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Darf sie ihn einfach so verklagen und ist das rechtsgültig?

Frage von Vilaria Vilaria

also bei mir in der paralell klasse hatte eine einen ihre klassenkameraden angezeigt wegen körperbelästigung.eine von den mädchen hat das licht im flur ausgemacht und der junge hat ,wie jungs manchmal sind,ihr den arm um die schulter gelegt.die is sofort ausgetickt und ist zur polizei gelaufen wegen körperbelästigung.ist das nicht ein bisschen übertrieben?und kann sie das einfach so vorbringen?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von fastlink fastlink

    Also zunächst, es gibt keine Körperbelästigung, sondern entweder eine Körperverletzung oder eine sexuelle Nötigung.

    In dem Sachverhalt ist von beidem noch nichts erfüllt, also entweder da war mehr oder die Dame hat dort mehr erzählt als war - einfach so wäre eine Strafanzeige nicht aufgenommen worden, denn wo nichts ist kann man auch nichts anzeigen.

    Wenn die aber das Wort Körperbelästigung gebracuht haben mag, als sie von der Polizei berichtete, dann war sie gar nicht dort, das stimmt hinten und vorne nicht.

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    Antwort von LeaderG LeaderG

    Verklagen kann sie ihn nur wenn sie 18 ist. Anzeigen kann sie ihn wegen ALLEM. Ergal ob das jetzt wahr ist oder nicht. Nur was denn dabei rauskommt (z.B. Verfahren wird eingestellt oder SIE bekommt ärger wengen falscher verdächtigung) ist was gaaannz anderes.

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Der Junge hat sicher eine Gegenanzeige gemacht. Wegen "richtiger Verläumdächtigung".

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    hihihihi

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    Antwort von tempoboy tempoboy

    Schon aber nicht wegen sowas.

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    Antwort von emjay emjay

    Wahrscheinlich hat die Polizei das Mädel ausgelacht.

    Kommentar von Vilaria Vilaria

    nö die hats echt durchgebracht

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Wiso? Straftat bleibt straftat, auch wenne es nur um den Diebstahl von einem Cent geht.

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    Antwort von FritzHollmann FritzHollmann

    ganz klar ein fall von Körperbelästigung!

    gleich bei der Polizei ver-anklagen!

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Ja, das kann sie, aber wegen sexueller Belästigung, nicht wegen Körperbelästigung.

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    Antwort von dnsl9r dnsl9r

    Körperbelästigung? Wow - noch nie gehört.

    Aber sicher kann sie. Ist ihr gutes Recht.

    Kommentar von emjay emjayemjay

    Weil ein Schüler ein Arm um eine Schülerin legt? Das ist voll lächerlich!

    Kommentar von dnsl9r dnsl9rdnsl9r

    Aber vollkommen legitim.

    Kommentar von emjay emjayemjay

    Spätestens beim Staatsanwalt wird sowas unter Garantie eingestellt, wenns nur ne Umarmung war.

    Kommentar von Vilaria Vilaria

    sorry verschrieben

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