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Darf Telekom für Störung in Telefonleitung eine Gebühr verlangen?

Frage von meinerseiner meinerseiner

Liebe Gemeinde.

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Folgender Fall.

Telefon Festnetzleitung ging nicht, konnte weder angerufen werden noch selber anrufen.

Darauf Störungsstelle Deutsche Telekom angerufen und angefragt, ob eine Störung bekannt sei. Es wurde verneint und man wolle einen Techniker bitten, sich drum zu kümmern.

Am nächsten Tag klingelte das Telefon, der Techniker war dran und die Leitung ging wieder, obwohl keiner eine Störung oder einen Fehler feststellen konnte.

Auf der folgenden Telekom Telefonabrechnung soll ich nun eine Prüfungspauschale berappen, die sich auf knapp 26 Euro (2* 15 min) zuzüglich Steuern beläuft.

Ist sowas korrekt?

Muss ich dafür aufkommen?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ja, wenn die Leitung keinen Fehler hatte, dann übernimmst Du die Kosten für die Überprüfung. Wäre ein Fehler festgestellt worden, dann würde die Telekom die Kosten tragen.

    Kommentar von almmichel almmichelalmmichel

    So siehts aus.

    Kommentar von Dorfrocker DorfrockerDorfrocker

    Hat er/sie denn eine Prüfung beauftragt? Eine Nachfrage ist kein Auftrag.Wie sieht´s denn dann aus?

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Normalerweise fragt die Telekom immer, ob ein Techniker das überpüfen soll. Und dann erteilt man natürlich schon den Auftrag, wenn man dem zustimmt.

    Kommentar von Dorfrocker DorfrockerDorfrocker

    Danke.

  • 2
    Antwort von Jakker Jakker

    Theoretisch ja. Du hast eine Prüfung veranlasst, obwohl für die Telekom die Leitungen ok. sind und waren. Die Telekom geht nun davon aus, dass es an deinem Telefon gelegen hat.

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    Antwort von Tunexor88 Tunexor88

    Fakt ist, eine Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Telekom, bezahlst du. Der Verantwortungsbereich der Telekom endet bei deiner TAE (Telefondose). Ausnahme wenn du gewaltsam diese Dose zerstörst oder im Haus Telefonleitungen anbohrst oder auf der STraße nen Schaltkasten umfährst, dann zahlste auch.

    In deinem Fall ist die Gebühr berechtigt erhoben da du die Störung gemeldet hast, und eine Überprüfung vom Techniker verlangt hast obwohl vorab die Leitung in Ordnung gemessen wurde. Daher hat man dir "nur" die Prüfpauschale von der Vermittlungsstelle in Rechnung gestellt. Wäre der Kollege zu dir gefahren hättest du noch die Anfahrt(48,99) + Arbeitsstunden(15 Euro pro Viertel Stunde) zahlen dürfen.

    Weitere Fälle in denen man die Gebühr zahlen muss ist wenn die Störung auf einmal weggegangen ist weil Telefon defekt war oder Telefonkabel n Wackelkontakt hatte und du nicht bescheid gibst und umsonst jemand rausfährt. Weiterhin wenn du einen Termin ausmachst, und zur abgemachten Uhrzeit, auch wenns ein 4 Stundenfenster ist, nicht zu Hause bist. Dann ist wieder jemand umsonst gekommen. Das ist soweit alles legitim.

    Daher....sei Froh dass der Anschluss wieder geht und man dir nur die paar n zwanzig Euro Prüfpauschale in Rechnung gestellt hat. Bei einem anderen Anbieter hättest du 2 Wochen gewartet und dann 100 Euro bezahlt :-)

    Kommentar von LarsVegas LarsVegasLarsVegas

    So kann nur jemand schreiben, der selbst bei der Telekom arbeitet. Was hast du denn bitte für eine Ahnung von anderen Anbietern?

    .

    Ich wäre nicht froh, wenn plötzlich alles wieder auf wundersame Weise geht. Was war denn der Fehler? Kommt das wieder? Ich will einen zuverlässigen Anschluss haben.

    .

    Naja mit irgendwas berechnen für's mal eben nix tun ist die Telekom ja bekannt.

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    Antwort von oli36 oli36

    Hallo,

    mir ist das gleiche passiert. Vier Tage lang hatte ich eine "tote" Leitung. Darauf hin hatte ich dann lediglich die Störung gemeldet, aber keinen Arbeitsauftrag gegeben. Am nächsten Tag funktionierte plötzlich alles wieder, ohne dass ein Techniker in meiner Wohnung war. Mit der nächsten Rechnung waren dann auch knapp 26 Euro zusätzlich fällig. War das jetzt meine Schuld, dass ich die Störung gemeldet habe?!?

    Ich finde es aber eine Frechheit, dass der Kunde den Fehler beweisen muss. Das kann er ja gar nicht!!! Die Telekom sollte beweisen, dass der Anschluss fehlerfrei funktioniert. Was habe ich mit der Leitung der Telekom zu tun?

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    Antwort von telekomnerver telekomnerver

    also so ganz kann ich da nicht zustimmen, meine erfahrung sagt klar, daß die meisten fehler im netz der telekom liegen und diese prüfgebühr mehr oder weniger pauschal erst mal in rechnung gestellt wird, egal wo der fehler liegt. ich habe seit februar immer wieder einen netzfehler den ich schon dutzende male reklamiert und gemeldet habe, der fehler kann einwandfrei in der leitung festgestellt werden bei der störungsmeldung, der techniiker kommt raus und bestätigt auch daß er den fehler noch hinter der verteilung der telekom, also im starssenbereich beseitigt hat. trotzdem tritt der fehler immer wieder auf und trotzdem hat die telekom diese prüfpauschale berechnet. eine reklamation dieser 25 euro wurde ebenfalls angenommen und man bestätigte mir, daß ich mit der nächsten rechnung eine gutschrift bekäme. leider habe ich inzwischen drei weitere rechnungen bekommen aber immer noch keine gutschrift, trotz mehrfacher reklamation, bisher nur immer wieder ein vertrösten auf die nächste rechnung also wie man sieht gibt es keine pauschallösung, höchstens eine pauschale berechnung ;-)

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    Antwort von telekomnerver telekomnerver

    die telekom berechnet diese prüfpauschale auch wenn eindeutig feststeht, daß der fehler im verteiler der telekom lag so geschehen bei mir auf meine reklamation hin wurde gesagt, man werde diese 25 euro bei der nächsten rechnung wieder gutschreiben ich habe inzwischen drei rechnugen erhalten und jedesmal die gutschrift reklamiert aber bis heute keine bekommen

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    Antwort von marci281196 marci281196

    nein bezahl das nicht telekom die abzogger

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    Antwort von meinerseiner meinerseiner

    @ Auchdazu

    Nein, es steht kein Fehlercode dabei, keine genaue Bezeichnung, nichts, nur das was oben steht.

    Telefonisch wurde damals gesagt, mal lässt den Fall offen.

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Dumusst dafür aufkommen, wenn der Fehler nicht bei der Telecom und deren zur Verfügung gestellte Geräte liegt. Also wenn eventuell du eien "Kurzschluss" verursacht hättes, wäre es ein von dir verursachter Fehler gewesen. Es müsste jedoch der Grund der Fehlerbehebung aufgeführt sein!

    Kommentar von Tunexor88 Tunexor88Tunexor88

    "Es müsste jedoch der Grund der Fehlerbehebung aufgeführt sein!"

    Das ist so nicht richtig, es kann auch schon für eine Überprüfung eine Prüfpauschale erhoben werden wenn vorab kein Fehler festgestellt wurde und man dennoch auf einen Servicetechniker besteht.

    Kommentar von Auchdazu AuchdazuAuchdazu

    Stimmt, ansonsten wäre es, wenn ein selbstverschuldeter Fehler "repariert worden wäre, noch teurer geworden. Hier handelt es sich tatsächlich ja nur um die generelle Überprüfungsgebühr.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Ich hatte mal Probleme mit dem Internet. Da wurde auch geprüft - für mich war es kostenlos.

    Kommentar von Tunexor88 Tunexor88Tunexor88

    Der Grund hierfür ist, dass die Internettechnik wesentlich anfälliger für Fehler ist und man in manchen fällen nie 100% sagen kann worans gelegen hat, deshalb wars wohl kostenlos. Bei einer Telefonstörung gibts nicht so viele Fehlerursachen und aufgrund meiner eigenen Erfahrung ist in 70% der Fälle das Telefon oder die ISDN Anlage defekt!!!

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