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Darf Telefonges. Betrag per Inkasso eintreiben, ohne vorher gemahnt zu haben?

Frage von Anell Anell

Ich habe meine Telefonrechnungen immer bezahlt. Auf derjenigen vom März soll angeblich ein Betrag von 8,22 Euro angefallen sein, für den ich eine Extra-Rechnung bekam und vergaß zu bezahlen. Jetzt kam ein Inkasso-Bescheid über 50,37 Euro, ohne dass die nicht bezahlte Rechnung (die ich sowieso nicht verstehe) angemahnt worden ist. Ist das rechtmäßig? Danke für eine Auskunft, Grüße! Anell

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Antworten (7)

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    Antwort von melboky2007 melboky2007

    Dürfen geht immer ;) Ob auch durchsetzungsfähig - wie hier die überhöhten Inkassogebühren ( 42 €) steht aber auf einem anderen Blatt ! Ich würde den Inkassobrief in die Tonne drücken bzw als nicht existierend erachten und unangekündigt die unstrittige Hauptforderung 8,22 Euro auf das Konto der Telefongesellschaft überweisen ( nicht aufs Inkassokonto) Dem Inkassbüro gegenüber nach (!) dem kommenden Bausteinbrief per Email/Fax die Forderung vollumfänglich zurückweisen und den Rechtsweg anheim stellen - die Kontaktaufnahme per Telefon ausdrücklich untersagen - der Speicherung und Weitergabe meiner daten widersprechen ... 2 bis 3 Bausteinbriefe werden aber wahrscheinlich trotzdem noch kommen

    Kommentar von Anell AnellAnell

    Vielen Dank für eure fundierten Antworten! Habe inzwischen klären können, dass die Forderung (eines sogenannten Fremdanbieters) gar nicht berechtigt war, weil sie von meinem Vertragspartner weitergeleitet wurde (der schlägt sich jetzt - hoffentlich - mit dem Inkasso-Büro herum ...) Trotzdem bin ich jetzt durch euch insofern schlauer, als ich weiß, dass Mahnungen good-will Akte sind ;-) ) Grüße, Anell

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    Antwort von bitmap bitmap

    Eine Mahnung ist nach Fälligkeit nicht mehr notwendig. Das machen zwar viele Firmen noch, aber sie müssen es nicht.

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    Antwort von ungererbad ungererbad

    Kein Gläubiger muss eine Mahnung schicken. Eine Rechnung ist, sofern nicht mit einem Zahlungsziel versehen, immer sofort zahlbar. Mahnungen verschickt ein Gläubiger lediglich aus Kulanzgründen. Muss dies aber nie tun!!

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    Antwort von andreas48 andreas48

    laut aktueller Rechtssprechung ist eine Mahnung nicht mehr erforderlich. Nach Fälligkeit der Rechnung hat der Gläubiger das Recht sofort ein Mahnverfahren anzustrengen und die damit verbundenen Kosten weiterzureichen

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    Antwort von TawaGirl TawaGirl

    Damit würde ich zur Verbraucherzentrale gehen. Das ist der einzige Rat den ich Dir geben kann. LG TawaGirl

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    Antwort von lionbaby72 lionbaby72

    Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides einlegen. Dann hast du zeit, den Sachverhalt prüfen zu lassen und beweisen zu lassen, dass dieser Fehlbetrag überhaupt rechtens ist.

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    Antwort von Werniman Werniman

    Ja,die dürfen. Mahnungen und auch Inkasso ist keine Pflicht, rein rechtlich dürfen die sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken.

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