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Darf stellvertretender Schulleiter im Vorsitz des Elternrates sein?

Frage von Flitzpiepje Flitzpiepje

Ich hoffe, es kann mir einer von Euch helfen. Ich habe soeben erfahren, daß in unserem Schulverein einige Änderungen vorgenommen worden sind. Z.B. ist jetzt unser stellver. Schulleiter mit im Vorsitz, und auch mit Lehrer als Eltern. Konnte leider nichts finden, was sich über die Zusammensetzung des Schulvereins findet. Aber beim Betriebsrat darf ja auch keine Führungskraft mitmachen. Hoffe auf Antworten!!!

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Zyogen Zyogen

    Das müßtest Du in der Satzung des Vereins nachlesen, denn wie der Vorstand zusammengesetzt ist, kann jeder eingetragene Verein in einem gewissen Rahmen durch Satzung selbst festlegen. Wenn Du Mitglied des Vereines bist, hast Du jederzeit das Recht, die Satzung einzusehen, aber üblicherweise wird diese den Mitgliedern spätestens bei Beitritt auch ausgehändigt.

    Da der Vorstand jedoch in ordentlicher und öffentlicher Sitzung gewählt werden muß, wird das wohl möglich sein.

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    Antwort von FataMorgana2010 FataMorgana2010

    Was meinst du denn jetzt: Schulverein oder Elternrat? Im Schulverein kann durchaus auch ein  Lehrer ein Amt übernehmen. Im Elternrat darf er das nur dann, wenn er auch ein Kind an der Schule hat - aber selbst dann gibt es sicherlich Schulgesetze, die das ausschließen. Da aber die Schulgesetzgebung Ländersache ist, kann man deine Frage nicht beantworten, ohne zu wissen, wo du wohnst.

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Elternrat und Schulverein sind zwei Paar Schuhe.

    Der Elternrat setzt sich nur aus Eltern zusammen und ist eine Interessensvertretung, die im Schulgesetz geregelt ist.

    Schulvereine sind private Vereine. Sie können aufnehmen wen sie wollen. Intern müssen sie natürlich demokratisch organisiert sein. Aber es gibt keine Regelung, die es Lehrern verbietet sich in einem Schulverein zu engagieren. Auch Schüler könnten dort Mitglied werden.

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