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Darf Stromversorger mir Kontoauszug (bzw. Aufstellung v. Zahlungen&Forderungen) verweigern?

Frage von ebybasti10 ebybasti10

Hallo,

ich habe seit Wochen/Monaten das Problem, dass die Forderungen des Stromlieferanten (in Folge kurz SL) für mich absolut unschlüssig sind. Ich habe des öfteren schon einen "Kontoauszug" zu meinem Vertragskonto angefordert. Diesen habe ich dann auch irgendwann erhalten, allerdings wurde ein alter Brief an mich handschriftlich beschrieben und sollte wohl als Kontoauszug gelten. Ich habe diesen abgewiesen, da dort nicht explizit meine verbuchten Zahlungen und deren Forderungen ersichtlich waren.

Ich habe daraufhin gefordert, dass man mir einen Ausdruck meine Rechnungskontos aushändigt. Dieses wurde mir verweigert (technisch nicht möglich). Allerdings ist doch dies auch Grundlage für deren Berechnung und die müssen mir doch nachweisen können welche Zahlungen die erhalten haben usw.

Darf mir also das Unternehmen einen "Kontoauszug" verweigern?

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Antworten (6)

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    Antwort von Holgi0567 Holgi0567

    Unterlagen, die Rechnungsgrundlage - und damit rechtsverbindlich - werden, müssen normalerweise 10 Jahre aufbewahrt werden.

    Mal als Gedankenspiel: Du zahlst nicht und die stellen Dir dne Strom ab. Daraufhin klagst Du und die müssen beweisen, dass Du Zahlungen schuldig bis und diese vermeintlichen Forderungen natürlich auch belegen: Wie wollen sie das wohl tun - ohne solche Daten?

    Mindestens für die letzten 3 Jahre rückwirkend muss das gehen, da nach drei Jahren die Widerspruchsfrist (aber auch die Möglichkeit, die Zahlung noch einzufordern) bei normalen Rechnungen verjährt ist.

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    Antwort von aramis2907 aramis2907

    Ich denke eher, dass es an der Inkompetenz oder um nicht zu gemein zu sein an der mangelnden Schulung der Mitarbeiter bei dem Energieversorgungsunternehmen liegt. Ein Kontoauszug kann mit jedem ERP-System erstellt werden. Viele wissen oder können es aber einfach nicht - wahrscheinlich, weil viele Mitarbeiter den Kontoauszug selbst nicht lesen können...

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    Antwort von lottebln67 lottebln67

    Denke mit einer Verweigerung ist das nicht ok, schalte doch lieber einen Rechtsanwalt ein oder frage beim Verbraucherschutz an

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    Antwort von Blinzell Blinzell

    was für einen "lieferanten" hast du denn? unvorstellbar. rechtsanwalt einschalten und fertig ist das thema :-).

    Kommentar von ebybasti10 ebybasti10

    Emscher Lippe Energie GmbH, kurz ELE (Region Gelsenkirchen)

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    Antwort von Lynx77 Lynx77

    Sie müssen doch bei Nichtzahlung deinerseits ebenfalls nachweisen können, dass du eben nicht gezahlt hast. Ich verstehe auch das "technische Problem" des Versorgers nicht. Sicherlich wird bei jedem Kundekonto klar angezeigt was rauf und was runter gegangen ist (monatliche Rate, monatliche Einzahlung, einmal Schlussrechnung im Jahr um die Differenz auszugleichen). Kann eigentlich nicht so schwer sein.

    Theoretisch müssten die auch die Schlussrechnungen der letzten Jahre haben (also wo der tatsächliche Verbrauch anhand der Zählerdaten gegen die monatlichen Raten gerechnet wird). Zumindest gibt es da eine Aufbewahrungspflicht.

    Wirkt irgendwie bisschen dubios...

    Entweder haben sie schlecht ausgebildete Angestellte, ein nicht zweckmäßiges Abrechnungssystem oder naja...

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    Antwort von Nomex64 Nomex64

    Wende dich doch an die Schlichtungsstelle des Bundes der Energeiverbraucher.

    http://www.energieverbraucher.de/de/Umwelt-Politik/Politik/Brennstoff-Armut/Schl...

    Da kannst du das komplette Problem klären, die Kontoauszüge sind so verklausuliert die verstehen die EVO manchmal selber nicht.

    Der Rechtsweg, der ja nicht gratis ist, bleibt dir dann immer noch.

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