Engelsherz am 05.11.2009 um 9:59 Uhr
so nu mal was kompliziertes... wir wohnen im haus das den eltern meines freundes gehört hat zur miete..nun ist der vater verstorben und mit der mutter ist seit jahren streit.mein freund bekommt laut testament seinen gesetzlichen pflichtteil.da seine mutter auch noch ein haus hat sind nun gutachter beauftragt worden um den wert zu schätzen,damit der pflichtteil errechnet werden kann.das läuft auch alles ..nun haben hier heute morgen leute angerufen die heute nachmittag das haus besichtigen wollen weil sie es kaufen wollen.erstens wussten wir bisher von dem verkauf nichts und zweitens frage ich mich darf sie das überhaupt jetzt mitten in diesem erbstreit ?weil der wert diese hauses ja noch nicht fest steht.. ich versteh grade garnicht was hier abläuft ...
Ob die Mutter noch ein Haus hat (wenn ihr das allein gehört) ist nicht relevant und wird im Pflichtteil auch nicht berücksichtigt, denn sie lebt ja noch.
Bevor dein Freund nicht mit dem Anwalt gesprochen hat, würde ich keinen Interessenten reinlassen, sondern höflich bitten, dass man sich noch mal melden soll.
Schätzwert und Verkehrswert sind 2 Paar Schuhe denke ich mal...aber das wird der Anwalt besser wissen.

das sollte dein Freund ermitteln,nicht du??
Engelsherz am 5. November 2009 10:02 er ist arbeiten und ich erreiche ihn nicht..ich wohne ja auch hier.bin ausserdem für alles bevollmächtigt.

Anmerkung:ich kann unseren anwalt nicht fragen da dieser noch bis montag im urlaub ist...

Ihr habt doch sicher auch einen Anwalt oder, ich würde da sofort anrufen und mich erkundigen. Wie da die Gesetzeslage aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen, aber erkundige Dich sofort, damit du dementsprechend handeln kannst.
nein diese person kann das haus nicht einfahc von heute auf morgen verkaufen ohne das es auf die erben aufgeteilt wurde
Also ich würde sagen Nein das es nicht geht weil zum einen der Wert ja noch nicht feststeht und zum zweiten handelt es sich um eine nerbstreit
würd aber auch nochmal beim anwalt bzw. bei dem der das mit dem ganzen erbe macht nachhaken
Engelsherz am 5. November 2009 10:05 das problem ist unser anwalt ist noch bis montag im urlaub und unser telefon geht in einer tour..hier haben nun eben noch leute vor der türe gestanden..ich weiss grade garnicht was ich machen soll....;-((

verkaufen dürfen sie. Aber wenn sie den Pflichtteil nicht aus dem Gewinn ausbezahlen - darum geht es wohl - dann machen sie sich strafbar. Ich kenne jemanden, dem ist Ähnliches passiert. Ich kann da nur dringend anraten: Anwalt für Erbrecht. Gutachter kosten im Übrigen eine Menge Geld und wenn die Gegenseite das anzweifelt kommt der nächste Gutachter. Ist nur bindend, wenn ein Gericht diesen bestellt. Ist eine toll verzwickte Angelegenheit - da kann man verzweifeln, wenn eine Partei die Andere über den Tisch ziehen will. Leider ist das meistens so... Auch wenn Du eine Vollmacht hast - das sollen die mal schön unter sich ausmachen - am Ende bist Du der Dumme.
Engelsherz am 5. November 2009 10:06 ja aber sie verscherbelt das anscheinend für weit weniger als der reelle wert ist..das wäre doch fast betrug..bzw.unterschlagung oder seh ich das falsch??
mops09 am 5. November 2009 10:09 wenn der Wert geschätzt ist, dann heißt das nicht, dass der Preis auch zu bekommen ist. Betrug oder Unterschlagung wäre es, wenn ein Verwandter oder Freund das kauft - das geht glaube ich nicht. Aber Du kannst beim Nachlassgericht Infos bekommen. Die kennen sich da auch aus.
Engelsherz am 5. November 2009 10:11 die sollen das auch unter sich klären aber ich musss den leuten hier am telefon ja auch irgendwas sagen ..das ist ja nicht nur für mich unangenehm sondern auch für die interessenten..
mops09 am 5. November 2009 10:15 hmmm - also der Termin lässt sich nicht verschieben? Lass Dir was einfallen, dass Du absagen kannst - hast ja hoffentlich die Tel. notiert - und dann sollen die das mit Dir erst mal abklären, was Du wie zu machen hast. Mir wäre das zu heiß. Das ist mir zu sehr "Überrumplung". Nicht, dass Du für was verantwortlich gemacht wirst, weil die sich nicht einig sind. Miese Situation für Dich...
mops09 am 5. November 2009 10:17 nur weil Du eine Vollmacht hast, heißt das noch lange nicht, dass Du auch alles zu machen hast. Ich meine es echt nur gut. Ich habe gesehen, welche Abgründe sich da auftuen können. Hätte keiner vermutet.
Engelsherz am 5. November 2009 10:19 ich habe bisher gesagt das ich nichts bez.termin sagen kann da ich nicht hauptmieterin bin und seltsamerweise immer wenn ich sag sie sollen ihre nummer hinterlassen damit mein freund sie zurück rufen kann verweigern die das..das ist jetzt eben der achte interessent gewesen..das ist hier wie im bienenstock..könnt heulen..
mops09 am 5. November 2009 10:21 glaube ich Dir! Dann bitte sie "um Verständnis" und ohne Telefonnummer kann kein Termin vereinbart werden, weil... wie Du es ja schon richtig gesagt hast. Finde ich unmöglich, Dich in so eine Situation zu bringen. Wer hat denn das veranlasst, dass Du angerufen wirst?
Engelsherz am 5. November 2009 10:23 die mutter und vermieterin von meinem freund..das ist soo heftig...
mops09 am 5. November 2009 10:28 ja so geht das wirklich nicht. Er soll mal ohne Anwalt nichts machen - wende die Termine ab. Ohne Absprache mit Dir geht das nicht. Die will ihn übertölpeln und die Gelegenheit ausnutzen. Ehrlich - zieh den Stecker und warte, bis Du mit Deinem Freund reden kannst. Und wenn die Mutter da Termine macht, hat sie die auch anzunehmen und die Besichtigung durchzufüheren. Basta!
dann stellt die Klingel und das Telefon übers Wochenende ab. Man kann dir nicht unangemeldet einen Haufen Leute ins Haus schicken.

Tut mir leid wenn ich das jetzt so sage, aber ich glaube nicht, dass dir hier wirklich seriös geholfen werden kann. Ich studier zwar selbst Rechtswissenschaften und bin kurz vor meinem Abschluss, aber erstens bin ich auf was ganz anderes spezialisiert und zweitens bin ich Österreicher (obwohl unser Erbrecht warscheinlich sehr ähnlich ist). Außerdem kann ich es einfach nicht verantworten hier rechtliche Hinweise zu geben ohne den Sachverhalt genau zu kennen (und so nebenbei dürfte ich es auch nicht - das würde an Winkelschreiberei grenzen). Wir wissen nichts zu den Eigentumsverhältnissen zwischen Mutter und Vater, wir haben weiters keine Ahnung, welche Verfügungen im Testament sonst noch getroffen wurden, wie euer Mietvertrag aussieht, blablabla... Bitte geh zu einem Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, wenn du dem ganzen nicht traust, oder wende dich an das Gericht, welches diesen Erbfall zu erledigen hat. Zudem überschneidet sich das noch mit dem Mietrecht: Normalerweise musst du dich ja jetzt nicht um den Verkauf des Hauses kümmern, nur weil du Mieter bist, du musst nur Besichtigungen und so weiter im zumutbaren Maße ermöglichen. Und was für eine Bevollmächtigung, wer hat wen wofür bevollmächtigt? Das sind alles total essentielle Fragen, und eine so verzwickte Frage (bei der es außerdem ja anscheinend um nicht unerhebliche Summen Geld geht) kann man einfach nicht übers Internet beantworten. Tut mir leid, dass ich dir da nicht besser helfen kann, aber meiner Meinung nach geht eine derart professionelle Frage über das hinaus, was man auf gutefrage.net beantwortet haben kann. Weiters finde ich es unverantwortlich, dass hier zum Großteil Leute antworten, die (bis auf ein oder zwei Ausnahmen) offensichtlich keine Ahnung haben (können). Ich meine das jetzt gar nicht böse, aber das kann verheerende Folgen für den Betreffenden haben. Das wäre als ob ich jetzt jemandem einen ärztlichen Hinweis bezüglich Medikamente gäbe, wo ich mir bezüglich der Wechselwirkungen doch nicht ganz im Klaren wäre. Ich hoffe das ganze lässt sich noch klären. Verlier die Nerven nicht, du musst jetzt nicht total unzumutbare Sachen erledigen, nur weil du da wohnst.
Engelsherz am 5. November 2009 11:05 das ich hier nicht mit unserem anwalt rede ist mir klar..aber unser anwalt ist zur zeit im urlaub..und mir gehts nur drum ob ich die hier unangemeldet rein lassen muss...
Emulgator01 am 5. November 2009 11:29 Naja ich weiß ja nicht wie euer Mietvertrag aussieht, aber normalerweise geht unangemeldet garnicht, der VERMIETER müsste mit euch einen Termin ausmachen und nicht ihr die Besichtigung durchführen. Das ist denke ich bei euch auch so. Hier hab ich was interessantes gefunden, vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,530,-begehung-und-besichtigung-durch-den-vermieter.html
Analysis: Vater vererbt 2 Häuser an seine Erben, nämlich Ehefrau und Nachkommen, also auch deinem Freund. Die Immobilien sind als Erbmasse zunächst nicht teilbar, d.h. auch dein Freund ist de facto Eigentümer. Ein Teileigentümer kann die Veräußerung des einen Teiles des Erbes nicht nicht allein durchführen. Eigentümer sind erst dann Eigentümer, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Also wird hier bei dir Stress verbreitet. Deine "Schwiegermutter" darf dir keine Kaufinteressenten schicken. Besichtigungen darfst du nicht zulassen. Wenn allerdings dein Freund bereits mit seiner Mutter eine Vereinbarung über Auszahlung seines Pflichtteiles notariell getroffen hat, kann die Mutter den Verkauf einleiten, auch wenn es noch keine Änderungen im Grundbuch gegeben hat. Die Akzeptanz der Geldsumme des Pflichteiles aus dem Verkaufserlös setzt eine seriöse Wertermittlung für die Immobilie voraus. Ich hoffe, dein Freund hat sich ein Mitspracherecht vertraglich vorbehalten. Besichtigungen der Kaufinteressenten sind zu dulden, wenn die Termine zuvor mit den Beteiligten also auch mit Dir als Mieterin abgestimmt sind. Bist Du denn Untermieterin deines Freundes oder des verstorbenen Vaters? Die Bezeichnung Hauptmieter für deinen Freund macht mich stutzig. Die Besichtigung muss ja nicht innerhalb weniger Tage auf Biegen und Brechen durch geführtwerden. Also warte auf deinen Freund und seinen Anwalt und mach`deine Wohnung samt Telefon bis Montag dicht.
Es könnte sich so verhalten. Er bekommt seinen Pflichtteil ( 50 % ) falls die Mutter keine Nachweis des Zugewinns bringen kann. Wenn die Mutter einen Zugewinnanspruch nachweisen kann, dann verringert sich der Pflichtteilsanspruch auf 25 %.
D.h. Die Mutter ist Alleinerbin und der Sohn fordert seinen Pflichtteil von der Mutter. Die Mutter kann also das Haus verkaufen (Testamentseröffnung war sicher gewesen). Aus dem Erlös des Hauses bekommt der Sohn dann seinen Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch besteht für den gesamten Nachlass. Also meiner Meinung nach kann die Mutter das Haus verkaufen, sie ist allerdings nachweispflichtig was den Erlös angeht. Aber da gibt es ja den Trick 17 mit anschleichen um den Erlöswert zu drücken. Um also weniger Pflichtteil zahlen zu müssen.
Dein Vater ist schon verstorben wie wurde das Erbe hier geregelt. Wer hat geerbt wer hat Pflichtteilsanspruch. Zu berücksichtigen ist hier der Zugewinnasnpruch der Mutter er mindert die Pflichtteile. Wenn die Mutter einen Zugewinnanspruch hat, so ist der Pflichtteilsanspruch der Kinder nur noch 25 % , der auf die Kinder aufgeteilt wird.
Deine Mutter kann z.B. mit Optionen ihr Haus verkaufen.
sorry aber das haus wird sehr wohl im pflichteil berücksichtigt..da sie alles von ihrem mann geerbet hat fällt das mit in die erbmasse..
...da seine Mutter auch noch ein Haus hat...daher habe ich angenommen, es gehört ihr allein.