekom immer, ob ein Techniker das überpüfen soll. Und dann erteilt man natürlich schon den Auftrag, wenn man dem zustimmt.
Danke.